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Prof. Dr. Walther Umstätter

Von dem Augenblick an, in dem ein Buch in die Bibliothek gelangt, wird es Gegenstand ihrer Verwaltung. Aufgabe der Erwerbungsabteilung ist es, alle Maßnahmen zu treffen, vorbereitende sowohl wie abschließende, die für die Erwerbung der Bücher erforderlich sind.
Man unterscheidet 4 Arten der Erwerbung oder Wege, auf denen ein Buch in die Bibliothek gelangen kann: 1) Kauf, 2) Pflichtexemplar, 3) Tausch, 4) Geschenk.
1. Vermehrung durch Kauf. Sie ist die fast allen Bibliotheken gemeinsame Art der Erwerbung. Erste Voraussetzung für die Vermehrung einer Bibliothek ist das Vorhandensein entsprechender Mittel. Diese werden von der Bibliotheksleitung jährlich veranschlagt, von den in Frage kommenden Körperschaften beraten, festgesetzt und in der Regel zu Beginn des Rechnungsjahres (l. April) der Bibliothek im Rahmen des Haushaltsplans zur Bewirtschaftung zugewiesen.
a) Der Etat oder Haushalt gliedert sich in Einnahmen und Ausgaben. Erstere spielen in der Bibliotheksverwaltung im Gegensatz zur Verwaltung bei anderen Behörden z. B. der Steuerverwaltung nur eine untergeordnete Rolle. Die aufkommenden Gebühren, Erlöse aus Dublettenverkäufen, Einkünfte aus Stiftungen und Schenkungen (sogenannte Beiträge Dritter) werden gemäß den Vermerken des Haushaltsplans entweder den Kassen zum Verbleib zugeführt oder der Bibliothek zur Deckung bestimmter Ausgaben zur Verfügung gestellt. Auf der Ausgabenseite ist zwischen Personal- und Sachetat zu unterscheiden, die wiederum in sich entsprechend den verschiedenen Ausgabearten titelmäßig gegliedert sind. Die laufenden Ausgaben für das Personal richten sich nach dem Stellenplan, der in der Regel auf Jahre hinaus unverändert bleibt. Aus dem Sachetat - früher auch Ordinarium genannt - werden die laufenden sachlichen Ausgaben bestritten: Unterhaltung der Gebäude, Ergänzung und Instandhaltung der Inventare usw. und vor allem die Kosten
21 - Etatmittel
für die Erhaltung und Vermehrung der Bücherbestände. Da der Sachetat infolge seiner Abhängigkeit von den ständigen Preisbewegungen der Wirtschaft (steigende Bücherpreise etc.) häufigen Veränderungen unterworfen ist, muß der Leiter der Bibliothek rechtzeitig um Erhöhung des Etats einkommen, wobei die Anforderungen eingebend begründet werden müssen. Um spezielle Aufgaben (z. B. Behebung von Kriegsschäden) erfüllen zu können, erhält die Bibliothek mitunter Sondermittel für einmalige Ausgaben (Extraordinarium) bewilligt.
Im allgemeinen müssen sämtliche Mittel, so wie sie in den Titeln angesetzt sind, verwendet werden, d. h. Personalkosten können nicht aus Sachmitteln und Bücherbeschaffungen z. B. nicht aus Mitteln für die Gebäudeunterhaltung gedeckt werden. Über zulässige Abweichungen (gegenseitige Deckungsfähigkeit der Titel) und etwaige Möglichkeiten der Übertragung von eingesparten Mitteln auf das neue Rechnungsjahr gibt der Haushaltsplan Auskunft. In vielen Fällen werden die Haushaltsmittel nur in monatlichen Teilbeträgen freigegeben. Das wirkt sich für den regelmäßigen Ankauf von Literatur ungünstig aus und stellt die Bibliotheksleitung oft vor Zahlungsschwierigkeiten.
Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken leiden seit jeher unter einem zu niedrigen Vermehrungsetat. Die Anforderungen an sie haben sich vor allem nach dem zweiten Weltkrieg verdoppelt und an manchen großen Instituten nahezu verdreifacht, ohne daß eine entsprechende Erhöhung der Anschaffungsmittel stattgefunden hätte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat in klarer Erkenntnis dieser Notlage die Erfordernisse der westdeutschen Bibliotheken in einer Denkschrift errechnen lassen, um den Bibliotheksleitern für ihre Haushaltsverhandlungen Vergleichsmaterial in die Hand zu geben. In dieser Arbeit sind vergleichbare Maßzahlen für Stadt- und Universitätsbibliotheken, Universitätsbibliotheken und Bibliotheken der Technischen Hochschulen gefunden worden. Für jede dieser Kategorien lassen sich den Etat bestimmende Faktoren herausstellen: 1. Das Verhältnis zwischen den Anschaffungen der ausländischen und deutschen Literatur. 2. Die Zahl der notwendigen ausländischen Zeitschriften.
Für den laufenden Normalanschaffungsetat der Universitätsbibliotheken z. B. werden 880 ausländische und 600 deutsche Zeitschriften eingesetzt, für die sich an laufenden Beschaffungskosten 54.500 DM ergeben. Bei einem Verhältnis von ca. 50 : 50 zwischen deutscher und ausländischer Literatur werden für ausländische Monographien und Lieferungswerke 32.000, und für deutsche 28.880 und für Lehrbücher 7.500 DM angesetzt. Wenn man dann für Antiquaria 15.000 und für Einbandkosten 32.500 DM errechnet, ergibt sich ein Normalanschaffungsetat von 170.300 DM für eine deutsche Universitätsbibliothek. Der Bibliothek einer Technischen Hochschule werden 93.900 DM zugebilligt. GEORG LEYH setzte für eine normale UB im
22 - Buchauswahl
Jahre 1930 100.000 RM (Büchervermehrung einschl. Bindekosten) und für die größeren 150.000 RM ein. Wenn wir die Bücherpreise des Jahres 1930 mit den heutigen vergleichen, wird deutlich, daß die der Denkschrift zugrunde liegenden Zahlen Mindestzahlen sind. Wie sehr sie an der unteren Grenze liegen, möge ein Vergleich der Universitätsbibliotheken in Bonn, Freiburg i. Br. und Göttingen mit den schwedischen Bibliotheken Uppsala und Lund und der Zentralbibliothek in Zürich erhellen. Wir stellen den Büchervermehrungsetat der 6 Bibliotheken in den Haushaltsjahren 1915/16, 1925/26, 1935/36 und 1948/49 nebeneinander:
| Bonn | Freiburg | Göttingen | |
| 1915/16 | 35.800 M | 55.000 M | 65.366 M |
| 1925/26 | 28.300 M | 31.000 | 125.993 M |
| 1935/36 | 80.230 RM | ca. 70.000 RM | 101.944 RM |
| 1948/49 | 75.000 DM | ca. 60.000 DM | (1949/50) 95.000 DM |
| Lund | Uppsala | Zürich | |
| 1915/16 | 50.000 Kr. | 50.000 Kr. | 42.183 Schw. Fr. |
| 1925/26 | 80.000 Kr. | 95.000 Kr. | 81.552 Schw. Fr. |
| 1935/36 | 130.000 Kr. | 149.000 Kr. | 106.721 Schw. Fr. |
| 1948/49 | 217.000 Kr. | 245.000 Kr. | 138.941 Schw. Fr. |
b) Die Auswahl. Im Rahmen der ihr zugebilligten Etatmittel wird eine Bibliothek die Vermehrung ihrer Bestände durch Kauf betreiben. Da diese Mittel, wie oben betont, in der Regel sehr beschränkt sind, ist eine wohldurchdachte und kritische Auswahl aus dem erschienenen Schrifttum erforderlich. Neben dem Umfang der verfügbaren Mittel ist es vor allem der Charakter einer jeden Bibliothek, der im einzelnen diese Auswahl bestimmt. Allgemeinwissenschaftliche Bibliotheken zentralen Charakters wie etwa die großen Staats- und Landesbibliotheken werden bei dieser Auswahl naturgemäß viel großzügiger verfahren müssen als solche mittleren oder gar kleinen Umfangs. Ganz andere sind wieder die Grundsätze, nach denen die verschiedenen Fachbibliotheken ihre Auswahl zu treffen haben. Bibliotheken mit besonderen Sammelgebieten müssen diese bei der Auswahl vorzugsweise berücksichtigen.
Ist es nicht weiter schwierig, die Grundsätze der Auswahl bei fachlich begrenzten Bibliotheken zu umschreiben, und ergeben sich auch bei einer allgemein-wissenschaftlichen Bibliothek größten Stils mit ihrer umfassenden Sammelaufgabe in dieser Hinsicht kaum ernste Schwierigkeiten, so ist die Beantwortung der Frage: Was soll gesammelt werden? bei mittleren und kleinen Instituten dieser Art keineswegs einfach und eindeutig möglich. Ganz allgemein kann darauf hingewiesen werden, daß ein nicht unerheblicher Prozentsatz (etwa 30 - 40%) alles Erscheinenden als nicht kaufwürdig auszuscheiden sein wird. Weiter ist zu bedenken, daß ein sehr beträchtlicher Teil (in der
23 - Buchauswahl
Regel mehr als 50%) der Mittel doch nicht zur Verfügung steht, weil er durch den Weiterbezug von Zeitschriften und Fortsetzungswerken von vornherein festgelegt ist. Im übrigen ist aus der Fülle der Erscheinungen das auszuwählen, was, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, von bleibendem Wert ist, mit anderen Worten: alles dasjenige, was einen gewissen dokumentarischen Wert besitzt, d. h. was durch Bekanntmachung neueren Materials, durch Selbständigkeit der Forschung, durch eigene Betrachtungsweise und Form der Darstellung seine besondere Bedeutung hat. Nicht ganz außer acht gelassen werden darf dabei die Schöne Literatur, da auch sie in ihren bedeutenderen Erscheinungen Kulturwerte besitzt, auf die eine allgemein-wissenschaftliche Bibliothek nicht wird verzichten können. Daß diese Literatur ähnlich wie die aus politischen oder moralischen Gründen zu "sekretierenden" Schriften bis zu einem gewissen Grade eigenen Benutzungsbestimmungen unterliegt, ist für die Notwendigkeit, sie zunächst einmal zu sammeln, ohne Bedeutung.
Die nach den hier angedeuteten Grundsätzen zu treffende Auswahl liegt in erster Linie in der Hand des wissenschaftlichen Akzessionsbeamten und der Bibliotheksleitung, die für diese Aufgabe aber der Unterstützung durch die einzelnen Fachreferenten (beim Realkatalog) nicht werden entraten können. ("Accessio" war in der älteren Praxis die allgemein übliche Bezeichnung für die Stelle, die der Neuzugang als erste zu durchlaufen hatte.) In welchem Umfange diese Mitwirkung der Fachreferenten zu einem mehr oder weniger starren Referatsystem, das an einer Reihe von Bibliotheken durchgeführt wird, auszugestalten empfehlenswert ist, bleibe dahingestellt. Daß bei den meisten wissenschaftlichen Beamten der berechtigte Wunsch besteht, bei der Bücherauswahl beteiligt zu sein, steht aber wohl außer Zweifel. Als wichtigste Hilfe stehen den mit der Auswahl Betrauten die Bibliographien und Referatenblätter zur Verfügung; diese wertvoll durch kritische Würdigung der verzeichneten Neuerscheinungen, die aber erfahrungsgemäß oft viel zu spät kommt; jene unentbehrlich durch die leidliche Vollständigkeit der aufgeführten Titel, aus denen der Kundige wenigstens in vielen Fällen nach Verfasser, Verlag, Umfang usw. auf Wert oder Unwert der betreffenden Erscheinung wird schließen können. Für Anschaffungen auf dem Gebiete der ausländischen Literatur bietet der Zentralkatalog der ausländischen Literatur wertvolle Hilfe. Der wissenschaftliche Akzessionsbeamte tut gut daran, die 00-Zettel und das Wunschbuch regelmäßig heranzuziehen. (vgl. a. u. S. 84 und 100).
Aus dieser laufend erfolgenden Durchsicht aller in Frage kommenden Hilfimittel kann eine Desideratenliste zusammengestellt werden: gewöhnlich eine alphabetisch geordnete Masse von Titeln solcher Werke, deren Beschaffung für die Bibliothek mindestens in Erwägung zu ziehen ist, und die somit den Ausgangspunkt für alle weitere Arbeit der Kaufakzession bildet. Es empfiehlt sich,
den einzelnen Zettel beim Einreihen in die Kartothek mit Quelle und Datum zu versehen. Solche Karteien sind vor allem in größeren Bibliotheken und überhaupt da, wo die Übersicht über das gesammelte Material verloren zu gehen droht, am Platze. Sie werden in der Erwerbungsstelle geführt und vom wissenschaftlichen Akzessionsbeamten ständig überwacht.
c) Die Rolle des Sortimenters. Diese Auswahlarbeit der Bibliothekare, die stets darauf abzielen muß, alle wichtigen, in das Sammelgebiet der Bibliothek fallenden Neuerscheinungen zu erfassen, kann sehr wirksam dadurch unterstützt werden, daß man, je nach den Verhältnissen, einen oder mehrere Sortimenter zur ansichtsweisen Vorlage von Neuerscheinungen verpflichtet. Es würde nun nicht ratsam sein, sich bei der Beschaffung der Neuerscheinungen auf eine solche Maßnahme zu beschränken, ohne selbst eine Kontrolle auszuüben. Aber als subsidiäre Einrichtung ist die Vorlage der Neuigkeiten durch die Sortimenter doch außerordentlich wichtig. Durch die Art und Weise, wie eine solche Vorlage organisiert wird, muß natürlich den beteiligten Firmen ausreichende Gelegenheit zu wirklichem Umsatz geboten werden, sonst erlahmt ihr Interesse an einem regelmäßigen und umfassenden Angebot. Aus dem gleichen Grunde empfiehlt es sich aber, die Zahl der zur Vorlage verpflichteten Sortimenter nicht zu hoch anzusetzen. Man wird, wenn überhaupt erforderlich, am besten nach einigen Wissensgebieten und gegebenenfalls noch nach inländischen und ausländischen Erscheinungen scheiden. Eine Kontrolle der vorgelegten Bücher an Hand der oben erwähnten Desideraten-Kartothek ist schon deshalb sehr wichtig, weil die nicht vorgelegte, aber doch erwünschte Literatur gleichzeitig bestellt werden kann. Bibliotheken mit größeren Auslandsanschaffungen beauftragen gern einen auf diesem Gebiete erprobten Sortimenter mit der Beschaffung der ausländischen Literatur. Dadurch, daß man eine große Anzahl von Aufträgen in eine Hand gibt, lassen sich die Kosten für Spesen etc. wesentlich herabsetzen. Neuerdings haben große ausländische Verlage Vertretungen in Deutschland, bei denen man in DM zahlen kann und allen Devisenschwierigkeiten enthoben ist. Für die Bezahlung ausländischer Literatur kann der Unesco-Buchscheck verwandt werden. Die Unesco hat das Bundesgebiet 1951 in ihr Buchscheckverfahren einbezogen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit der Abwicklung beauftragt. Mit Hilfe der Unesco Buchschecks können Bücher, Zeitschriften, Mikrofilme und andere Veröffentlichungen wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Inhalts aus den Teilnehmerländern bezogen werden. (Die UNESCO hat kürzlich einen neuen internationalen Einkaufsschein Unum zum Erwerb von wissenschaftlichen Büchern und Lehrmaterial eingeführt. Unum ist die Abkürzung für Unesco Unit of Money.) Die Anträge auf Erteilung sind an die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu richten, die den Gegenwert des Rechnungsbetrages in DM anfordert.
25 - Bestellverfahren
Da die Ausgaben für die Einfuhr durch den Erlös aus der Ausfuhr gedeckt werden, lassen sich gelegentlich Engpässe nicht vermeiden. In der Deutschen Demokratischen Republik beschafft die Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur in Berfin das ausländische Schrifttum.
Lit. Außenhandelsrundschreiben Nr. 20/51 u. Merkblatt (Nachr. f. wiss. Bibl. 4. 1951, 63-68); Busse, G. v.: Einführung des Unesco-Buchschecks im Bundesgebiet (Nachr. f. wiss. Bibl. 4. 1951, 61-62).
d) Das Bestellverfahren. Diese Bestellungen, die wie alle vorbereitenden Maßnahmen für den Bücherkauf an größeren Bibliotheken einer besonderen Dienststelle, der sogenannten Vorakzession, obliegen, werden, nach vorheriger Prüfung der Titel an den Katalogen, als "fest" oder "zur Ansicht" gemacht. Es empfiehlt sich, für jedes Werk einen besonderen Zettel mit entsprechendem Vordruck zu verwenden. Zwei weitere Ausfertigungen (Durchschläge) werden zurückbehalten und bilden Belege für die Bestellkartothek, die einmal nach dem Alphabet der bestellten Werke und zum anderen nach dem der Lieferanten geordnet sein können. Beim einzelnen Lieferanten legt man die Zettel entweder wieder nach dem Alphabet der Werke oder auch nach dem Bestelldatum, damit jederzeit festgestellt werden kann, mit welchen Bestellungen der einzelne Lieferant im Rückstand ist. Manche Bibliotheken geben einen weiteren Durchschlag des Bestellzettels an den Fachreferenten, um eine Kontrolle gegen Doppelbestellungen zu haben. Alle Bestellbelege sind mit der Bestell-Nr zu versehen. Aus Gründen der Einfachheit und vor allem der Eindeutigkeit sollte man alle beteiligten buchhändlerischen Stellen daran gewöhnen, bei Rückfragen u. ä. stets von dieser Nummer auszugehen. Aus der Bestell- und der Desideraten-Kartothek setzt sich so das gesamte Titelmaterial für alle in Bearbeitung befindlichen Neuerscheinungen zusammen.
Ein besonderer Fall liegt noch vor, wenn auf ein Werk vor der Drucklegung eine Subskription, d. h. eine durch Unterschrift bekräftigte Bereitschaft zur Abnahme des betr. Werkes nach Erscheinen, eröffnet wird. Das geschieht besonders gern bei kostspieligeren Werken und bezweckt oft die Ermittlung einer sicheren Grundlage für die Höhe des Absatzes. Den Beziehern, also auch den Bibliotheken, die sich durch die Subskription unter allen Umständen zur Abnahme des Werkes verpflichten, wird der für sie aus mancherlei Gründen nicht gerade ideale Bezugsmodus durch Gewährung eines Vorzugspreises schmackhaft gemacht. Bei den einzelnen Bibliotheken haben sich im Laufe der Jahre eine ganze Reihe zweckmäßiger Bestellverfahren herausgebildet, auf die im einzelnen einzugehen hier zu weit führen würde.
e) Weitere Bebandlung der bestellten oder vorgelegten Bücher. Gehen die bestellten Bücher ein, oder werden sie vom Sortimenter im Rahmen des ihm gewordenen Auftrages vorgelegt, so werden sie in
26 - Kauf - Bibliotheksrabatt
der Vorakzession für den Kauf vorbereitet. Zu dem Zwecke wird zunächst das Gelieferte mit der Rechnung bzw. dem Lieferbuch verglichen. Vor allem aber ist es wichtig, an Hand der Kataloge festzustellen, ob das eine oder andere Werk nicht etwa inzwischen auf anderem Wege in die Bibliothek gekommen ist oder ob nicht auch bereits andere Auflagen oder Ausgaben (etwa auch in Serienwerken) vorhanden sind, die das vorliegende Werk entbehrlich machen. Sehr wichtig ist es ferner, zu prüfen, ob ein vorgelegtes Werk nicht bereits bei einem anderen Sortimenter bestellt ist, womöglich sogar fest! Sind alle Feststellungen in der bezeichneten Richtung gemacht worden, so kann die Frage des Kaufs entschieden werden.
f) Der eigent1iche Kauf. Zu dieser Entscheidung pflegt sich, soweit sie unter Mitwirkung der Fachreferenten getroffen wird, der Leiter der Bibliothek oder auch (an großen Bibliotheken) der Leiter der Erwerbungsabteilung mit den zuständigen Fachreferenten regelmäßig zur sogenannten Kaufsitzung zusammenzufinden. Alle Werke, zu deren Ankauf man sich entschlossen hat, treten nun ihren Weg durch die Bibliothek an, der mit der Eintragung ins Akzessionsjournal oder Zugangsbuch beginnt und mit der Einstellung im Magazin endet. Alle nicht behaltenen Werke gehen an den Lieferanten zurück, müssen aber vorher ordnungsgemäß von der Rechnung abgestrichen oder im Lieferbuch gelöscht werden.
g) Der Bibliotheksrabatt. Als Großabnehmer, die gewohnt sind, dem Sortimenter Bestellungen in bibliographisch einwandfreier Form zu übergeben, wodurch ihm viel Arbeit erspart wird, als nahezu einzige Bezieher kostspieliger Werke und nicht zuletzt als sichere und auch wieder pünktliche Zahler haben die Bibliotheken von jeher von den Sortimentern eine bevorzugte Behandlung gefordert und in der Gewährung eines angemessenen Rabatts auch erhalten. Für die preußischen staatlichen Bibliotheken betrug dieser vor dem ersten Weltkrieg 10% für Bücher und 5% für Zeitschriften. Die schwierige wirtschaftliche Lage des Buchhandels nach dem Weltkrieg gefährdete die Aufrechterhaltung des Rabattes, führte aber schließlich doch zu einem Abkommen zwischen dem Börsenverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig und dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kultus und Volksbildung (v. 9. 11. 1926), das dann auch Vorbild für die anderen deutschen Länder wurde, z. B. traf das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultur mit dem Vorstand des Bayerischen Buchhändlervereins im März 1927 eine ganz ähnliche Vereinbarung. Die Bibliotheken werden darin aufgefordert, die deutsche Literatur tunlichst vom ortsansässigen Sortiment zu beziehen. Dieses Abkommen ist noch heute rechtsgültig und in Kraft. Bibliotheken mit einem jährlichen Vermehrungsetat von mindestens 20.000 RM erhielten einen Rabatt von 5 %; ausgenommen bleiben Zeitschriften, die mehr als 12-mal innerhalb
27 - Deutsche Forschungsgemeinschaft
eines Jahres erscheinen und Werke, für die dem Sortimenter weniger als 30% Rabatt gewährt werden. An diese Abmachung hält man sich im großen und ganzen auch nach dem zweiten Weltkrieg, obwohl ihre Beachtung heute eigentlich in das Ermessen des beliefernden Buchhändlers und der Bibliotheken gestellt ist. Der Börsenverein der deutschen Buchhändler- und Verlegerverbände darf mit Rücksicht auf die Kartellgesetzgebung nicht marktregelnd tätig sein.
h) Die Beschaffung der Auslandsliteratur durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Im Jahre 1949 wurde die Tausch- und Beschaffungsstelle für ausländische Literatur innerhalb der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft (jetzt Deutsche Forschungsgemeinschaft) eingerichtet. Ihr erstes Arbeitsprogramm sah die Ergänzung der seit 1939 erschienenen ausländischen Zeitschriften bei den wissenschaftlichen Bibliotheken Westdeutschlands vor. Die Bibliotheken brachten die Titel zunächst in Vorschlag, wobei die allgemein wichtigen wissenschaftlichen Periodica einer Gruppe A, die an jeder Hochschule in einem Exemplar vorhanden sein sollte, und die speziellen Zeitschriften einer Gruppe B mit einem vollständigen Exemplar an der Sondersammelgebietsbibliothek zugewiesen wurden. Während die Lückenergänzung der A-Zeitschriften nur an den Bibliotheken mit dem größten Bestand und in einem zweiten Exemplar an der Sondersammelgebietsbibliothek vorgenommen wurde und wird, erhalten seit dem Jahr 1952 alle wissenschaftlichen Bibliotheken der Deutschen Bundesrepublik auf zunächst drei Jahre für jede selbst bezahlte ausländische A-Zeitschrift eine weitere von der Beschaffungsstelle. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat auf diese Weise bereits mehr als 5.000 Abonnements zusätzlich übernommen. Die A-Liste wurde von einer Zeitschriftenkommission vorläufig auf etwa 1.400 Titel beschränkt und als Arbeitsgrundlage für die Bibliotheken in einem Schreibmaschinenexemplar zur Verfügung gestellt. Die sogenannten B-Zeitschriften werden ausschließlich für die Bibliotheken mit Sondersammelgebieten in einem Exemplar beschafft. Nur im Falle von Überschneidungen entschließt sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft für ein zweites. Die Liste der B-Zeitschriften, mit deren Redaktion die Zeitschriftenkommission noch beschäftigt ist, umfaßt vorläufig mehr als 6.000 Titel. Die Bibliotheken können für beide Gruppen laufend neue Zeitschriftentitel nachmelden. Über ihre Aufnahme entscheidet die Zeitschriftenkommission, der nach Möglichkeit jedesmal ein Probeheft mit einer kurzen Begründung vorzulegen ist.
Mit der Beschaffung ausländischer Monographien wurde im großen Umfange im Haushaltsjahr 1951/52 begonnen. Die Sondersammelgebietsbibliotheken meldeten die seit 1939 erschienenen Monographien ihrer Fachgebiete an die Beschaffungsstelle, die die Bestellungen überprüfte und im allgemeinen an die großen Kommissionäre des Auslandes weiterleitete. Für die Abwicklung
28 - Antiquariat
bedient sie sich des Hollerith-Verfahrens. Bei allen Vorschlägen und Bestellungen gilt, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft nur Literatur beschafft, in der echte und wichtige Forschungsergebnisse niedergelegt sind. Hand- und Lehrbücher, Bibliographien, Nachschlagewerke, Übersetzungen jeder Art, Romane etc. werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Es ist Aufgabe der Bibliotheken, diesen Maßstab konsequent anzulegen. Hier beginnt ihre besondere Verantwortung. Seit dem 1. April 1953 bestellen die Sondersammelgebietsbibliotheken die Bücher selbst und bezahlen sie mit Vorschußgeldern der DFG. Ein Merkblatt des Bibliotheksausschusses, in dem versucht wird, die einzelnen Sondersammelgebiete möglichst genau zu definieren und in dem die Literaturkategorien aufgezählt werden, die von der Beschaffung ausgeschlossen sind, gibt ihnen die notwendigen Richtlinien an die Hand.
Bibliotheken mit mehreren Sondersammelgebieten tun gut, einen erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeiter des gehobenen Dienstes mit der technischen Durchführung aller in dieses Beschaffungsprogramm fallenden Arbeiten zu betrauen, der vom Leiter der Zugangsabteilung laufend unterstützt wird.
Lit.: Vgl. Die Jahresberichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1949/50 bis 1951/52.
i) Das Antiquariat. Die Vermehrung durch Kauf beschränkt sich nun aber keineswegs auf die Erwerbung von Neuerscheinungen; für die Ergänzung namentlich älterer Lücken, ferner für den Ersatz in Verlust geratener Werke, ist das Antiquariat von jeher für die wissenschaftlichen Bibliotheken von Bedeutung gewesen. Nach dem Zusammenbruch hat es, soweit seine eigenen Bestände den Krieg überdauert haben, im Rahmen der Wiederbeschaffung der vernichteten deutschen Bibliotheksliteratur umfassende Aufgaben erhalten, mit denen es auch noch lange Jahre hindurch beschäftigt sein wird. Das Antiquariat kann nun je nachdem planmäßig oder auch in der Form mehr gelegentlicher Erwerbungen diesen Aufgaben dienstbar gemacht werden. Auch im Verkehr mit den Antiquaren empfiehlt sich die Bereithaltung einer Desideraten-Kartothek, die bei der Durchsicht von Antiquariatskatalogen in der Regel gute Dienste leisten wird. Auf Grund einer solchen Kartothek kann man auf der anderen Seite auch den Antiquar mit der Beschaffung bestimmter Werke beauftragen. Die Angebote sind zunächst für beide Teile unverbindlich, auch die Vorlage sollte stets "zur Ansicht" erbeten werden, da das angebotene Werk ja zunächst einer Prüfung auf Vollständigkeit und gute Erhaltung unterzogen werden muß. Auch bei antiquarischen Käufen, zum mindesten bei solchen größeren Umfangs, genießen die Bibliotheken in der Regel einen Vorzugsrabatt. Von dem modernen Antiquariat, durch das gewöhnlich nicht abgesetzte Restbestände von Neuerscheinungen weit unter Preis auf den Markt geworfen werden, kann die wissenschaftliche Bibliothek nur gelegentlich Gebrauch machen.
29 - Auktion
Bis zum Jahre 1933 gab es in Deutschland eine stattliche Reihe von Antiquariaten und Bücherauktionsfirmen, die durch regelmäßige Versteigerungen von oft höchst wertvollen Büchersammlungen bei den deutschen Bibliotheken in größtem Ansehen standen. Nach 1945 haben sie ihre Tätigkeit allmählich wieder aufgenommen. Unter den bedeutendsten sind heute A. Graef, Essen, Hauswedell, Hamburg, Karl u. Faber, München, Rosen, Berlin, Ketterer, Stuttgart und für Autographen J. A. Stargardt, Marburg a. L. zu nennen. Das deutsche Antiquariat hat sich im Jahre 1949 zur Vereinigung Deutscher Buchantiquare und Graphikhändler e. V. Sitz München zusammengeschlossen. Während die großen wissenschaftlichen Bibliotheken früher regelmäßig an den Buchauktioneu teilnahmen, ist ihre Beteiligung heute, weil keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, auf ein Mindestmaß beschränkt. Über die auf Auktionen erzielten Preise berichtet in Deutschland als Nachfolger des Jahrbuchs der Bücherpreise, das bis zum Jahre 1940 im Verlag Harrassowitz in Leipzig erschien, das Jahrbuch der Auktionspreise für Bücher und Autographen. Ergebn. d. Auktionen in Deutschland, Holland, Österreich und der Schweiz. Bearb. v. A. Petersen. Hamburg: Hauswedell 1950. Für England sei auf Book-Prices Current 60. 1946, London und für die USA auf American Book-prices current, New York, und auf das Mehrjahrsverzeichnis United States cumulative Book Auction Records, New York verwiesen. (Letzte Ausg. 1950/51).
Lit.: Kuhnert, E. u. H. Widmann : Antiquariat und Leihbuchhandel. (Milkau: Hdb. d. Bibliothekswiss. 2. Aufl. 1952. S. 968-986); Wendt, B.: Der Antiquariats-Buchhandel. Hamburg 1952.
k) Die Auktion. Finden Auktionen am Ort der Bibliothek selbst statt, so wird diese je nach Bedeutung der betr. Veranstaltung eine mehr oder minder repräsentable Vertretung entsenden. Handelt es sich um auswärtige Auktionen, so wird man sie nur in außergewöhnlichen Fällen durch eigene Vertreter beschicken; in der Regel wird durch die an den betr. Ort befindl. Bibliothek die Möglichkeit einer nutzbringendem Vertretung gegeben sein. Unerläßlich sind für den mit der Wahrnehmung der Interessen Beauftragten genaue Instruktionen über den Umfang der Beteiligung sowie eindeutige Festsetzung der einzelnen Limits, d. h. der Grenze, bis zu welcher in jedem Falle mitgeboten werden soll. Bei der Festsetzung des einzelnen Limits darf nicht außer acht gelassen werden, daß auf den Kaufpreis noch ein Aufgeld, in der Regel 15 %, erhoben wird. Eine Reihe angesehener Auktionsfirmen bürgen mit ihren gewissenhaft redigierten Katalogen für die Zuverlässigkeit der Angaben, auch was die Erhaltung der einzelnen Werke betrifft. Außerdem wird den Interessenten stets Gelegenheit gegeben, sich von der Richtigkeit der im Katalog gemachten Angaben durch Vorbesichtigung zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind daher nur zulässig, soweit sie nicht verzeichnete Schäden u. dgl.
30 - Tausch
betreffen. Wenn eine Bibliothek einen Versteigerungsauftrag erteilt, muß sie sich darüber klar werden, ob unlimitiert oder limitiert zu einem vom Versteigerer zu schätzenden oder von ihr selbst geforderten Mindestpreis versteigert werden soll. Der Versteigerer bedingt sich oft eine Herabsetzung des Mindestpreises um 10% aus, wenn nur Untergebote erfolgen. Für den Katalogpreis wird in der Regel das Doppelte des Mindestpreises angesetzt. Der Auftraggeber zahlt an den Versteigerer gewöhnlich 15-25% der Zuschlagsumme als Entgelt.
2. Der Tausch. Als weitere wichtige Art der Erwerbung kommt der Tausch in Frage. Hierfür sind in erster Linie Dissertationen, sonstige Universitätsschriften, entbehrliche Doppelstücke (Dubletten) und eigene Publikationen der Bibliothek geeignet. Der Dissertationstausch krankt in Deutschland an der noch immer unentschiedenen Veröffentlichungsfrage. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind allmählich so in die Schuld des Auslandes geraten, daß sie die Pflicht haben, einen Ausgleich durch anderes wissenschaftliches Schrifttum zu schaffen.
Sie sind im übrigen darauf bedacht, ihre Tauschkarteien wieder systematisch aufzubauen. Der heutige Tausch ist im Gegensatz zu den Zeiten, in denen die Bibliotheken über beträchtliche Dublettenbestände verfügten, eines der schwierigsten Arbeitsgebiete geworden. Jede Tauschverbindung muß sorgfältig überwacht werden und ehe ein neuer Tausch angebahnt werden kann, sind Gabe und Gegengabe gegeneinander abzuwägen. Die deutschen Bibliotheken verfügen gegenwärtig nicht über die für einen ausgedehnten Tausch notwendigen Stücke und sind genötigt, größere Beträge aus dem Ordinarium für den Ankauf von Tauschstücken abzuzweigen.
Für bestimmte Gruppen von Bibliotheken ist ein regelmäßiger Austausch in amtlichen Drucksachen und Publikationen wissenschaftlicher Gesellschaften möglich. Die Universitätsbibliotheken in Göttingen, Heidelberg, Leipzig und die Bayerische Staatsbibliothek in München tauschen z. B. die Veröffentlichungen der Akademien der Wissenschaften am gleichen Ort und sind berechtigt, die Gegenstücke in ihren Buchbestand aufzunehmen.
Bis zum Zusammenbruch spielten in Deutschland drei Einrichtungen für die Vermittlung von Tauschmöglichkeiten eine große Rolle: Die Reichstauschstelle im Reichserziehungsministerium (im Reichsministerium des Innern gegründet), der Deutsch-ausländische Buchtausch und das Beschaffungsamt beim Bibliotheksausschuß der Notgemeinschaft. Sie waren zuletzt der Berliner Staatsbibliothek angegliedert. Heute besteht innerhalb der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Tausch- und Beschaffungsstelle für ausländische Literatur. Sie bemüht sich um Vermittlung von Tauschbeziehungen zwischen ausländischen und deutschen Stellen, nimmt Sendungen aus dem Ausland in Empfang und
31 - Pflichtexemplar
leitet die Tauschstücke in Sammelsendungen an die ausländischen Vermittlerstellen. Die Porto- und Versandkosten, sowohl für den Versand ins Ausland wie für die Verteilung der ausländischen Sendungen im Inland, trägt die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
In den Vereinigten Staaten hat die Smithsonian Institution eine ähnliche Vermittlerrolle. Unabhängig davon pflegt sie einen umfangreichen Tausch mit ihren eigenen Publikationen. Wenn auch die USA kein eigentliches zentrales Tauschbüro besitzen, so hat sich doch das United States Book Exchange (USBE) mit der Zeit dahin entwickelt. Es wurde 1948 gegründet und hat seinen Sitz als selbständiges Institut in der Library of Congress. USBE hat neuerdings Richtlinien für den Tausch mit dem Ausland herausgegeben (vgl. USBE Newsletter. 3. 1952, Nr. 1, S. 1-5). Danach kann diejenige Bibliothek, die sich auf Grund von Dublettensendungen an USBE ein Guthaben erworben hat, laufend Tauschlisten erhalten und über die dort angegebene Literatur hinaus Sonderwünsche äußern. Im Jahre 1948 wurde das British National Book Center als nationale Zentralstelle für den internationalen Austausch von Büchern und Zeitschriften gegründet. Das Canadian Book Center in Halifax und das Institut Danois des Echanges in Kopenhagen verdienen ebenfalls in diesem Zusammenhang Erwähnung. Auch die UNESCO nimmt sich des internationalen Schriftentausches besonders an und gibt den Bibliotheken Gelegenheit, ihre Tauschstücke z. B. im UNESCO Bulletin for Libraries bekannt zu geben. Ihr Manuel des échanges internationaux de publications, Paris 1950 bietet eine Übersicht über die Tauschzentren der Welt, führt die wichtigsten Veröffentlichungen auf, die von wissenschaftlichen Instituten für den Tausch angeboten werden und unterrichtet über Methoden und Entwicklung des internationalen Tausches.
Lit.: Blum, R.: Das Dublettenproblem. (ZfB. 62. 1948, 132-144).
3. Vermehrung durch Pflichtexemplar. Allgemein ist hierüber zu sagen, daß ein Anspruch auf Pflichtexemplare nur einem engbegrenzten Kreis von Bibliotheken zusteht, nämlich nur staatlichen Bibliotheken, aber keineswegs allen.
a) Gescbicht1iches. Das moderne Pflichtexemplar geht in seinem Ursprung auf zwei verschiedene Quellen zurück. Einmal sind es die Privilegienexemplare, die gefordert wurden für die Verleihung eines Druckerprivilegs, was in älterer Zeit gleichbedeutend war mit dem Schutz vor Nachdruck. Die andere Quelle sind die Zensurexemplare, wobei allerdings eine Trennung zwischen Zensur- und eigentlichem Pflichtexemplar nicht recht ersichtlich wird. Diese Pflichtexernplare waren zunächst für den Landesherrn und seine Räte bestimmt; erst mit dem Beginn des 17. Jahrhunderts wurden sie in Deutschland den Bibliotheken ausdrücklich zuerkannt. In Frankreich schuf bereits
32 - Pflichtexemplar
Franz I. im Jahre 1536 ein Pflichtexemplar, das die Verleger an das Dépôt légal abzuliefern hatten. Es erfüllte zugleich den Zweck der Zensur.
b) Wesen des Pflichtexemplars. Man hat das Pflichtexemplar definiert als "eine auf gesetzlichem Titel beruhende öffentliche Abgabe zur Unterhaltung öffentlicher Anstalten". (Entschdgn. d. Kgl. Pr. OVG 36. 1900, 440). Die Verpflichtung kann entweder dem Verleger (auch Selbstverleger) oder dem Drucker auferlegt sein. In Deutschland ist die Pflichtexemplarfrage von jeher landesrechtlicher Regelung unterworfen gewesen; für die Mark Brandenburg gab es bereits 1699 eine entsprechende Bestimmung, die allerdings kaum praktische Bedeutung erlangt hat. Für Preußen war es die Kabinettsordre von 1824, die durch das Preußische Pressegesetz von 1851 bestätigt wurde und reichsrechtliche Sanktion durch das Reichspressegesetz von 1874 erfuhr. Das Recht der Länder auf Pflichtexemplare wurde auch weiterhin anerkannt. Im Zuge der staatlichen Neuordnung als Folge des Zusammenbruchs 1945 hat auch die Abgabe der Pflichtexemplare für die Nachfolgerstaaten des ehemaligen Deutschen Reiches eine gewisse Modifizierung erfahren, die sich naturgemäß am stärksten für das Gebiet des ehemaligen Preußen auswirkt. Wie diese Veränderungen im einzelnen beschaffen sind, ist aus JB 34 (1950) zu ersehen. Bei jeder Bibliothek ist vermerkt, in welchem Umfange sie gegenwärtig Anspruch auf Pflichtlieferungen hat. (Vgl. auch S. 297-302). Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich im wesentlichen auf folgende Punkte:
Abgabepflicht, Zahl der Exemplare, Empfangsberechtigung, Ausstattung der abzugebenden Exemplare, Zeitungen und Zeitschriften, Tafelwerke und Atlanten, Musikalien. Im Falle der Weigerung wird Abgabe erzwungen; notfalls durch polizeilichen Eingriff. Vergriffene Werke werden auf Kosten des Abgabepflichtigen beschafft. In jüngster Zeit ist die Frage aufgetaucht, ob die im Wege des Mikrofilmverfahrens veröffentlichten, in der Nationalbibliographie angezeigten und im Handel vertriebenen Werke unter die Ablieferungspflicht fallen. Die Antwort hängt hier wohl von der Fassung des Pflichtexemplargesetzes ab. Bei der hannoverschen Formulierung vom Jahre 1828, "die in dieser Bekanntmachung enthaltene Vorschrift erstreckt sich nicht blos auf Bücher, sondern ... oder was sonst in irgend ein der wissenschaftlichen Fächer einschlägt und für den Buchhändler oder Buchdrucker einen Gegenstand des Verlags und des Handels ausmacht", besteht eindeutig eine Handhabe, Mikrofilme anzufordern. In Bayern stützt man sich auf die Sätze "Wer ein literarisches Erzeugnis ... in Bayern verlegt, ist verpflichtet ..."Auch im Ausland besteht die Einrichtung der Pflichtexemplare. Die Zahl der geforderten Exernplare ist hier z. T. wesentlich höher. In England und Frankreich beispielsweise hat der Anspruch auf Pflichtexemplare mit dazu beigetragen, den zentralen Charakter des Britischen Museums in London und der Bibliothéque Nationale
33 - Amtliche Drucksachen
in Paris noch besonders zu unterstreichen. Für alles Nähere wird auf die untenstehende Literatur verwiesen.
Lit.: Flemining, A.: Das Recht der Pflichtexemplare. München, Berlin 1940; Franke, Job.: Die Abgabe der Pflichtexemplare. Berlin 1889 <Sammlung bibliothekswiss. Arbeiten. H. 3>; Karstedt, P.: Das Pflichtexemplarrecht (Probleme d. Wiederaufbaus in wiss. Bibl. 1947, 59-78); Kuhnert, E.: in Milkaus Handbuch Bd. 1, S. 805 ff.
c) Die Einziehung. Um in den Besitz der ihr zustehenden Pflichtexemplare zu gelangen, muß sich die Bibliothek einen Überblick darüber zu verschaffen suchen, auf welche unter den Neuerscheinungen sie Anspruch hat. Die deutschen Bibliotheken waren bis 1945 dazu unschwer in der Lage auf Grund des nach Verlegern geordneten Verzeichnisses der täglichen Neuerscheinungen (Beilage zum Börsenblatt). Für die Folgezeit kann ein solcher Überblick nur gewonnen werden an Hand der Deutschen Nationalbibliographie (Leipzig) und etwa des Verzeichnisses der Neuerscheinungen, der Beilage zum Frankfurter Börsenblatt. Jede Bibliothek, die Anspruch auf Pflichtexemplare hat, stellt die Titel der ihr zustehenden Werke auf entsprechenden Blättern, nach Verlegern geordnet, zusammen. Jeder Verleger erhält sozusagen sein eigenes Konto, über dessen Soll und Haben gewacht wird, um das der betreffenden Bibliothek Zustehende zu erhalten. Mit Hilfe dieser Titellisten lassen sich auch Falschmahnungen vermeiden, die dem Ansehen der Bibliothek in keinem Falle zuträglich sind.
d) Die Amt1ichen Drucksachen. Man versteht darunter Schriften, deren Urheber Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Sie haben unmittelbaren Quellenwert und gehören mitunter zu den wichtigsten politischen Zeitdokumenten. Da sie nur selten im Buchhandel erhältlich sind, bereitet ihre lückenlose Beschaffung den Bibliotheken Schwierigkeiten. Im Jahre 1886 wurde in Brüssel zwischen mehreren Staaten eine Tauschkonvention zu dem Zweck vereinbart, einen regelmäßigen Austausch von amtlichen Drucksachen unter den Mitgliedsstaaten durchzufahren. Deutschland schloß sich dieser Konvention nicht an.
Die Abgabe der amtlichen Drucksachen innerhalb Deutschlands beruht auf landesrechtlicher Regelung. Für Preußen liegt schon ein Erlaß aus dem Jahre 1882 vor, der im Jahre 1908 auf Ersuchen des Generaldirektors der Königlichen Bibliothek in Berlin in Erinnerung gebracht wurde (Jb. d. Dt. Bibl. 6. 1908, 137-139). Danach sind alle "von den Behörden veröffentlichten, im Buchhandel nicht erschienenen Druckschriften" an die Königliche Bibliothek in Berlin abzuliefern. Veröffentlichungen von allgemeinem Interesse sollen außerdem in einem Exemplar an sämtliche preußischen Universitätsbibliotheken und mehrere Landesbibliotheken abgegeben werden. Andere
34 - Geschenk
Landesregierungen erließen in den folgenden Jahren ähnliche Bestimmungen. Für die Reichsbehörden verordnete die Reichsregierung im Jahre 1927 die Abgabe amtlicher Druckschriften an die Deutsche Bücherei in Leipzig, die Staatsbibliotheken in Berlin und München und an einige von den einzelnen Landesregierungen dafür bestimmte Bibliotheken (Jb. d. Dt. Bibl. 19. 1928, 279-281). In der Folgezeit wurden die Bayerische, die Preußische Staatsbibliothek und die Deutsche Bücherei die eigentlichen zentralen Sammelstellen für das amtliche Schrifttum. Die Deutsche Bücherei übernahm im Jahre 1928 die bibliographische Verzeichnung in dem "monatlichen Verzeichnis der reichsdeutschen amtlichen Druckschriften". Sein letzter Jahrgang erschien 1945.
Seit diesem Jahre steht in Deutschland die dringend notwendig gewordene Neuordnung des Amtsdrucksachenwesens aus. Es gibt z. Zt keine deutsche Bibliothek, die über eine geschlossene Sammlung der nach 1945 erschienenen amtlichen Drucksachen verfügt. Sogar die Drucksachenabteilung des Bundestages schickt ihre Veröffentlichungen nur an die Universitäts- und Hochschulbibliotheken und läßt die großen Landesbibliotheken unberücksichtigt. Es bleibt den deutschen Bibliotheken vorbehalten, die Behörden aus ihrer Passivität herauszudrängen und durch baldige Erschließung des amtlichen Schrifttums gegenseitiges Interesse zu wecken.
Lit.: Schwidetzky, G. Deutsche Amtsdrucksachenkunde. Ein methodisches Handbuch. Lpz. 1927 (ZfB Beiheft 59.); Handb. f. Bibliothekswiss. Bd. 2, S. 176 -178; Becker, K.: Amtsdrucksachenwesen in der Bundesrepublik Deutschland. (Nachr. f. wiss. Bibl. 5. 1952, 1-3).
e) Belegexemp1are. Es sind Druckschriften, die von den Autoren als "Beleg" (und zugleich als Dank) für gewährte Benutzung an die Bibliothek abgeführt werden: freiwillig etwa bei Sonderabdrucken und sonstigen Publikationen geringfügigen Ausmaßes; oder nach Absprache bei größeren Veröffentlichungen, vor allem bei Neudrucken und Faksimile-Ausgaben kostbarer Drucke und Handschriften. Die Zahl der abzuliefernden Belegexemplare, ev. auch eine Beteiligung an dem verlegerischen Gewinn, pflegt vertraglich festgelegt zu werden.
4. Das Geschenk. Als letzte Erwerbungsart ist das Geschenk zu nennen. Geschenke von Autoren und Verlegern werden im allgemeinen in gleicher Weise willkommen sein. Als Geschenkgeber können ferner in Frage kommen Einzelpersonen sowie Vereine usw. mit Einzelgeschenken sowohl wie mit solchen größeren Umfangs. Nicht selten werden den Bibliotheken ganze Nachlässe vermacht oder als Geschenk angeboten, an deren Annahme gelegentlich aber auch besondere Bedingungen (getrennte Katalogisierung und Aufstellung o. ä.) geknüpft sind, die eine sorgfältige Prüfung auf ihre Tragbarkeit hin erfordern. Überhaupt sollte bei allen Geschenken wohl überlegt werden, ob ihre
35 - Zugangsbücher
Annahme wirklich eine Bereicherung für die Bibliothek bedeutet. Wertlose oder nicht in den Rahmen der Bibliothek passende Büchergeschenke sollten unter allen Umständen zurückgewiesen werden, da sie nur unnützer Ballast sind, der obendrein noch erhebliche Kosten verursacht. Denn jedes in die Bibliothek eingehende Buch verursacht bis zur Magazinreife recht erhebliche Verwaltungs- und Materialkosten, deren Aufwendung nur bei einigermaßen wertvollem Zuwachs gerechtfertigt erscheint. Ohne Bedenken können die Büchergeschenke angenommen werden, denen gegenüber sich die Bibliothek freies Verfügungsrecht ausbedingt.
Unter den Geschenken spielen erfahrungsgemäß Sonderabdrucke keine geringe Rolle. Während sie für eine Fachbibliothek in der Mehrzahl der Fälle erwünscht sein werden, wird die allgemein-wissenschaftliche Bibliothek dieser Schriftenform gegenüber eine gewisse Zurückhaltung üben müssen. Nicht einzustellen pflegt man Sonderabdrucke aus Zeitschriften und Sammelwerken, die als Ganzes in der Bibliothek vertreten sind, es sei denn, daß diese ein eigenes Titelblatt, selbständige Paginierung aufweisen und damit neue bibliographische Einheiten bilden. Bei wichtigen Materien kann gelegentlich, der leichteren Auffindbarkeit wegen, auch einmal von diesem Grundsatz abgewichen werden. Z. B. nimmt die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln Sonderabdrucke auf dem Gebiete der Heimat-Literatur in ihre Rheinische Abteilung auf und macht gute Erfahrungen damit.
Dankbar muß hier der zahlreichen ausländischen Buchspenden gedacht werden, die den deutschen Bibliotheken in den Jahren nach dem Zusammenbruch zugingen. Ihre Absender waren im wesentlichen die Schweizer Bücherhilfe, die Education and Cultural Relations Division der HICOG, die ihre Geschenke meist über das Distribution Center in Frankfurt/M. bzw. direkt über die CARE-Organisation leitete, die Germanistic Society of America und die Direction Générale des Affaires Cuturelles du Haut Commissariat in Mainz.
Das durch Kauf, im Wege des Tausches, als Pflichtexemplar oder als Geschenk in die Bibliothek gelangte Buch muß nun zunächst inventarisiert werden. Denn wenn schon für Dienststellen der öffentlichen Hand die Inventarisierung alles beweglichen Besitzes (Mobiliar u. ä.) ein selbstverständliches Gebot der Ordnung ist, so gilt das in weit höherem Maße für den Bücherbesitz unserer öffentlichen Bibliotheken. Die Inventarisierung geschieht durch
36 - Zugangsbücher
Eintragung in das Akzessionsjournal oder Zugangsbuch. Für die Geschichte der Bestände haben diese Zugangsbücher einen ganz besonderen Wert: ist es doch in der Regel nur mit ihrer Hilfe möglich, sich über den genauen Zeitpunkt, die Herkunft und den Preis bestimmter Erwerbungen zu unterrichten. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, bleibt es sehr bedauerlich, daß für die alten Bestände unserer Bibliotheken diese wichtigen Festlegungen vielfach noch nicht gemacht worden sind. Je nach Größe der Bibliothek wird sich eine Teilung nach den verschiedenen Arten des Zugangs empfehlen: Z I für Monographien und Fortsetzungswerke, Z II für Zeitschriften und Z III für die Hochschulschriften, den Tausch und Geschenke. Bei ganz großen Instituten vollzieht sich die Führung der verschiedenen Zugangsbücher in besonderen Dienststellen, etwa Kaufstelle (wo in der Regel auch Tausch und Geschenk registriert werden), Pflichtexemplarstelle und Zeitschriftenstelle, wobei je nach Masse des zu verarbeitenden Materials eine weitere Scheidung nach in- und ausländisch erforderlich werden kann.
1. Das Kaufjournal. Der Führung dieses Zugangsbuches kommt besondere Bedeutung zu, da hiermit die ordnungsmäßige Verbuchung der für die Bücher getätigten Ausgaben verbunden ist. Ein solches Zugangsbuch weist gewöhnlich für alle Arten des Zugangs die gleiche Form auf: ein Großfolioformat mit der gleichen Anzahl von Zeilen auf jeder Seite, die nicht zu eng sein dürfen. Die Seite gliedert sich vertikal in eine Reihe von Spalten, die in ihrer Gesamtheit allen Möglichkeiten Rechnung tragen müssen (Spalten, die im einen oder anderen Falle nicht benötigt werden, wie beispielsweise die Preisspalten beim Pflichtexemplar, bleiben leer):
Er1äuterung. Spalte 1 enthält die laufende Nummer der Eintragung innerhalb des Geschäftsjahres. In Verbindung mit der Jahresangabe bildet diese Nummer die sogenannte Akzessions- oder Zugangsnummer, z. B. 1950. 2434. In dieser Form wird die Akzessionsnummer auf dem Titelblatt (aus ästhetischen Gründen am besten auf der Rückseite) vermerkt, und zwar bei mehrbändigen Werken in allen Bänden. Sie ist einer der wichtigsten Registriervermerke, die die Bibliothek kennt, und für alle Nachforschungen über Herkunft, Preis, Zeit der Erwerbung der unentbehrliche Ausgangspunkt. In der Deutschen Bücherei in Leipzig ist die Zugangsnummer gleichzeitig Magazinsignatur. Das Akzessionsjournal erfüllt durch diese sehr günstige Verkoppelung die Aufgabe des Standortskataloges. Durch voran- oder zwischengestellte Buchstaben wie P 1950. 2434 oder 1950 G 2434 kann die besondere Art des Zuganges als Pflicht, Geschenk usw. zum Ausdruck gebracht werden. Bisweilen erreicht man das auch durch eine Aufteilung der Nummern, wie etwa 1-3000 für Kauf, 3001-4000 Tausch u. s. w. In der Spalte 2 steht das Datum der
37 -
38 - Rechnungen
Erwerbung. Die Spalte 3 enthält eine kurze aber eindeutige Titelangabe mit Impressum, Bindevermerk und Format. Spalte 4 verzeichnet die Herkunft des Buches, den Lieferanten, bei Pflichtexemplaren den Verleger und bei Geschenken den Schenker. Die Spalten 5-7 dienen statistischen Erhebungen. Über die Art der Erwerbung, als Kauf, antiquarisch, als Fortsetzung usw. gibt Spalte 5 Aufschluß. Die Spalte 6 schlüsselt die erworbene Literatur nach den in der Bibliotheksstatistik üblichen Fachgebieten auf. Die Zahl der bibliographischen Bände gibt die Spalte 7 an. Die Spalten 8 und 9 sind der Rechnungslegung vorbehalten. Es handelt sich um Brutto- und Nettopreise. Bei der ausländischen Literatur ist der Bruttopreis in fremder Währung angegeben. Die Spalte 10 gibt an, wann die Anweisung zur Bezahlung erfolgte. Manche Bibliotheken verzichten auf diese Angabe, weil das Datum der Anweisung eindeutig aus den Rechnungen zu ersehen ist. Die letzte Spalte: Bemerkungen wird z. B. als Löschvermerk beim Ausscheiden eines Buches als Dublette und für sonstige interne Notizen verwandt. - Nicht alle Bibliotheken führen ihr Akzessionsjournal in Buch- und Listenform. In Köln z. B. verwendet man die belieferten Bestellzettel als Akzessionskartei. Auf ihnen ist eine Stelle für die Zugangsnummer durch entsprechenden Aufdruck kenntlich gemacht. Bibliotheken, die auf das Zugangsbuch verzichten, legen für die Lieferanten gern Journale an, um über die notwendigen Rechnungsunterlagen zu verfügen. Einige heben die Buchhändlerrechnungen bzw. ein zweites Exemplar nach Akzessionsnummern geordnet auf und heften sie als Akzessionsliste zusammen. Die Statistik übernimmt man dann auf besondere Vordrucke. Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihr Zugangsbuch erst vor fünf Jahren eingeführt und ist heute schon nicht mehr von seiner unbedingten Notwendigkeit überzeugt. Die UB Lund und die Stadtbibliothek in Stockholm z. B. verzichten ebenso wie eine Reihe amerikanischer Bibliotheken darauf.
2. Die Behandlung der Rechnungen. Hand in Hand mit der Arbeit am Zugangsbuch geht die Behandlung der Rechnung oder, wo die Bezahlung der Rechnungen in größeren Abständen (monatlich, vierteljährlich) erfolgt, des Lieferbuches. Zunächst müssen Werke, die nicht behalten werden, hier getilgt werden; der betr. Posten wird gestrichen und ein entsprechender Vermerk gemacht. Zu den ins Zugangsbuch eingetragenen Posten wird die Zugangsnummer in derselben Form geschrieben, wie sie im Buche steht. Damit ist urkundlich festgelegt, daß das betreffende Werk ordnungsmäßig inventarisiert worden ist. Nur Rechnungen, die bei den einzelnen Posten diese Akzessionsnummer aufweisen, dürfen mit dem Richtigkeitsvermerk versehen und der Kasse zur Zahlung angewiesen werden, wobei sich eine Nachkontrolle der einzelnen Posten durch den für die Richtigkeit verantwortlichen Beamten empfiehlt. Die vom Lieferanten in größeren Zwischenräumen vorgelegten und auf
39 - Fortsetzungswerke
Grund der Eintragungen im Lieferbuch zusammengestellten Redinungen müssen ebenfalls die Akzessionsnummern aufweisen. Auch sie sollten erst nach nochmaliger Prüfung an Hand des Zugangsbuches in ihrer Richtigkeit bestätigt und zur Zahlung angewiesen werden.
3. Lieferantenkartothek. Für etwaige spätere Rückfragen kann es von erheblichem Nutzen sein, wenn die Akzession jederzeit in der Lage ist, festzustellen, wann und was der einzelne Lieferant (Sortimenter, Antiquar usw.) im Laufe der Zeit geliefert hat. In die Lieferantenkartei können in derselben Weise auch die Geschenkgeber aufgenommen werden. (Vgl. o. S. 34 f.).
4. Die Registrierung der Pflichtexemplare. Die akzessorische Behandlung der Pflichtexemplare unterscheidet sich nur wenig von derjenigen der gekauften Werke. Das wesentliche ist, daß hierbei die Behandlung der Rechnungen naturgemäß wegfällt und die entsprechenden Spalten des Zugangsbuches offen bleiben. Dafür ist aber besondere Aufmerksamkeit bei der Kontrolle der P-Listen (vgl. oben S. 33) erforderlich. Gelieferte Stücke müssen sofort durch entsprechenden Vermerk (Datum, Akz.-Nr.) ausgetragen, nicht gelieferte Stücke dagegen eingemahnt werden. Die Akzessionsnummer erhält bei allen P-Stücken einen entsprechenden Zusatz; in großen Bibliotheken bildet die P-Stelle eine eigene Dienststelle, die für die ordnungsmäßige Erledigung aller mit der Einziehung und Registrierung der Pflichtexemplare verbundenen Arbeiten verantwortlich ist.
5. Geschenk und Tausch. Auch diese beiden Zugangsarten bieten für die akzessorische Behandlung keine wesentliche Besonderheit. Bei Geschenken ist es Aufgabe der Akzession darüber zu wachen, daß der Geschenkgeber einen Dank erhält, der in der Form der Gabe und der Persönlichkeit bzw. der Bedeutung der Stelle, von der sie kommt, angemessen ist. In besonders gelagerten Fällen ist es Sache des Bibliotheksleiters, dem Wert der Gabe durch eine entsprechende Formulierung des Dankschreibens angemessenen Ausdruck zu verleihen. Ähnlich wie bei den Lieferanten empfiehlt sich auch die Führung einer Kartei der Schenker: kommt die Bibliothek einmal in die Lage, Freunden und Interessenten des Instituts eine Aufmerksamkeit erweisen zu können durch Einladungen, Gegengaben u. dgl., so wird die Befragung der Schenkerkartei ein willkommenes Hilfsmittel bei der Listenaufstellung sein. Übrigens bietet sich gerade bei Geschenken die Möglichkeit, von sogenannten Sammelakzessionen Gebrauch zu machen: mehrere, bisweilen sogar eine größere Anzahl von Schriften können unter einer Akz.-Nr. vereinigt werden, wenn diese Schriften von der gleichen Stelle kommen und womöglich noch in dasselbe Fachgebiet gehören.
6. Die besondere Behandlung der Fortsetzungen. Während das einbändige oder auch das mehrbändige, aber abgeschlossen
40 - Fortsetzungswerke
vorliegende Werk mit der Eintragung in das Zugangsbuch für die Akzession als erledigt angesehen werden und weiter gehen kann, sind für sogenannte Fortsetzungswerke in der Akzession mancherlei Maßnahmen zu treffen, die den Zweck haben sollen zu verhüten, daß der Bibliothek von einem solchen, als Fortsetzung erscheinenden Werk Bände, Teile oder Hefte entgehen. Da die einzelnen Teile eines solchen Werkes ganz unregelmäßig und keineswegs immer in bestimmter Folge zu erscheinen pflegen, ergibt sich die Notwendigkeit, für das jeweils Erscheinende eine besondere Eintragung im Zugangsbuch vorzunehmen; m. a. W. den einzelnen Teilen besondere Zugangsnummern zu geben. Bei F-Werken, die durch Kauf in die Bibliothek kommen, ist ja diese Art der Akzessionierung ohnehin geboten, da die einzelnen Teile gleich nach Eingang bezahlt werden müssen. Um nun in der Zugangsstelle jederzeit leicht feststellen zu können, welche Teile eines F-Werkes die Bibliothek besitzt und welche ihr noch fehlen, wird für derartige Werke eine F-Kartothek angelegt: jedes Werk wird auf einem Zettel, für dessen Größe sich ein Querformat 15:21 cm allgemein als praktisch erwiesen hat und dessen Anlage im wesentlichen nach den für die alphabetischen Kataloge gültigen Vorschriften erfolgen kann, verzeichnet. Aus dem Zettel müssen Art der Erwerbung und Lieferant zu ersehen sein. Jedes hinzukommende Stück wird sorgfältig mit Zählung, kurzem Titel mit Angabe des Erscheinungsjahres, Datum des Eingangs, Akzessionsnummer und rabattiertem Preis nachgetragen, so daß auf Grund des F-Zettels ohne weiteres festzustellen ist, was vorhanden ist und was noch fehlt. Für etwaige Reklamationen ist stets dieser Zettel zugrunde zu legen (vgl. Beispiel S. 41). Die noch nicht bindereifen Teile eines F-Werkes bewahrt die Akzession in besonderen Schränken auf, wo die F-Werke alphabetisch liegen und evtl. zur Benutzung im Lesesaal ausgegeben werden können. Sind Teile inzwischen bindereif geworden, so gehen sie unverzüglich an den Buchbinder, worüber auf dem Zettel ein entsprechender Vermerk zu führen ist. Ähnlich wird mit Lieferungswerken (unter Lieferung versteht man einzelne Teile eines Druckwerkes, die eine bestimmte Anzahl Bogen (etwa 3 oder 4 Bogen) umfassen, also ohne Rücksicht auf einen textlichen Abschluß, ausgegeben, "geliefert" werden) verfahren; die Kontrolle ist hier insofern einfacher, als die Lieferungen ja stets aufeinanderfolgen, was bei den einzelnen Bänden eines F-Werkes nicht der Fall zu sein braucht. Bei vielbenutzten Werken, namentlich lexikalischer und bibliographischer Art, empfiehlt sich Bereithaltung in sog. Ziehmappen. Das abgeschlossene Lieferungswerk bzw. der bindereife Band eines solchen geht ebenfalls unverzüglich an den Buchbinder.
7. Die Zeitschriftenstelle. In ähnlicher Weise wird die Kontrolle über den Eingang der einzelnen Zeitschriftennummern ausgeübt. Von neuerscheinenden Zeitschriften pflegen die Sortimenter Probenummern vorzulegen,
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42 - Zeitschriftenstelle
von neuanzuschaffenden empfiehlt es sich, solche zu erbitten. In der Regel wird nur die erste Nummer eines Jahrgangs in das Zugangsbuch eingetragen; bei gekauften Zeitschriften geschieht das aus dem Grunde, weil man beim Eintreffen der ersten Nummer meistens sogleich den ganzen Jahrgang zur Bezahlung anweist. Dabei bedient man sich des Ausdrucks "pro anno" oder "pro completo" (p. a., p. c.). Die einzelnen periodisch erscheinenden Nummern werden dann lediglich auf dem Z-Zettel vermerkt unter Hinzufügung des Eingangsdatums (gewöhnlich durch Stempel). Ist ein Zeitschriftenjahrgang mit dem Eintreffen der letzten Nummer, des Titelblattes bzw. -bogens und des Registers bindereif, so wird die Zugangsnummer in der Regel auf dem Titelblatt nochmals vermerkt, der Jahrgang verläßt die Z-Stelle und wandert zum Buchbinder. Als äußere Form für die Kontrolle der Fortsetzungen und des Zeitschriftenzugangs hat sich in den letzten Jahren die Flachkartei durchgesetzt, in der die einzelnen Karten schuppenartig übereinander liegen. Diese Karten sind durch entsprechenden Vordruck teilweise so vorbereitet, daß man die betreffenden Nummern nur abzustreichen braucht. Gegenüber der Gießener Kapsel oder etwa der Steilkartei bedeutet das eine erhebliche Zeitersparnis. Allerdings liegen die Anschaffungskosten für die Flachkartei ziemlich hoch.
Alle noch laufenden Jahrgänge der Zeitschriften bleiben in der Obhut der mit ihrer Registrierung beauftragten Stelle, die an größeren und größten Instituten zu einer eigenen Dienststelle, der Zeitschriftenstelle, erweitert ist. Denn da kaum ein anderes Druckwerk in der Bibliothek so schnell in die Hand des Benutzers gelangen muß wie die Zeitschrift, so erfährt der Aufgabenkreis der Z-Stelle eine bemerkenswerte Erweiterung dadurch, daß ihr auch die Zugänglichmachung und Benutzung der laufenden, noch nicht gebundenen Zeitschriftenjahrgänge obliegt. Man scheidet nun bei diesen Zeitschriften zwischen wichtigen, fast täglich verlangten, und solchen, die weniger wichtig und nur gelegentlich einmal zur Einsichtnahme gewünscht werden. Um die vielverlangten Zeitschriften und von diesen wiederum die jeweils neuesten Nummern schnell und ohne daß besondere Formalitäten, wie etwa Vorausbestellung u. dgl. erforderlich sind, in die Hand des Benutzers zu bringen, legt man diese neuesten Nummern vielgelesener Zeitschriften zur Benutzung aus, und zwar in kleineren Verhältnissen an einer besonderen Stelle des allgemeinen Lesesaals; die großen Bibliotheken verfügen zu diesem Zwecke über besondere Zeitschriftenlesezimmer, wo eine mehr oder weniger große Anzahl begehrter Zeitschriften, nach Fächern geordnet und mit entsprechenden übersichtlichen Signaturen versehen, an den Wänden in besonders konstruierten Zeitschriftenregalen mit hergestellten Legeböden ausliegen. Dort können sie vom Benutzer ohne weiteres entnommen und an den Arbeitsplätzen eingesehen werden. (Vgl. Abb. 8). Ältere, bereits aus der Auslage zurückgezogene Nummern liegen, in gleicher
43 - Loseblattsammlung Vereinspublikationen
Ordnung und mit der gleichen Nummer versehen, in einem anschließenden magazinartigen Raum getrennt von denjenigen noch nicht bindereifen Zeitschriften, die für eine Auslage nicht in Frage kommen, gleichsam magaziniert und müssen jeweils besonders angefordert werden. In größeren Verhältnissen ist es wünschenswert, daß möglichst alle laufenden, zum mindesten aber die zur Auslage gelangenden Zeitschriften durch Kataloge (möglichst systematisch und alphabetisch) erschlossen werden. Die Führung dieser Kataloge ist Sache des Aufsichtsbeamten. In neu eingerichteten Zeitschriftenlesesälen sieht man oft als äußere Form an der Wand befestigte Registertafeln bzw. Drehgestelle, die von mehreren Seiten zugänglich sind und von mehreren Lesern zugleich benutzt werden können. Es sei noch darauf hingewiesen, daß es sich nicht empfiehlt, das Aufschneiden der einzelnen Zeitschriftenhefte den Benutzern zu überlassen; diese Arbeit sollte im Zuge der Akzessionierung von einer untergeordneten Hilfskraft mit Sorgfalt vorgenommen werden. Vom Übel ist das Beschneiden der Zeitschriftenhefte und sonstigen "broschierten" Bände im Hinblick auf den später zu vollziehenden Bindeprozeß.
Neuerdings erscheinen manche Publikationen, in erster Linie im juristischen Bereich, in Form von losen Blättern. Diese Loseblattsammlungen werden fortlaufend ergänzt und können dadurch, etwa in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung den neuesten Stand wiedergeben. Diese Form der Veröffentlichung greift allmählich auch auf andere Gebiete über. (Vgl. z. B. Handbuch: Der gesamte deutsche Sport). Bei den Bibliotheken ist sie nicht beliebt, weil ständig ausgetauscht und nachgeheftet werden muß. Diese Arbeit sollte man keinen untergeordneten Kräften anvertrauen, weil sie in den meisten Fällen über das rein Mechanische hinausgeht. In den großen Lesesaalbibliotheken mehren sich die Loseblattsammlungen von Jahr zu Jahr, und es erweist sich als notwendig, ihre fortlaufende Bearbeitung einer bibliothekarisch geschulten Kraft zu übertragen. Fraglich bleibt noch, wie weit die Bibliotheken die ausgesonderten Blätter aufheben sollen.
8. Vereinspublikationen. Der Zeitschriftenstelle liegt in der Regel auch die Beschaffung von Publikationen ob, die die Bibliothek durch Mitgliedschaft bei wissenschaftlichen Vereinen u. dgl. erhält. Auch hierüber wird eine Art F- oder Z-Zettel geführt, aus dem Name und Sitz des Vereins sowie die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages und die Tatsache seiner erfolgten Anweisung zu ersehen sein muß. Publikationen, die außer den laufenden den Mitgliedern kostenlos oder zu ermäßigtem Preise zur Verfügung gestellt werden, müssen auf dem Zettel ebenfalls registriert und gegebenenfalls mit dem Mitgliedsbeitrag, evtl. durch einen Zusatz "als Rest" verrechnet werden.
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1. Allgemeines. In den Mitteln, die der Bibliothek für Vermehrung zur Verfügung stehen, ist ein besonderer Posten für Bindekosten enthalten, dessen Höhe schwankt und sich etwa zwischen 20 und 35% des Vermehrungsetats bewegt. Er stellt für jede Bibliothek eine starke Belastung dar. Die Bibliotheken vermieden es früher im allgemeinen, die Bücher in gebundenem Zustande, in sogenannten Original- oder Verlegerbänden zu kaufen, da diese fabrikmäßig hergestellt werden und erfahrungsgemäß nicht allzu dauerhaft sind. Es kommt hinzu, daß bei diesen Verlegerbänden vielfach Drahtheftung in Anwendung kommt, die aus verschiedenen Gründen für Bibliothekszwecke wenig geeignet ist. Heute sind die Bibliotheken wegen des Mangels an Mitteln gezwungen, auch diese verhältnismäßig wohlfeilen Einbände mit in Kauf zu nehmen. Der Verzicht auf sie würde zur Folge haben, daß große Teile von Monographien ungebunden bleiben müßten. Es ist meist Sache einer besonderen Dienststelle, für die Beschaffung geeigneter Einbände Sorge zu tragen. Die Einbandstelle wird in diesem Buche mehr aus praktischen Erwägungen im 3. Abschnitt behandelt. Je nach den Verhältnissen der einzelnen Bibliotheken ist sie der Erwerbungs-, Katalogabteilung oder auch der Buchbinderei angeschlossen. Sie hat eine doppelte Aufgabe: einmal muß sie das Buch für die Übergabe an den Buchbinder vorbereiten und ihm übergeben; zum anderen hat sie das fertig gebundene Buch wieder abzunehmen und auf ordnungsmäßige Beschaffenheit des Einbandes sowie einwandfreie Preisberechnung hin zu prüfen. Sie tritt mit leistungsfähigen Buchbinderfirmen in Verbindung oder gibt die Bände an die Hausbuchbinderei, die sich in größeren Bibliotheken meist vorfindet.
Bibliotheken mit eigenen Buchbindereien - man spricht von sogenannten Regiebetrieben - verlegen die Einbandstelle gern dorthin. Der Leiter der Buchbinderei, oft ein Beamter oder Angestellter des gehobenen Dienstes, übernimmt dann alle mit ihr verbundenen Aufgaben. Die Entscheidung darüber, wie ein Buch gebunden werden soll, behielt sich in früheren Zeiten der Direktor vor. Heute wird sie gelegentlich einem wissenschaftlichen Beamten, meist aber dem Angehörigen des gehobenen Dienstes, übertragen, der dann die Gesamtleitung der Einbandstelle und der Buchbinderei hat. Dem eigentlichen Handwerksbetrieb steht gewöhnlich ein Buchbindermeister vor.
Die Frage, ob Bibliotheken Regiebetriebe führen sollen, wird heute wieder lebhaft diskutiert. Vor dem Kriege errechnete man auf Grund genauer statistischer Unterlagen (Reichsrechnungshof) eine Ersparnis von ca 25%. Sie läßt sich heute nur erreichen, wenn die Buchbinderei über moderne Maschinen verfügt und die Handarbeit auf das unbedingt notwendige Mindestmaß
45 - Buchbinderei
beschränkt. Daß ein derartiger Handwerksbetrieb rationell und arbeitsmäßig streng organisiert werden muß, versteht sich von selbst. Eine genaue Arbeitsstatistik und gelegentliche Zeitstudien erweisen sich hier als außerordentlich aufschlußreich. Die Neueinrichtung von Hausbuchbindereien begegnet gewöhnlich dem Widerstand des örtlichen Buchbindergewerbes. Die Bibliotheken sollten sich hier nicht zurückschrecken lassen, Maßnahmen zu ergreifen, die allein der Sache dienen. Gewöhnlich ist der durchschnittliche Regiebetrieb gar nicht in der Lage, die anfallenden Buchbindearbeiten allein zu erledigen und gibt stets einen gewissen Prozentsatz aus dem Hause. in der Niedersächsischen Staats- und UniversitätsbibliothekGöttingen, die über einen großen Regiebetrieb verfügt, wurden im Haushaltsjahr 1951/52 z. B. noch 16720 DM für Arbeiten an die örtlichen Buchbinder ausgegeben.
Der bibliothekarische Leiter der Buchbinderei - in Bibliotheken ohne Regiebetrieb der Leiter der Einbandstelle - erhält meist auch die Aufgabe der Schlußkontrolle zugewiesen. Er muß das Buch, bevor es seinen Weg in das Magazin nimmt, einer letzten Kontrolle auf die Signatur und alle die inneren und äußeren Kennzeichen hin unterziehen, die es als unverwechselbares Einzelstück aus der Masse des Bestandes herausheben. In einigen Bibliotheken liegt die Schlußstelle in den Händen eines wissenschaftlichen Bibliothekars. Manche ordnen einen Mitarbeiter der Titelaufnahme für ständig in die Schlußstelle ab. Er führt die letzte Prüfung des Buches anhand des Laufzettels durch. In der Schlußkontrolle können nur erfahrene und äußerst gewissenhafte Bibliothekare eingesetzt werden.
2. Das Buchbinderjournal. Da die Übergabe der Bände an den Buchbinder nicht einzeln, sondern in mehr oder minder großer Anzahl, als sog. "Lieferung" oder "Sendung" erfolgen wird, so ist über den Umfang dieser Lieferungen, die in bestimmten Abständen (wöchentlich oder monatlich) stattfinden, sowohl wie über den Zeitpunkt der Übergabe eine genaue Kontrolle zu führen. Das geschieht vielerorts mit Hilfe eines Buchbinderjournals oder auch einer Buchbinderkartei. Wichtig ist, daß von jeder Eintragung in dieses Register ein Duplikat (mittels Durchschrift bzw. Durchschlag) angefertigt wird, das der Bibliothek verbleibt, während das andere Exemplar dem Buchbinder mit der Lieferung übergeben wird.
3. Vorschriften für den Einband. Die einzelne Eintragung setzt sich aus folgenden Angaben zusammen: 1. Datum. 2. Laufende Nummer (aus statistischen Gründen fängt man jedes neue Geschäftsjahr mit der Nr 1 an); sie ist mittels Streifen in das Buch einzufügen. 3. Nähere Bezeichnung des Buches durch Titelangabe; und zwar ist die Titelfassung hierbei so niederzuschreiben, wie man sie später auf dem Rücken des Bandes zu finden wünscht. Sinngemäße Kürzung langer Titel erfordert oft große Geschicklichkeit und
46 - Meilerheftung - Lumbeckverfahren
Erfahrung; bei Serienwerken muß vor allem die Gliederung des Ganzen aus dem Titelaufdruck klar, logisch und eindeutig erkennbar sein. 4. Art des Einbandes; hierunter ist anzugeben, ob der Band als sogenannte Broschur oder ob er in Halbleinen, Halbleder und in welcher Farbe usw. gebunden werden soll. Falls besondere Wünsche hinsichtlich der Ausstattung vorliegen, sind diese hier einzutragen. Für die zu diesem Punkte erforderlichen Angaben bedient man sich vielfach bestimmter konventioneller Zeichen, die die Buchung vereinfachen. Welche Art des Einbandes man wählen soll, hängt einmal von der Größe des Buches, ferner von seinem Inhalt und schließlich und nicht zuletzt von dem Umstand ab, ob es voraussichtlich stark benutzt oder vielleicht sogar in den Lesesaal gestellt werden wird. Heute sind für die Wahl des Einbandes in erster Linie die Kosten entscheidend. Die Bibliotheken haben den früher üblichen Handeinband längst aufgegeben und sind auch in ihren Regiebetrieben zu maschinellen Arbeitsverfahren übergegangen. Die Fadenheftmaschine trifft man heute allenthalben an und es ist unumstritten, daß sich die maschinengehefteten Bände besser als die handgearbeiteten aufschlagen lassen. Nach dem 2. Weltkrieg sind Bindeverfahren in Gebrauch gekommen, die die Bibliotheken bis dahin ablehnten. Hier sollen nur die beiden wichtigsten, die Meiler-Heftung und das Lumbeck-Verfahren kurz besprochen werden. Bei dem Meilerverfahren - benannt nach dem Buchbindermeister MEILER aus Kaufbeuren handelt es sich um die seitliche Buchblock-Heftung mit Hanfschnur. Die 8-fädige Hanfschnur wird durch Bohrlöcher geführt. Mit Hilfe einer Vorsatzbehandlung können Buchblock und Buchdecke gut miteinander verbunden werden. Die sonst üblichen Klebearbeiten und das Lagenrückenabschneiden erübrigen sich. Der gemeilerte Buchblock läßt sich ebenso wie der übliche Handeinband runden und abpressen. Für das Meilerverfahren werden lediglich Anlagewinkel und Bohrvorrichtung benötigt, deren Anschaffungskosten auch für kleine Bibliotheken erschwinglich sind. Die Einbandkommission des VDB sieht den einzigen Nachteil dieses Verfahrens darin, daß der Buchkörper durch die Bohrung beschädigt wird. Die Bayerische Staatsbibliothek wendet die seitliche Buchblock-Heftung vor allem für Zeitungen, Amts- und Mitteilungsblätter an. An der UB Freiburg hat sich das Verfahren auch bei Steifbroschuren bewährt.
Einige Bibliotheken verwenden ein Klebeverfahren, das vom Buchbinder LUMBECK seit etwa 30 Jahren propagiert wird. Das Buch wird beschnitten und auf dem Rücken mit einem steifen aber doch elastischen Kunstharzkleber bestrichen. Rücken und Vorsatz erhalten dann ein Gewebe, das durch Wärme mit dem Klebstoff unlöslich verbunden wird. Die Anschaffungskosten für die Geräte liegen hier höher als beim Meilern. Das Lumbeckverfahren wird in der Bibliothek des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, in Göttingen und Hamburg mit Erfolg angewandt. Für das Meilern und Lumbecken fehlt es bisher noch an
47 - Einbandstoffe
ausreichenden Erfahrungen. Die Einbandkommission rät darum, die Arbeiten laufend zu kontrollieren und die Verfahren auf die dafür wirklich geeigneten Veröffentlichungen zu beschränken.
Auch hinsichtlich der Einbandstoffe hat in den letzten Jahren ein starker Wandel stattgefunden. Zu den meistbenutzten Materialien gehören heute Kaliko (Baumwollstoff aus Kalikot in Ostindien), Doppelkaliko und "Bibliotheksleinen". Beliebt ist auch die sogenannte "Elefantenhaut", die eine gewisse Ähnlichkeit mit dem früheren Igraf (scheuerfestes pergamentähnliches Papier mit Glyzerinzusatz) hat, dessen Herstellung übrigens wieder aufgenommen werden soll. Zu gegebener Zeit finden auch der Leder- und Franzband in den Bibliotheken Verwendung.
Fast jede Bibliothek ist gezwungen, in Auswahl zu binden; sie kann nur noch den viel benutzten und wertvollen Werken einen dauerhaften Einband zuteil werden lassen. Dazu gehören alle wichtigen Zeitschriften. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wünscht z. B., daß alle mit ihren Mitteln zur Verfügung gestellten Periodica von den Bibliotheken gebunden werden. Monographien gibt man heute auch im Ausland schon vielfach ungebunden in das Magazin und bindet sie erst dann, wenn sie durch mehrfache Benutzung beschädigt sind oder sonst gelitten haben. Bei Z-Reihen und F-Werken ist darauf zu achten, daß jeder neuhinzukommende Band durchaus das gleiche Aussehen hat wie die früheren. Um das zu erreichen, muß in solchen Fällen dem Buchbinder ein Probeband mitgegeben werden, oder aber - und das ist namentlich bei Zeitschriften der Fall - man läßt eigens zu diesem Zwecke Musterpappen anfertigen, die alles für die äußere Gestaltung des Einbandes Notwendige erkennen lassen. Dadurch vermeidet man, daß wichtige, oft verlangte Zeitschriftenbände der Benutzung für längere Zeit entzogen werden. Registerbände erhalten oft einen von den Jahresbänden abweichenden Einband, um sie besonders kenntlich zu machen.
4. Übergabe und Abnahme der Bände. Die Lieferfrist der Buchbinder beträgt gewöhnlich 3-4 Wochen; eilige Bände, die als solche kenntlich zu machen sind, werden innerhalb von 5-8 Tagen zurückverlangt werden. Bei der Abnahme ist der gelieferte Band auf seine ordnungsmäßige Beschaffenheit, auf Richtigkeit des Aufdrucks und auf einwandfreie Berechnung hin zu prüfen. Über den Preis einigen sich Bibliotheken und Buchbinder in der Regel auf Grund eines Tarifs, der unter Zugrundelegung eines bestimmten Grundpreises für die einzelnen Einbandarten und Bandgrößen errechnet wird, wobei für Extraarbeiten wie Einhängen von Tafeln u. a. entsprechende Zuschläge üblich sind. Wir kennen z. Zt keinen einheitlichen Bibliothekstarif. Es ist ratsam, den Bundestarif vom Jahre 1930 zugrunde zu legen und um einen
48 - Dubletten
entsprechenden Zuschlag zu erhöhen. Die Bibliothek hat als großer Auftraggeber Anspruch auf einen Mengenrabatt, der heute wohl zwischen 10 bis 15% liegt.
Lit.: Kneidel, M. - Ein neues Bindeverfahren für Zeitungen,
Amtsblätter, Loseblattausgaben und ähnliche Druckschriften.
(Nachr.
f. wiss. Bibl. 3. 1950, 22-24); Lichl, E.: Meiler-Heftung-Klebebindung
und
die wissenschaftlichen Bibliotheken. (Nachr. f. wiss. Bibl. 5. 1952,
103-108);
ders. - Bericht d. Kommission für Einbandfragen. (Nacht. f. wiss.
Bibl.
ebdt. 204-207).
Unter einer Dublette versteht der Bibliothekar ein Buch, das sich genau in der gleichen Ausgabe, evtl. auch Ausstattung bereits im Bestande der Bibliothek befindet und für das auch kein Anlaß besteht, es als 2. oder 3. Exemplar (für LS, Handbibl. oder sonst) nochmals einzustellen. Es bedarf kaum besonderer Betonung, daß die für den Bücherkauf verantwortliche Stelle bestrebt sein muß und auch bestrebt sein wird, Doppelkäufe möglichst zu vermeiden. Doch hat die Erfahrung nur allzu häufig gezeigt, daß in diesem Punkte die Verhältnisse oft stärker sind als der gute Wille, so daß manche Dublette aus "Versehen" gekauft worden ist. Die meisten Dubletten aber wachsen einer Bibliothek aus Geschenken und aus der Übernahme geschlossener Sammlungen zu. Weist das doppelt vorhandene Exemplar aber charakteristische Merkmale (bemerkenswerter Einband, Widmung berühmter Verfasser oder an berühmte Vorbesitzer o. ä.) auf, so kann auch einmal von der Bedürfnisfrage abgesehen werden unddie Einstellung lediglich unter dem Gesichtspunkt archivalischer Erhaltung erfolgen.
Die Verwertung der Dubletten ist in der Regel nicht allein in das Ermessen der Bibliothek gestellt; vielmehr haben hierfür mehr oder minder bestimmte Vorschriften von jeher bestanden. Nach dem ersten Weltkrieg wurde der Dublettentausch dann von der Notgemeinschaft in feste Bahnen gelenkt. Ihre rationelle Verwertung gehört auch heute wieder zum Aufgabenbereich der Tausch- und Beschaffungsstelle innerhalb der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, daß es in der Bibliotheksgeschichte auch Beispiele dafür gibt, daß Bibliotheken mit Hilfe von Dubletten neu aufgebaut (Berlin UB 1831 durch SB) oder auch zerstörte Bibliotheken wiederhergestellt worden sind (Straßburg UB nach 1871; Löwen UB nach dem ersten und zweiten Weltkrieg). Im Jahre 1951 rief der Präsident der Universität von Hiroschima zur Gründung einer "Internationalen Friedensbibliothek" auf, für die aus allen Teilen der Welt Dubletten eingingen.
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Ist ein Buch in den Besitz der Bibliothek übergegangen, so ist eine der wichtigsten Maßnahmen, dafür zu sorgen, daß seine Zugehörigkeit zur Bibliothek alsbald erkennbar ist. Bis zu einem gewissen Grade geschieht das schon durch die Eintragung der Akzessionsnummer, die wohl in jeder Bibliothek kleine Eigenmerkmale aufweist. Dasselbe gilt von anderen etwaigen Registriervermerken, die im Laufe seiner Vorbereitung für die Einstellung im Magazin gemacht werden; der wichtigste dieser Vermerke ist jener, der durch Registrierung des Buches im Standortsregister erzielt wird: die Standortsbezeichnung oder Signatur. Auch der Einband kann unter Umständen als besondere Kennzeichnung des Besitzes angesehen werden. Das allgemein übliche Verfahren zur Kennzeichnung des Besitzes ist aber die Stempelung des Buches mit dem Bibliotheksstempel, der, aus Gummi oder besser aus Metall geschnitten, auf dem Titelblatt (Rückseite) oder auf bestimmten Seiten im Inneren des Buches angebracht wird (Göttingen 1743, Erlangen 1789). Als Sicherung gegen Diebstahl ist der Geheimstempel im Inneren des Buchblocks beliebt. Werden bereits katalogisierte Bücher als Dubletten erkannt und der Dublettenabteilung zugeführt, erhalten sie einen Dublettenstempel. Aus der Bibliothek ausgeschiedene Dubletten sollen durch einen Auscheidungsstempel deutlich gekennzeichnet sein. Früher war das Anbringen von Exlibris üblich, die zu Beginn des 16. Jahrhunderts auch als Erzeugnisse der graphischen Künste aufkommen und in mehr oder weniger künstlerischer Form allenthalben begegnen. Noch heute bedient man sich in der Bibliothekspraxis des Exlibris, namentlich wenn es gilt, geschlossene Sammlungen oder größere Geschenke ihrer Herkunft nach zu kennzeichnen. In der Abwandlung als Super-Exlibris oder auch "Supra libros" wird dieses älteste Besitzeignerzeichen heute noch gern auf dem vorderen Buchdeckel blind oder vergoldet eingepreßt.
1. Geschicht1iches. Ausgehend von der Erkenntnis, daß eine Berücksichtigung der ausländischen wissenschaftlichen Literatur für die deutschen Bibliotheken in stärkerem Maße geboten, daß aber andererseits für diese Aufgabe zusätzliche Mittel nur in beschränktem Umfange verfügbar seien, wies um die Jahrhundertwende das Preußische Kultusministerium einzelnen der ihm unterstellten Bibliotheken bestimmte Sondersammelaufgaben zu. Ausschlaggebend für die Zuteilung war einmal die geographische Lage der Bibliothek,
sodann aber die durch die geschichtliche Entwicklung bedingte Eigenart ihrer Bestände. Demgemäß war Breslau (SuUB) angewiesen, im besonderen die Slavischen Literaturen zu sammeln unter Bevorzugung von Südslavien; Göttingen sollte die Naturwissenschaften und den Angelsächsischen Kulturkreis, Bonn den Romanischen Kulturkreis, Kiel die nordische und Münster die niederländische Literatur bevorzugt pflegen. Die Aufgabe von Königsberg war es, in erster Linie Philosophie, daneben nordslavische Literatur, die von Berlin, die Universitätsschriften zu sammeln.
Nach dem ersten Weltkriege nahm die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft diesen Gedanken, für die deutschen Bibliotheken ausländische Literatur aus Reichsmitteln zu beschaffen, in ihr Programm auf und erweiterte den Kreis der mit Sondersammelaufgaben bedachten Bibliotheken beträchtlich. Der Hamburger Bibliothek wurde die Pflege des südamerikanischen Kulturkreises, Leipzig der italienischen und orientalischen Literatur, Heidelberg der Kunstgeschichte und Archäologie und Tübingen endlich der Theologie und Orientalistik zur Pflicht gemacht.
2. Gegenwärtiger Zustand. Den gleichen Weg hat dann neuerdings die Tausch- und Beschaffungsstelle für ausländische Literatur bei der 1949 neubegründeten Notgemeinschaft (jetzt Deutsche Forschungsgemeinschaft) beschritten und einen bis in alle Einzelheiten gehenden Verteilungsplan der Sondersammelgebiete für die Bibliotheken der westlichen Besatzungszone (Deutsche Bundesrepublik) aufgestellt (vgl. JB 35 <1952> S. 283-86). Für die Zuteilung eines Sondersammelgebietes war auch jetzt wieder der Bestand maßgebend. Die Zerstörungen des zweiten Weltkrieges haben hier einige Änderungen notwendig gemacht.
In Deutschland ist der Gedanke, Sondersammelgebiete zu schaffen, aus der Not geboren; schon um die Jahrhundertwende hat man einsehen müssen, daß keine Bibliothek in ihren Anschaffungen mit der steil ansteigenden Weltproduktion auch nur einigermaßen Schritt halten konnte. Nur durch die Verteilung von Aufgaben war die Gewähr gegeben, daß die wichtigsten Werke in Deutschland beschafft wurden. In den USA haben andere Erfahrungen zu ganz ähnlichen Ergebnissen geführt. Bereits im Jahre 1942 stellte eine Bibliothekskommission der Library of Congress durch Vergleich mit den Beständen 8 anderer Länder fest, daß einzelne wertvolle ausländische Werke überhaupt nicht und andere doppelt beschafft worden waren. Um diesen Mißstand zu beseitigen, entschloß man sich zu einer Funktionenteilung unter den großen wissenschaftlichen Bibliotheken der USA, die im Jahre 1948 unter dem Namen "Farmingtonplan" internationale Bedeutung erlangte. Man beauftragte Vertrauensmänner und Berater in Frankreich, Schweden und der Schweiz, die wichtigste wissenschaftliche Literatur ihrer Länder aufzukaufen, die dann nach
51 - Sondersammelgebiete
einem weitverzweigten Plan (750 Untergruppen) auf 54 große Bibliotheken der USA verteilt wird. Diese freiwillig mitarbeitenden Bibliotheken verpflichten sich, die ausländische Literatur zu bezahlen, zu katalogisieren und eine Karte an den Union Catalog der Library of Congress zu schicken. Ausgenommen von diesem Programm sind Zeitschriften, Jugendliteratur, amtliche Drucksachen, das gesamte private Schrifttum, Schulbücher, Dissertationen, Übersetzungen, Musikalien und Karten. Im Jahre 1950 sind weitere Länder hinzugekommen.
Lit. Busse, G. von: Amerikanische Bibliotheken: Anschaffungspolitik und
Zusammenarbeit ... (Nachr. f. wiss. Bibl. 5. 1952, 74-76); Metcalf, K. D.
u. E. E. Williams: Notes on the Farmingten Plan. (Libri. 1. 1950, 13-19).