HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN
Institut für Bibliothekswissenschaft
SS 2003 HS 51840 Literaturdienste und Auskunftsmittel
Dozentin: Dr. Gertrud Pannier
 

Die nationalbibliographische Literaturinformation in den USA

von Anne Kneschke


Gliederung

1. Einleitung
2. Die Library of Congress
2.1. Anmerkungen zu Geschichte und Stand der Library of Congress
2.2. Die Arbeit der Library of Congress für den Kongreß
2.3. Die Library of Congress und ihre nationale Relevanz
2.4. Die Library of Congress und ihre nationalbibliographische Arbeit
3. Wichtige ergänzende bibliographische Nachweise
4. Das National Digital Library Program der Library of Congress
5. Fazit
6. Quellen



1. Einleitung

Der Arbeit vorauszuschicken ist, daß die nationalbibliographische Situation in USA bei weitem nicht so übersichtlich ist wie die Situation, die man in Deutschland vorfindet.
Wenn man nach nationalbibliographischer Information fragt, sucht man automatisch nach einer Nationalbibliothek, die die Sammlung und Verzeichnung aller nationalen Veröffentlichungen übernimmt.
Mit dem Blick auf die Vereinigten Staaten von Amerika ist zu sagen, daß keine Nationalbibliothek im Sinne unserer Deutschen Bibliothek vorhanden ist. Statt dessen sind drei verschiedene Bibliotheken als nationale Bibliotheken zu bezeichnen: die Library of Congress, die National Library of Medicine und die National Agricultural Library. Die Library of Congress steht jedoch an der Spitze dieser wichtigen Bibliotheken nationalen Zuschnitts.
In der Literatur besteht allerdings keine Einigkeit darüber, ob die Library of Congress ein nationalbibliographisches Zentrum ist, da sie zum Beispiel keine die Nationalbibliographie herausgibt.
Anstelle einer allumfassenden Nationalbibliographie existieren verschiedenste bibliographische Veröffentlichungen nebeneinander, die Neuerscheinungen vorstellen und retrospektive Zusammenfassungen liefern. Im Verlaufe dieser Arbeit werden Beispiele diese Situation verdeutlichen.
 

2. Die Library of Congress

2.1. Anmerkungen zu Geschichte und Stand der Library of Congress

Einige wichtige Punkte aus der Geschichte und Entwicklung der Library of Congress sollen helfen, die heutige Situation der nationalbibliographischen Information in den Vereinigten Staaten von Amerika zu verstehen.
Im Jahre 1800 wurde die Library of Congress als wissenschaftliche Bibliothek für das Parlament gegründet.
Während der Besetzung Washingtons 1814 verbrennen 3.000 rechtswissenschaftliche Bände im Kapitol.
1815 werden 6.000 Bände verschiedenster Wissensgebiete aus dem Besitz des ehemaligen Präsidenten Thomas Jefferson erworben. Mit diesem Kauf wird die Grundlage universeller Orientierung in der Library of Congress gelegt.
Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnet sich eine Doppelaufgabe der Bibliothek ab: zum einen ist sie Bibliothek des Kongresses und zum anderen übernimmt sie Funktionen einer Nationalbibliothek.
Mit der Übernahme der Registrierung des Copyrights für die Vereinigten Staaten von Amerika seit 1870 und dem damit verbundenen Pflichtexemplarrecht wird die Universalität der Sammlung der Library of Congress zusätzlich verstärkt.
Durch Beantragung des Copyrights werden veröffentlichte und unveröffentlichte Arbeiten durch die Verfassung geschützt. Seit 1978 gilt in den USA ein neues Urheberrechtsgesetz nach dem der Urheberrechtsschutz nicht mehr von der Registrierung im Copyright Office abhängt.
Wird der Urheberrechtsschutz beantragt, so geht die Abgabe von zwei Pflichtexemplaren damit einher. Diese Abgabe sichert jedoch nicht Aufnahme des Werkes in den  Bestand der Library of Congress.
Der Librarian of Congress Archibald MacLeish (1939-1944) erarbeitete Richtlinien für die Erwerbung.  Demnach wird alles gesammelt, was für die Arbeit des Parlaments wichtig ist. Auch jegliches Schrifttum, welches das Leben und die Leistung des amerikanischen Volkes verzeichnet, ist zu erwerben. Weiterhin sollen die Errungenschaften anderer Völker in repräsentativer Auswahl in den Bestand der Bibliothek aufgenommen werden.
Die Library of Congress sammelt heute Werke aller Publikationsformen in über 60 Sprachen unter folgenden Prioritäten:
o Das vom Kongreß benötigte Wissen muß verfügbar gemacht werden.
o Die Geschichte Amerikas soll vollständig gesammelt und verfügbar gemacht werden.
o Eine universelle Sammlung des menschlichen Wissens ist anzustreben.

Des Weiteren ist eine größtmögliche Zugänglichkeit der Bestände für den Kongreß, die Regierung und die Öffentlichkeit zu verfolgen.
Die Library of Congress legt sehr großen Wert auf didaktische Aufarbeitung der Bestände und der Informationen. Hierbei spielen ausgesuchte Digitalisierungsprojekte eine wichtige Rolle.

Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich die Library of Congress von anderen Nationalbibliotheken wie der Deutschen Bibliothek oder der British Library. Die verschiedene Besonderheiten der ungewöhnlichen Nationalbibliothek sollen nun im Überblick dargestellt werden:
o Nicht von allen Veröffentlichungen, die in den USA verlegt werden, ist ein Exemplar in der Library of Congress vorhanden. Ein zuständiger Mitarbeiter im Bereich Bestandsaufbau entscheidet, was in den Bestand der Bibliothek aufgenommen wird.
o Die Library of Congress ist also keine Archivbibliothek, die alle amerikanischen Veröffentlichungen aufbewahrt.
o Sogar Bestandsrevisionen sind hier möglich. Über Aussonderungen und/ oder Mikroverfilmung entscheidet wiederum der zuständige Mitarbeiter des Bereiches Bestandsaufbau.
o Die Library of Congress gibt die Nationalbibliographie nicht selbst heraus.
 

2.2 Die Arbeit der Library of Congress für den Kongreß

Die Arbeit und die Dienstleitungen für den Kongreß stehen im Aufgabenkatalog der Library of Congress im Vordergrund.
Hierfür zuständig sind die Law Library und der Congressional Research Service.
Die Law Library beherbergt mit ihrem rechtswissenschaftlichen Bestand die älteste Spezialsammlung der Library of Congress. Folgende Aufgaben erfüllt diese Spezialbibliothek:
o Die in- und ausländische Spezialliteratur soll vollständige erfaßt werden.
o Sie dient als Forschungs- und Informationszentrum für das Parlament, die Gerichte, Rechtsanwälte und internationalen Organisationen.
o Die Law Library stellt Forschungsberichte über in- und ausländische Entwicklungen zusammen.
o Sie übernimmt die Übersetzung juristischer Dokumente.
o Es werden Expertisen erarbeitet.
Der Congressional Research Service übernimmt die Versorgung der Abgeordneten mit Fakten, die für die tägliche Arbeit benötigt werden. Hierzu gehören:
o Politische, wirtschaftliche und kulturelle Analysen werden angefertigt.
o Bibliographien werden zusammengestellt.
o Das monatliche Review informiert über die für den Kongreß zusammengestellte Berichte.

Im Jahre 2002 sind 811.467 bearbeitete Anfragen zu verzeichnen, die die Relevanz des Congressional Research Service verdeutlichen.
 

2.3. Die Library of Congress und ihre nationale Relevanz

Die Library of Congress steht jedem unentgeltlich zur Verfügung. Sie beteiligt sich an der  Fernleihe, auch international.
Im Laufe der Zeit entstanden Schwerpunktabteilungen und Sondersammlungen, die ihre jeweiligen Themengebiete besonders gründlich für die Forschung erschließen:
o Geographische Schwerpunktabteilungen betreffen die verschiedensten Gebiete der Welt. So z.B. gibt es Abteilungen für Afrika, den Mittleren Osten und Europa.

Verschiedene Abteilungen entwickelten sich zu nationalen Zentren:
o Der National Library Service for the Blind and Physically Handicapped besteht aus einem Netz von ca. 60 Bibliotheken, deren Aufgabe die unentgeltliche Versorgung von Blinden und körperlich behinderten Lesern mit Büchern, Zeitschriften, Musikwerken und den notwendigen Geräten ist. Dieser Service arbeitet auch im internationalen Leihverkehr.
o Das Children’s Literature Centre erarbeitet einen jährlichen Überblick („Children’s Books“), in dem die Neuerscheinungen auf dem Kinderbuchmarkt verzeichnet sind. Von dem allgemeinen Werk „Children’s Literature: A Guide to Reference Sources“ sind bereits 3 Bände erschienen.
o Das American Folklife Center hat zur Aufgabe das Brauchtum Amerikas zu dokumentieren, zu bewahren und zu verbreiten. Ein ihm angeschlossenes Volksliedarchiv sammelt das Liedgut der amerikanischen Ureinwohner.
o Das National Refferal Center hält Informationen zu über 13.000 Organisationen und Personen bereit, an die Anfragen verwiesen werden können.

In all diesem Abteilungen findet eine gute Aufbereitung des Bestandes statt. Veröffentlichungen wie Bibliographien, Kataloge und Mitteilungen stellen wesentlichen Bestandteil der Literaturinformation der Library of Congress dar.
 

2.4. Die Library of Congress und ihre nationalbibliographische Arbeit

Zunächst ist wieder ein Blick in die Vergangenheit der Library of Congress zu werfen, um aus der historischen Entwicklung heraus die heutige Situation zu verstehen.
Bereits seit dem Jahre 1901 findet der Verkauf von Katalogisaten der Library of Congress an andere Bibliotheken statt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich viele Bibliotheken in den Vereinigten Staaten von Amerika im Aufbau, weshalb die fertigen Katalogisate sehr gut angenommen wurden. Mit diesen zentralen Katalogisaten wurde der Grundstein für die Standardisierung in der Katalogisierung gelegt.
Seit den 60er Jahren bildet das MARC-Verfahren die Grundlage für die Datenbanken der Verbundnetze. Die Lieferung der neuen Titel der Library of Congress inklusive Schlagwörtern und Klassifikationsnummern findet wöchentlich statt.
Für die Nationalbibliographie erfolgt die Lieferung der Titelaufnahmen der Library of Congress an die Firma Bowker, die in nationalbibliographischer Funktion die „American Book Publishing Record“ veröffentlicht. Damit liegt ein monatliches Verzeichnis für die amerikanische Verlagsproduktion, samt weiterer Titel und CIP-Eintragungen vor. Nicht enthalten sind amtliche Druckschriften, Dissertationen, Schulbücher, Reprints und Groschenhefte.
Weiterhin gibt es den „National Union Catalog“, die „Union List of Serials“ und die „New Serial Titles“, die eine Bestandsauswahl von ca. 1000 Bibliotheken in den USA und Kanada repräsentieren.
Der „National Union Catalog“ (NUC) ist eine kumulative Autorenliste, die die Katalogaufnahmen der Library of Congress wiederspiegelt und durch eine Titelliste der kooperativen amerikanischen und kanadischen Bibliotheken ergänzt wird. Seit 1982 existiert dieser Katalog als Online Datenbank. Dieser nordamerikanische Katalog erscheint als „NUC books“ monatlich, als „NUC AV-Materials“ und „NUC Maps“ jeweils vierteljährlich. Ausdrücklich ist noch einmal darauf hinzuweisen, daß es sich bei diesem Katalog um die Repräsentation des Bestandes der beteiligten Bibliotheken handelt und nicht um die Verzeichnung des gesamten publizierten Materials der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas!
Anfang der 80er Jahre hat es den Versuch einer offiziellen Nationalbibliographie der Vereinigten Staaten gegeben. Der „National Union Catalog: US books“ (1983-87) wurde jedoch als unrentabel eingestellt.
Retrospektiv verzeichnend existiert der „National Union Catalog Pre 1965 Imprints“.
Der mit 755 Bänden größte Katalog der Welt erfaßt vor 1965 erschienene Bücher, Periodika, Karten und Musikalien, die sich im Bestand der Library of Congress und ca. 800 nordamerikanischen Bibliotheken befinden.
Für Filme gibt es das „National Register of Microform Masters“ seit dem Jahre 1965. Hier werden alle Filmoriginale verzeichnet.
Eine weitere bibliographische Aufgabe nationalen Ausmaßes ist durch das CIP-Programm seit 1971 in den Händen der Library o Congress. Freiwillig von Verlegern gelieferte Angaben zu demnächst erscheinenden Medien dienen als Grundlagen für die Erwerbung und die Katalogisierung.
 

3. Wichtige ergänzende bibliographische Nachweise

Da, wie aus den bisherigen Ausführungen ersichtlich, kein gesamter bibliographischer Nachweis der us-amerikanischen Publikationen von der Library of Congress als nationalbibliographisch führende Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, ist es notwendig, einen Blick auf weitere bibliographische Nachschlagewerke zu werfen, die das bisher erläuterte Material ergänzen. Im folgenden wird eine kleine Auswahl dieser Bibliographien vorgestellt. Da eine große Anzahl verschiedenster Bibliographien für die unterschiedlichen Publikationen der Vereinigten Staaten von Amerika existiert, kann bei weitem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.
Zunächst sei die Bibliographie der Bibliographien, das „American reference book annual“ erwähnt. Seit 1970 erscheint das Besprechungsorgan für amerikanische Bibliographien und Nachschlagewerke des Vorjahrs.
Auch der „Catalogue of copyright entries“ des United States Copyright Office stellt eine sinnvolle Ergänzung der Bibliothekskatalge dar, denn nicht alle copyright geschützten Werken werden auch tatsächlich in den Bestand der Library of Congress aufgenommen. Seit 1978 werden alle durch Meldung  beim United States Copyright Office in den USA geschützten in- und ausländischen Publikationen hier meist halbjährlich verzeichnet.
Auch die Verlagsverzeichnisse sind eine Ergänzung der Bibliothekskataloge. Die „Publishers’ trade list annual“ wird seit 1873 von Firma Bowker als Sammlung von Verlagsverzeichnissen herausgegeben. Jedoch ist sie seit den letzten Jahren nicht mehr vollständig. Die Lücken der „Publishers’ trade list annual“ sollen die „Publishers’ catalogs annual“ füllen, denn die Inhalte beider Sammlungen sind nicht identisch. Seit 1979 erscheint dieses Nachschlagewerk inklusive Verlagsregister mit dem Versuch der vollständigen Erfassung aller zugänglichen Verlagskataloge aus den USA und Kanada.
Zusätzlich zu den Verlagskatalogen gibt es für die in den USA erhältlichen Bücher ein Verzeichnis „Books in print“, in dem seit 1948 alle lieferbaren Bücher aufgeführt werden. Seit 1957 existiert als Unterreihe der jährliche „Subject guide to books in print“, in dem abgesehen von Belletristik  die Literatur alphabetisch nach Schlagwörtern der Library of Congress aufgeführt ist.
Als Gegenstück wird auch ein Verzeichnis herausgegeben, welches alle Bücher aufführt, die nicht mehr erhältlich im Buchhandel sind.
Von enormer Bedeutung sind auch Zeitschriftenverzeichnisse, von denen zwei im folgenden vorgestellt werden sollen. Zum einen existiert der „Gale directory of publications and broadcast media: an annual guide to publications and broadcasting stations inclding newspapers, magazines, journals, radio stations, television stations and cable systems“, der seit 1990 als jährliches Verzeichnis die laufenden amerikanischen Zeitschriften und Zeitungen verzeichnet. Nicht berücksichtigt werden hierin Blätter von Schulen, kleinen Colleges und Kirchengemeinden. Dieses Zeitschriftenverzeichnis gilt ebenso für Panama, die Bermudas und die Philippinen.
Ein zweites Verzeichnis für Periodika ist der „Ulrich’s international periodicals directory: including Irregular serials and annuals“, der seit 1932 als allgemeine internationale Bibliographie laufende Zeitschriften verzeichnet. Besonders wichtig für die us-amerikanische nationalbibliographische Literaturinformation ist de Tatsache, daß es seit dem Berichtsjahr 1993/ 94 einen extra Band für die in den Vereinigten Staaten von Amerika verlegten Zeitungen gibt.
 

4. Das National Digital Library Program der Library of Congress

Nicht direkt zur nationalbibliographischen Literaturinformation gehörend, aber dennoch von Bedeutung für die Arbeit mit dem Materialien der Library of Congress, sollen das „National Digital Library Program“ mit seinen verschiedenen Projekten hier erwähnt werden. Die didaktische Aufbereitung der Informationen und deren digitale Präsentation mit freier Zugänglichkeit für den Kongreß, für Forscher und  die Öffentlichkeit haben in der Zielsetzung der Library of Congress einen sehr hohen Stellenwert. Auch hier findet eine Literaturinformation statt.
Zunächst sei der „Congressional Record“ erwähnt. In dieser Datenbank werden die Kongreßmaterialien des Vortages digital aufbereitet und verfügbar gemacht. Als Beispiel ist die Aufbereitung der Gesetzgebung nach Sachgebieten zu nennen.
Für das Projekt „American Memory“ werden herausragende Dokumente der amerikanischen Geschichte digitalisiert und frei verfügbar gemacht. Lehre und Studium stehen hierbei im Vordergrund, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit kann aus dem Projekt profitieren. In die Datenbank werden die verschiedensten Dokumente aufgenommen: neben Büchern, Flugblättern, Rechtsakten, Archivalien und Handschriften liegen auch Noten, Filme, Fotos und Tonaufnahmen in digitalisierter Form vor. Im allgemeinen wird das Original als Bild wiedergegeben. Interessant ist, daß externe Experten die Auswahl national wichtig empfundener Zeugnisse unterstützen.
Ein beispielhaftes Projekt der Library of Congress im Internet ist „The learning page“.
Dieses Projektes gibt eine Anleitung zur Benutzung von Online-Materialien in Schulen und bietet auf den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften eine Schnittstelle für Lehrer und Bibliothekare.
Auch die „Digital Law Library“ ist im Rahmen des Digitalisierungsprogramms er Library of Congress entstanden. Das Ziel dieser Datenbank ist ein nicht-kommerzieller digitaler Informationsaustausch im Rechtsbereich. Den Ausgangspunkt für die Arbeit an der Datenbank bildet wiederum die Versorgung des Kongresses – in diesem Falle mit ausländischen Rechtsquellen. Der Volltext der ausländischen Gesetze wird in der Originalsprache wiedergegeben und durch eine englische Zusammenfassung ergänzt.  Die allgemeine Zugänglichkeit ist möglich, aber der volle Leistungsumfang ist den Kongreßmitgliedern vorbehalten.
Mit der Datenbank THOMAS, die nicht zur Digital Library gehört, wurde ein Rechtsinformationssystem im Internet für die breite Öffentlichkeit geschaffen. Hier ist der vollständige öffentliche Zugriff auf die Informationen möglich zum Bespiel auf die Volltextdatenbank Bill Text, in der die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika zu finden sind.
 

5. Fazit

Wenn auch die bibliographische Situation der Literaturinformation in den Vereinigten Staaten von Amerika auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich anmutet, ist sie dennoch bemerkenswert.
Statt einer umfassenden Nationalbibliographie ergänzen sich viele Bibliographien und Verzeichnisse zu einem großen vollständigen Ganzen. Die bibliographische Arbeit mit mehreren unterschiedlichen Bibliographien und Verzeichnissen scheint in den USA selbstverständlich zu sein, sonst wäre das Projekt der offiziellen Nationalbibliographie „National Union Catalog: US books“ nicht nach vier Jahren eingestellt worden.
Auch wenn immer wieder betont wird, daß die Library of Congress nicht alle im us-amerikanischen Buchhandel erschienenen Publikationen in ihren Bestand aufnimmt, so ist dennoch davon auszugehen, daß die meisten Veröffentlichungen vorhanden sind. Denn besonders durch die Arbeit des Copyright Office wird die Sammeltätigkeit der Library of Congress unterstützt, auch wenn keine Garantie der Aufnahme der zum Copyright angemeldeten Bücher besteht.
 
 
 
 
 

6. Quellen

Domay, Friedrich: Bibliographie der nationalen Bibliographien. Stuttgart 1987.

Elektronische Bibliotheken in den USA. Hrsg. v. DBI. Berlin 1999.

Goodrum, Charles: The Library of Congress. Boulder (Colorado, USA) 1982.

Greguletz, Alexander: Informations- und Bibliothekspolitik in den USA. Berlin 1991.

Rovelstad, Mathilde von: Die Bibliotheken in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Kanada. Wiesbaden 1988.

Schneider, Georg: Handbuch der Bibliographie. 6., völlig neu bearb. Aufl. Stuttgart 1999.

Internetadressen:
Library of Congress: www.loc.gov
United States Copyright Office: www.loc.gov/copyright
Law Library der Library of Congress: www.loc.gov/rr/law
Congressional Research service: www.loc.gov/crsinfo
Herausgeber des „American Book Publishing Record“: www.bowker.com