Die nationalbibliographische Literaturinformation in den USA
von Anne Kneschke
Gliederung1. Einleitung
2. Die Library of Congress
2.1. Anmerkungen zu Geschichte und Stand der Library of Congress
2.2. Die Arbeit der Library of Congress für den Kongreß
2.3. Die Library of Congress und ihre nationale Relevanz
2.4. Die Library of Congress und ihre nationalbibliographische Arbeit
3. Wichtige ergänzende bibliographische Nachweise
4. Das National Digital Library Program der Library of Congress
5. Fazit
6. Quellen
Der Arbeit vorauszuschicken
ist, daß die nationalbibliographische Situation in USA bei weitem
nicht so übersichtlich ist wie die Situation, die man in Deutschland
vorfindet.
Wenn man nach nationalbibliographischer
Information fragt, sucht man automatisch nach einer Nationalbibliothek,
die die Sammlung und Verzeichnung aller nationalen Veröffentlichungen
übernimmt.
Mit dem Blick auf die Vereinigten
Staaten von Amerika ist zu sagen, daß keine Nationalbibliothek im
Sinne unserer Deutschen Bibliothek vorhanden ist. Statt dessen sind drei
verschiedene Bibliotheken als nationale Bibliotheken zu bezeichnen: die
Library of Congress, die National Library of Medicine und die National
Agricultural Library. Die Library of Congress steht jedoch an der Spitze
dieser wichtigen Bibliotheken nationalen Zuschnitts.
In der Literatur besteht
allerdings keine Einigkeit darüber, ob die Library of Congress ein
nationalbibliographisches Zentrum ist, da sie zum Beispiel keine die Nationalbibliographie
herausgibt.
Anstelle einer allumfassenden
Nationalbibliographie existieren verschiedenste bibliographische Veröffentlichungen
nebeneinander, die Neuerscheinungen vorstellen und retrospektive Zusammenfassungen
liefern. Im Verlaufe dieser Arbeit werden Beispiele diese Situation verdeutlichen.
2. Die Library of Congress
2.1. Anmerkungen zu Geschichte und Stand der Library of Congress
Einige wichtige Punkte aus
der Geschichte und Entwicklung der Library of Congress sollen helfen, die
heutige Situation der nationalbibliographischen Information in den Vereinigten
Staaten von Amerika zu verstehen.
Im Jahre 1800 wurde die
Library of Congress als wissenschaftliche Bibliothek für das Parlament
gegründet.
Während der Besetzung
Washingtons 1814 verbrennen 3.000 rechtswissenschaftliche Bände im
Kapitol.
1815 werden 6.000 Bände
verschiedenster Wissensgebiete aus dem Besitz des ehemaligen Präsidenten
Thomas Jefferson erworben. Mit diesem Kauf wird die Grundlage universeller
Orientierung in der Library of Congress gelegt.
Bereits zu diesem Zeitpunkt
zeichnet sich eine Doppelaufgabe der Bibliothek ab: zum einen ist sie Bibliothek
des Kongresses und zum anderen übernimmt sie Funktionen einer Nationalbibliothek.
Mit der Übernahme der
Registrierung des Copyrights für die Vereinigten Staaten von Amerika
seit 1870 und dem damit verbundenen Pflichtexemplarrecht wird die Universalität
der Sammlung der Library of Congress zusätzlich verstärkt.
Durch Beantragung des Copyrights
werden veröffentlichte und unveröffentlichte Arbeiten durch die
Verfassung geschützt. Seit 1978 gilt in den USA ein neues Urheberrechtsgesetz
nach dem der Urheberrechtsschutz nicht mehr von der Registrierung im Copyright
Office abhängt.
Wird der Urheberrechtsschutz
beantragt, so geht die Abgabe von zwei Pflichtexemplaren damit einher.
Diese Abgabe sichert jedoch nicht Aufnahme des Werkes in den Bestand
der Library of Congress.
Der Librarian of Congress
Archibald MacLeish (1939-1944) erarbeitete Richtlinien für die Erwerbung.
Demnach wird alles gesammelt, was für die Arbeit des Parlaments wichtig
ist. Auch jegliches Schrifttum, welches das Leben und die Leistung des
amerikanischen Volkes verzeichnet, ist zu erwerben. Weiterhin sollen die
Errungenschaften anderer Völker in repräsentativer Auswahl in
den Bestand der Bibliothek aufgenommen werden.
Die Library of Congress
sammelt heute Werke aller Publikationsformen in über 60 Sprachen unter
folgenden Prioritäten:
o Das vom Kongreß
benötigte Wissen muß verfügbar gemacht werden.
o Die Geschichte Amerikas
soll vollständig gesammelt und verfügbar gemacht werden.
o Eine universelle Sammlung
des menschlichen Wissens ist anzustreben.
Des Weiteren ist eine größtmögliche
Zugänglichkeit der Bestände für den Kongreß, die Regierung
und die Öffentlichkeit zu verfolgen.
Die Library of Congress
legt sehr großen Wert auf didaktische Aufarbeitung der Bestände
und der Informationen. Hierbei spielen ausgesuchte Digitalisierungsprojekte
eine wichtige Rolle.
Wie bereits erwähnt,
unterscheidet sich die Library of Congress von anderen Nationalbibliotheken
wie der Deutschen Bibliothek oder der British Library. Die verschiedene
Besonderheiten der ungewöhnlichen Nationalbibliothek sollen nun im
Überblick dargestellt werden:
o Nicht von allen Veröffentlichungen,
die in den USA verlegt werden, ist ein Exemplar in der Library of Congress
vorhanden. Ein zuständiger Mitarbeiter im Bereich Bestandsaufbau entscheidet,
was in den Bestand der Bibliothek aufgenommen wird.
o Die Library of Congress
ist also keine Archivbibliothek, die alle amerikanischen Veröffentlichungen
aufbewahrt.
o Sogar Bestandsrevisionen
sind hier möglich. Über Aussonderungen und/ oder Mikroverfilmung
entscheidet wiederum der zuständige Mitarbeiter des Bereiches Bestandsaufbau.
o Die Library of Congress
gibt die Nationalbibliographie nicht selbst heraus.
2.2 Die Arbeit der Library of Congress für den Kongreß
Die Arbeit und die Dienstleitungen
für den Kongreß stehen im Aufgabenkatalog der Library of Congress
im Vordergrund.
Hierfür zuständig
sind die Law Library und der Congressional Research Service.
Die Law Library beherbergt
mit ihrem rechtswissenschaftlichen Bestand die älteste Spezialsammlung
der Library of Congress. Folgende Aufgaben erfüllt diese Spezialbibliothek:
o Die in- und ausländische
Spezialliteratur soll vollständige erfaßt werden.
o Sie dient als Forschungs-
und Informationszentrum für das Parlament, die Gerichte, Rechtsanwälte
und internationalen Organisationen.
o Die Law Library stellt
Forschungsberichte über in- und ausländische Entwicklungen zusammen.
o Sie übernimmt die
Übersetzung juristischer Dokumente.
o Es werden Expertisen erarbeitet.
Der Congressional Research
Service übernimmt die Versorgung der Abgeordneten mit Fakten, die
für die tägliche Arbeit benötigt werden. Hierzu gehören:
o Politische, wirtschaftliche
und kulturelle Analysen werden angefertigt.
o Bibliographien werden
zusammengestellt.
o Das monatliche Review
informiert über die für den Kongreß zusammengestellte Berichte.
Im Jahre 2002 sind 811.467
bearbeitete Anfragen zu verzeichnen, die die Relevanz des Congressional
Research Service verdeutlichen.
2.3. Die Library of Congress und ihre nationale Relevanz
Die Library of Congress steht
jedem unentgeltlich zur Verfügung. Sie beteiligt sich an der
Fernleihe, auch international.
Im Laufe der Zeit entstanden
Schwerpunktabteilungen und Sondersammlungen, die ihre jeweiligen Themengebiete
besonders gründlich für die Forschung erschließen:
o Geographische Schwerpunktabteilungen
betreffen die verschiedensten Gebiete der Welt. So z.B. gibt es Abteilungen
für Afrika, den Mittleren Osten und Europa.
Verschiedene Abteilungen
entwickelten sich zu nationalen Zentren:
o Der National Library Service
for the Blind and Physically Handicapped besteht aus einem Netz von ca.
60 Bibliotheken, deren Aufgabe die unentgeltliche Versorgung von Blinden
und körperlich behinderten Lesern mit Büchern, Zeitschriften,
Musikwerken und den notwendigen Geräten ist. Dieser Service arbeitet
auch im internationalen Leihverkehr.
o Das Children’s Literature
Centre erarbeitet einen jährlichen Überblick („Children’s Books“),
in dem die Neuerscheinungen auf dem Kinderbuchmarkt verzeichnet sind. Von
dem allgemeinen Werk „Children’s Literature: A Guide to Reference Sources“
sind bereits 3 Bände erschienen.
o Das American Folklife
Center hat zur Aufgabe das Brauchtum Amerikas zu dokumentieren, zu bewahren
und zu verbreiten. Ein ihm angeschlossenes Volksliedarchiv sammelt das
Liedgut der amerikanischen Ureinwohner.
o Das National Refferal
Center hält Informationen zu über 13.000 Organisationen und Personen
bereit, an die Anfragen verwiesen werden können.
In all diesem Abteilungen
findet eine gute Aufbereitung des Bestandes statt. Veröffentlichungen
wie Bibliographien, Kataloge und Mitteilungen stellen wesentlichen Bestandteil
der Literaturinformation der Library of Congress dar.
2.4. Die Library of Congress und ihre nationalbibliographische Arbeit
Zunächst ist wieder
ein Blick in die Vergangenheit der Library of Congress zu werfen, um aus
der historischen Entwicklung heraus die heutige Situation zu verstehen.
Bereits seit dem Jahre 1901
findet der Verkauf von Katalogisaten der Library of Congress an andere
Bibliotheken statt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich viele Bibliotheken
in den Vereinigten Staaten von Amerika im Aufbau, weshalb die fertigen
Katalogisate sehr gut angenommen wurden. Mit diesen zentralen Katalogisaten
wurde der Grundstein für die Standardisierung in der Katalogisierung
gelegt.
Seit den 60er Jahren bildet
das MARC-Verfahren die Grundlage für die Datenbanken der Verbundnetze.
Die Lieferung der neuen Titel der Library of Congress inklusive Schlagwörtern
und Klassifikationsnummern findet wöchentlich statt.
Für die Nationalbibliographie
erfolgt die Lieferung der Titelaufnahmen der Library of Congress an die
Firma Bowker, die in nationalbibliographischer Funktion die „American Book
Publishing Record“ veröffentlicht. Damit liegt ein monatliches Verzeichnis
für die amerikanische Verlagsproduktion, samt weiterer Titel und CIP-Eintragungen
vor. Nicht enthalten sind amtliche Druckschriften, Dissertationen, Schulbücher,
Reprints und Groschenhefte.
Weiterhin gibt es den „National
Union Catalog“, die „Union List of Serials“ und die „New Serial Titles“,
die eine Bestandsauswahl von ca. 1000 Bibliotheken in den USA und Kanada
repräsentieren.
Der „National Union Catalog“
(NUC) ist eine kumulative Autorenliste, die die Katalogaufnahmen der Library
of Congress wiederspiegelt und durch eine Titelliste der kooperativen amerikanischen
und kanadischen Bibliotheken ergänzt wird. Seit 1982 existiert dieser
Katalog als Online Datenbank. Dieser nordamerikanische Katalog erscheint
als „NUC books“ monatlich, als „NUC AV-Materials“ und „NUC Maps“ jeweils
vierteljährlich. Ausdrücklich ist noch einmal darauf hinzuweisen,
daß es sich bei diesem Katalog um die Repräsentation des Bestandes
der beteiligten Bibliotheken handelt und nicht um die Verzeichnung des
gesamten publizierten Materials der Vereinigten Staaten von Amerika und
Kanadas!
Anfang der 80er Jahre hat
es den Versuch einer offiziellen Nationalbibliographie der Vereinigten
Staaten gegeben. Der „National Union Catalog: US books“ (1983-87) wurde
jedoch als unrentabel eingestellt.
Retrospektiv verzeichnend
existiert der „National Union Catalog Pre 1965 Imprints“.
Der mit 755 Bänden
größte Katalog der Welt erfaßt vor 1965 erschienene Bücher,
Periodika, Karten und Musikalien, die sich im Bestand der Library of Congress
und ca. 800 nordamerikanischen Bibliotheken befinden.
Für Filme gibt es das
„National Register of Microform Masters“ seit dem Jahre 1965. Hier werden
alle Filmoriginale verzeichnet.
Eine weitere bibliographische
Aufgabe nationalen Ausmaßes ist durch das CIP-Programm seit 1971
in den Händen der Library o Congress. Freiwillig von Verlegern gelieferte
Angaben zu demnächst erscheinenden Medien dienen als Grundlagen für
die Erwerbung und die Katalogisierung.
3. Wichtige ergänzende bibliographische Nachweise
Da, wie aus den bisherigen
Ausführungen ersichtlich, kein gesamter bibliographischer Nachweis
der us-amerikanischen Publikationen von der Library of Congress als nationalbibliographisch
führende Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, ist es notwendig,
einen Blick auf weitere bibliographische Nachschlagewerke zu werfen, die
das bisher erläuterte Material ergänzen. Im folgenden wird eine
kleine Auswahl dieser Bibliographien vorgestellt. Da eine große Anzahl
verschiedenster Bibliographien für die unterschiedlichen Publikationen
der Vereinigten Staaten von Amerika existiert, kann bei weitem kein Anspruch
auf Vollständigkeit erhoben werden.
Zunächst sei die Bibliographie
der Bibliographien, das „American reference book annual“ erwähnt.
Seit 1970 erscheint das Besprechungsorgan für amerikanische Bibliographien
und Nachschlagewerke des Vorjahrs.
Auch der „Catalogue of copyright
entries“ des United States Copyright Office stellt eine sinnvolle Ergänzung
der Bibliothekskatalge dar, denn nicht alle copyright geschützten
Werken werden auch tatsächlich in den Bestand der Library of Congress
aufgenommen. Seit 1978 werden alle durch Meldung beim United States
Copyright Office in den USA geschützten in- und ausländischen
Publikationen hier meist halbjährlich verzeichnet.
Auch die Verlagsverzeichnisse
sind eine Ergänzung der Bibliothekskataloge. Die „Publishers’ trade
list annual“ wird seit 1873 von Firma Bowker als Sammlung von Verlagsverzeichnissen
herausgegeben. Jedoch ist sie seit den letzten Jahren nicht mehr vollständig.
Die Lücken der „Publishers’ trade list annual“ sollen die „Publishers’
catalogs annual“ füllen, denn die Inhalte beider Sammlungen sind nicht
identisch. Seit 1979 erscheint dieses Nachschlagewerk inklusive Verlagsregister
mit dem Versuch der vollständigen Erfassung aller zugänglichen
Verlagskataloge aus den USA und Kanada.
Zusätzlich zu den Verlagskatalogen
gibt es für die in den USA erhältlichen Bücher ein Verzeichnis
„Books in print“, in dem seit 1948 alle lieferbaren Bücher aufgeführt
werden. Seit 1957 existiert als Unterreihe der jährliche „Subject
guide to books in print“, in dem abgesehen von Belletristik die Literatur
alphabetisch nach Schlagwörtern der Library of Congress aufgeführt
ist.
Als Gegenstück wird
auch ein Verzeichnis herausgegeben, welches alle Bücher aufführt,
die nicht mehr erhältlich im Buchhandel sind.
Von enormer Bedeutung sind
auch Zeitschriftenverzeichnisse, von denen zwei im folgenden vorgestellt
werden sollen. Zum einen existiert der „Gale directory of publications
and broadcast media: an annual guide to publications and broadcasting stations
inclding newspapers, magazines, journals, radio stations, television stations
and cable systems“, der seit 1990 als jährliches Verzeichnis die laufenden
amerikanischen Zeitschriften und Zeitungen verzeichnet. Nicht berücksichtigt
werden hierin Blätter von Schulen, kleinen Colleges und Kirchengemeinden.
Dieses Zeitschriftenverzeichnis gilt ebenso für Panama, die Bermudas
und die Philippinen.
Ein zweites Verzeichnis
für Periodika ist der „Ulrich’s international periodicals directory:
including Irregular serials and annuals“, der seit 1932 als allgemeine
internationale Bibliographie laufende Zeitschriften verzeichnet. Besonders
wichtig für die us-amerikanische nationalbibliographische Literaturinformation
ist de Tatsache, daß es seit dem Berichtsjahr 1993/ 94 einen extra
Band für die in den Vereinigten Staaten von Amerika verlegten Zeitungen
gibt.
4. Das National Digital Library Program der Library of Congress
Nicht direkt zur nationalbibliographischen
Literaturinformation gehörend, aber dennoch von Bedeutung für
die Arbeit mit dem Materialien der Library of Congress, sollen das „National
Digital Library Program“ mit seinen verschiedenen Projekten hier erwähnt
werden. Die didaktische Aufbereitung der Informationen und deren digitale
Präsentation mit freier Zugänglichkeit für den Kongreß,
für Forscher und die Öffentlichkeit haben in der Zielsetzung
der Library of Congress einen sehr hohen Stellenwert. Auch hier findet
eine Literaturinformation statt.
Zunächst sei der „Congressional
Record“ erwähnt. In dieser Datenbank werden die Kongreßmaterialien
des Vortages digital aufbereitet und verfügbar gemacht. Als Beispiel
ist die Aufbereitung der Gesetzgebung nach Sachgebieten zu nennen.
Für das Projekt „American
Memory“ werden herausragende Dokumente der amerikanischen Geschichte digitalisiert
und frei verfügbar gemacht. Lehre und Studium stehen hierbei im Vordergrund,
aber auch die allgemeine Öffentlichkeit kann aus dem Projekt profitieren.
In die Datenbank werden die verschiedensten Dokumente aufgenommen: neben
Büchern, Flugblättern, Rechtsakten, Archivalien und Handschriften
liegen auch Noten, Filme, Fotos und Tonaufnahmen in digitalisierter Form
vor. Im allgemeinen wird das Original als Bild wiedergegeben. Interessant
ist, daß externe Experten die Auswahl national wichtig empfundener
Zeugnisse unterstützen.
Ein beispielhaftes Projekt
der Library of Congress im Internet ist „The learning page“.
Dieses Projektes gibt eine
Anleitung zur Benutzung von Online-Materialien in Schulen und bietet auf
den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften eine Schnittstelle für
Lehrer und Bibliothekare.
Auch die „Digital Law Library“
ist im Rahmen des Digitalisierungsprogramms er Library of Congress entstanden.
Das Ziel dieser Datenbank ist ein nicht-kommerzieller digitaler Informationsaustausch
im Rechtsbereich. Den Ausgangspunkt für die Arbeit an der Datenbank
bildet wiederum die Versorgung des Kongresses – in diesem Falle mit ausländischen
Rechtsquellen. Der Volltext der ausländischen Gesetze wird in der
Originalsprache wiedergegeben und durch eine englische Zusammenfassung
ergänzt. Die allgemeine Zugänglichkeit ist möglich,
aber der volle Leistungsumfang ist den Kongreßmitgliedern vorbehalten.
Mit der Datenbank THOMAS,
die nicht zur Digital Library gehört, wurde ein Rechtsinformationssystem
im Internet für die breite Öffentlichkeit geschaffen. Hier ist
der vollständige öffentliche Zugriff auf die Informationen möglich
zum Bespiel auf die Volltextdatenbank Bill Text, in der die Gesetze der
Vereinigten Staaten von Amerika zu finden sind.
5. Fazit
Wenn auch die bibliographische
Situation der Literaturinformation in den Vereinigten Staaten von Amerika
auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich anmutet, ist sie dennoch bemerkenswert.
Statt einer umfassenden
Nationalbibliographie ergänzen sich viele Bibliographien und Verzeichnisse
zu einem großen vollständigen Ganzen. Die bibliographische Arbeit
mit mehreren unterschiedlichen Bibliographien und Verzeichnissen scheint
in den USA selbstverständlich zu sein, sonst wäre das Projekt
der offiziellen Nationalbibliographie „National Union Catalog: US books“
nicht nach vier Jahren eingestellt worden.
Auch wenn immer wieder betont
wird, daß die Library of Congress nicht alle im us-amerikanischen
Buchhandel erschienenen Publikationen in ihren Bestand aufnimmt, so ist
dennoch davon auszugehen, daß die meisten Veröffentlichungen
vorhanden sind. Denn besonders durch die Arbeit des Copyright Office wird
die Sammeltätigkeit der Library of Congress unterstützt, auch
wenn keine Garantie der Aufnahme der zum Copyright angemeldeten Bücher
besteht.
6. Quellen
Domay, Friedrich: Bibliographie der nationalen Bibliographien. Stuttgart 1987.
Elektronische Bibliotheken in den USA. Hrsg. v. DBI. Berlin 1999.
Goodrum, Charles: The Library of Congress. Boulder (Colorado, USA) 1982.
Greguletz, Alexander: Informations- und Bibliothekspolitik in den USA. Berlin 1991.
Rovelstad, Mathilde von: Die Bibliotheken in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Kanada. Wiesbaden 1988.
Schneider, Georg: Handbuch der Bibliographie. 6., völlig neu bearb. Aufl. Stuttgart 1999.
Internetadressen:
Library of Congress: www.loc.gov
United States Copyright
Office: www.loc.gov/copyright
Law Library der Library
of Congress: www.loc.gov/rr/law
Congressional Research service:
www.loc.gov/crsinfo
Herausgeber des „American
Book Publishing Record“: www.bowker.com