| Angewandte Ethik: Zum moralischen
Status des Catalogue Enrichment
von Joachim Eberhardt (info)
Einleitung
Warum
Catalogue Enrichment ein moralisches Problem ist
Welche
Interessen werden berührt?
Eigenschaften
ethischer Reflexion
Die
konsequentialistische Beurteilung: wie wichtig sind unzutreffende
Rezensionen?
Welche
Pflichten entstehen gegenüber den Autoren schlechter Bücher?
Welche
Pflichten entstehen gegenüber den Autoren guter Bücher?
Schlussbemerkung

Einleitung
Stellen Sie sich vor: Sie haben
ein wissenschaftliches Buch geschrieben. Jahre Ihres Lebens stecken
darin und viel Herzblut. Endlich ist es veröffentlicht, die
ersten Bibliotheken haben es gekauft. Stolz betrachten Sie den Katalogeintrag
Ihrer UB. Doch was bedeutet der Link darunter? Eine Rezension? Sie
klicken darauf und stellen fest, dass man dort tatsächlich
eine Rezension abgelegt hat. Und zwar eine, die – leider,
leider – weder Ihr Buch gut findet, noch es richtig verstanden
hat. Was für ein Ärger! Jetzt fragen Sie sich: Darf das
die Bibliothek überhaupt?
In einer SZ-Polemik und anhand
eines konkreten Falls warnte Reinhard Markner vor der Anreicherung
von Katalogen mit „Wertung“ und lobte die bis dato von
ihm geschätzte „absolute Neutralität der Kataloge“.[Fn1]
Der Artikel blieb nicht unbemerkt
– in INETBIB entstand gleich eine Diskussion [Fn2],
und am 2. Juni veröffentlichte die SZ (S. 18) auch Leserbriefe
von bibliothekarischer Seite. Die Meinungen gehen auseinander; entscheidend
für die Behandlung der Frage ist den beteiligten Personen aber
die rechtliche Situation. Gegner heben hervor, dass zu prüfen
wäre, ob Bibliotheken als öffentliche Einrichtungen mit
einem Katalog nicht eine „Amtsblattähnliche Veröffentlichung“
vornähmen, die, siehe Markner, „zur absoluten Neutralität
verpflichtet“ sei. Sie würden mit parteiischen Rezensionen
die Rechte des Autors verletzen. Fürsprecher wie Klaus Graf
räumen ein, dass man sich womöglich an gewisse Regeln
zu halten habe, damit die Praxis „vor Gericht Bestand“
haben könne.[Fn3]
Interessanterweise sind dies alles rechtliche Bedenken. Aber gibt
es keinen anderen Maßstab, der uns sagt, ob die Anreicherung
von Katalogen fragwürdig ist oder nicht?
Doch, den gibt es: die Ethik. Sie ist der erste Maßstab, und
die rechtlichen Bedenken sind recht verstanden ein Indiz dafür,
dass es um eine moralische Frage geht, um das „Was sollen
wir tun?“
Wie man mit dieser Frage umgehen kann und welche Gesichtspunkte
in der moralischen Reflexion eine Rolle spielen, das möchte
ich im Folgenden ausführlicher zeigen.
Warum Catalogue Enrichment ein moralisches
Problem ist
Wenn Bibliothekskataloge über die formalen Daten
hinaus mit weiteren Informationen zum Verzeichneten angereichert
werden, dann hilft das den Benutzern und den Bibliotheken. Im besten
Fall sind die anreichernden Elemente durchsuchbar, dann profitieren
die Nutzer in zweierlei Hinsicht: treffsicherere Recherche mit mehr
Suchmöglichkeiten, treffsicherere Ausleihe (vor allem in Magazin-Bibliotheken).
Bibliotheken haben ebenfalls Vorteile: wenn die Ausleihen durch
mehr Suchmöglichkeiten steigen, weil hohe Ausleihzahlen ein
Ausweis für die Zielerreichung sein können, wenn die Ausleihzahlen
durch gezieltere Bestellungen sinken, weil weniger Arbeit anfällt.
Zur Anreicherung können die verschiedensten
Typen von Material verwendet werden. Im Gespräch und in der
Praxis sind das Inhaltsverzeichnisse, Abstracts, Klappentexte und
Verlagsmaterialien, Cover, Rezensionen. Diejenigen Materialien,
die ohnehin Teil des Buches sind, die also auch zu Gesicht bekommt,
wer es in die Hand nimmt, bieten keine Schwierigkeit. Das tun die
anderen.
Besonders interessant sind Rezensionen: Über
die bloße Inhaltsinformation hinaus bieten sie Wertungen des
Buches als Orientierung für die Leser. Während diese dafür
im Allgemeinen dankbar sein dürften und sich allenfalls ärgern,
wenn sie einmal feststellen müssen, dass die ihnen vorgelegte
Rezension falsch ist, sind die Autoren der rezensierten Bücher
stärker betroffen. Denn sie wollen gelesen werden, und wenn
eine negativ wertende Rezension im Bibliothekskatalog manchen von
der Lektüre abhält, dann mindert das die Zahl der Leser
und verstößt gegen ihre Interessen.
Ist ein solcher Verstoß moralisch zu rechtfertigen?
Sind die Interessen des Autors überhaupt moralisch relevant?
Was zeichnet denn ein moralisches Problem aus?
Meist wissen wir, ob unser Handeln moralisch
bedenklich oder unbedenklich ist, denn wir haben Übung im moralischen
Urteilen. Fortwährend beurteilen wir, was wir erleben, nach
moralischen Gesichtspunkten, das Welterleben ist moralisch gefärbt.[Fn4]
Ein Beispiel: Wenn man jemanden bei Rot über
die Ampel gehen sieht, während Kinder ebenfalls an der Ampel
stehen, und man als Beobachter unwillkürlich denkt: „Das
hätte ich nicht gemacht“, dann ist das ein – kleines
– moralisches Urteil. Es tadelt das Verhalten des Andern und
hebt das stattdessen erwünschte Verhalten heraus. Moralisch
ist das Urteil, a) weil es das Verhalten bewertet, b) weil es nicht
die eigenen Belange betrifft, c) weil der Maßstab für
richtig oder falsch das Wohlergehen von Anderen ist, d) weil man
davon ausgeht, dass der andere das Urteil verstehen würde.
Zu allen vier Punkten ein paar Bemerkungen.
a) Verhalten bewerten:
Einige Moraltheoretiker meinen, dass moralische Urteile keine Behauptungen
sind, sondern lediglich dazu dienen, Einstellungen oder Gefühle
gegenüber einer Handlung auszudrücken [Fn5].
Aber wer das glaubt, kann nicht über Moral mit andern streiten.
Sicher drücken moralische Urteile auch Einstellungen aus, wir
haben diese Einstellungen aus Gründen. Im Beispiel oben: Ich
finde das Verhalten des Über-die-Straße-Gehens im Angesicht
von Kindern schlecht, weil es den Kindern als Beispiel dienen mag.
Kinder sind weniger erfahrene Verkehrsteilnehmer; sie werden dadurch
zu riskantem Verhalten ermuntert, und das gefährdet sie. Die
Gefährdung der Kinder ist mein Grund, das Verhalten schlecht
zu finden.
b) Meine Belange:
Wir fällen moralische Urteile unabhängig davon, ob wir
vom beurteilten Sachverhalt betroffen sind. Um die ‘moralische
Wahrheit’ herauszufinden, ist es zuweilen sogar einfacher,
nicht selbst betroffen zu sein, weil eigene Interessen wie moralische
Scheuklappen wirken können. So kann ich z.B. überzeugt
sein, dass Tiere eigene Rechte haben, die denen von Menschen gleich
sind, möchte aber auf mein geliebtes Steak nicht verzichten.[Fn6]
Vorsicht ist also auch geboten, wenn ein Bibliothekar über
Catalogue Enrichment nachdenkt!
c) Das Wohlergehen von Andern: Wozu ist Moral
gut?
Bei den alten Griechen beantwortet die Moraltheorie die Frage nach
dem guten Leben, das heißt kurz gefasst: Wer sich moralisch
verhält, der wird glücklich sterben.[Fn7]
Heute tendieren wir dazu, uns selbst als mündig und die Moral
im Gegensatz etwa zu eigenen Wünschen, Interessen oder Absichten
zu sehen; die Erfüllung der letzteren erscheint uns als bessere
Voraussetzung zum glücklichen Sterben. Moral begreifen wir
heute weniger ganzheitlich als die alten Griechen als Regulativ,
welches die Interessen des Einzelnen gegenüber den Interessen
der anderen (oder die Rechte und Pflichten des Einzelnen gegenüber
den andern) relativiert: Moral betrifft das Zusammenleben.[Fn8]
Die erste moralische Lektion erhalten die meisten von den Eltern:
Gib den Geschwistern etwas von den Gummibärchen ab! Oder abstrakt:
Denk auch an die andern!
d) Das Verständnis des Andern.
Einer der Lieblingseinwände in der
zeitgenössischen Philosophie gegen den Objektivismus in der
Moral ist die relativistische These, dass Moral nur als „Moral
für jemanden“ gedacht werden darf, moralische Urteile
nur in Bezug auf ein lokal gültiges Wertesystem gefällt
werden können. Daraus wird flugs gefolgert, dass es 1. keine
objektiven Werte gibt und 2., dass der westliche Export von Werten
ein neuer Kolonialismus ist. Man nennt diese These „Relativismus“;
sie ist selbst, paradoxerweise, objektivistisch.[Fn9]
Sie entschuldigt die Teilnehmer einer moralischen Auseinandersetzung,
wenn sie aus verschiedenen Kulturen stammen: Diese können einander
gar nicht verstehen, ihnen fehlt der gemeinsame (Wert-) Bezugsrahmen.
Zum Glück braucht das hier nicht zu interessieren, weil alle
Betroffenen in Hinblick auf das „Cataloge Enrichment“
dem gleichen Kulturkreis angehören.
Ist Catalogue Enrichment ein moralisches Problem?
Wenn es in der Moral darum geht, dass die eigenen
Handlungen und Verhaltensweisen durch die Interessen (oder die Rechte)
anderer gezügelt werden, dann lautet die Kernfrage, ob Catalogue
Enrichment die Interessen (oder Rechte) von Anderen als den Handelnden
berührt. Ich habe in der Einleitung oben skizziert, dass und
in welcher Weise es geschieht: Catalogue Enrichment betrifft neben
Bibliotheken die Interessen von Katalogbenutzern, von Verfassern
des Materials, mit denen Kataloge angereichert werden, und von Urhebern
der Medien, deren Katalogeinträge mit dem angereicherten Material
versehen oder nicht versehen werden.[Fn10]
Welche Interessen werden berührt?
Ich halte es für plausibel, das Folgende
anzunehmen:
Positive Rezensionen erhöhen die Ausleihzahlen für ein
Buch, negative Rezensionen verringern sie. Haben Leser einmal die
Erfahrung gemacht, dass die Rezensionen im Großen und Ganzen
zutreffend sind, dann verstärkt sich dieser Trend. Sind die
Rezensionen von schlechter Qualität und im Großen und
Ganzen unzutreffend, dann flaut er ab. Leser wünschen sich
natürlich gute, d.h. zutreffende und zutreffend wertende Rezensionen.
Autoren von Büchern wünschen sich
dagegen in erster Linie positive Rezensionen (sie sind vielleicht
sowieso davon überzeugt, dass ihr Buch gut ist). Autoren könnten
außerdem ein Interesse daran haben, dass direkte Konkurrenten
nicht durch eine (positive Rezension) unterstützt werden, insbesondere
dann, wenn zu ihrem eigenen Buch überhaupt keine oder nur eine
schlechte Besprechung im Katalog angezeigt ist. (Dass durch positive
und negative Rezensionen auch die materiellen Interessen der Verlage
berührt sind, lasse ich hier einmal außen vor.)
Auch die Interessen von Bibliotheken sollen
kurz reflektiert sein. Denn Bibliotheken wollen ja nicht an sich
Rezensionen nachweisen, sondern sie tun dies als Mittel zum höheren
Zweck, dem Dienst am Leser. Bibliotheken wollen ihren Lesern zutreffende
Informationen geben [Fn11],
und davon lieber mehr als weniger. Sie wollen dies mit möglichst
geringem Aufwand erreichen.
Ist so die Interessenlage zutreffend dargestellt, dann ist leicht
zu erkennen, wo die Schwierigkeiten liegen. Das Interesse der Bibliotheken,
zutreffende Zusatzinformationen zu geben, konfligiert mit dem der
Autoren, ihre Bücher mit positiven Rezensionen verknüpft
zu sehen.
Das Problem ist eines der Gerechtigkeit bzw.
Fairness:
Die Bibliothek verteilt das Gut der Aufmerksamkeit, indem sie die
Aufmerksamkeit der Leser über Zusatzinformationen im Katalog
beeinflusst. Eine ungleichmäßige Verteilung der Aufmerksamkeit
ist gegenüber den Autoren ungerecht, eine ungleichmäßige
Qualität der Hinweise ist gegenüber den Autoren und den
Nutzern ungerecht. „Gerechtigkeit“ ist, denke ich, ein
eindeutig moralischer Begriff – übrigens einer, dem die
Moraltheorie ihre Rückkehr in die Gefilde praktischen Nachdenkens
verdankt, nachdem sie sich ein halbes Jahrhundert mit metatheoretischen
Fragestellungen beschäftigt hatte.[Fn12]
Eigenschaften ethischer Reflexion
Wie über dieses Problem nachdenken?
Zunächst ist es hilfreich, sich darüber klar zu werden,
was die ethische Reflexion von der Alltagsmoral (siehe II oben)
unterscheidet. Ethische Reflexion versucht die konkrete moralische
Frage ins Abstrakte zu heben und an ein allgemeines System von Normen
zu binden. So bildet sich die handlungsleitende ethische ‘Theorie’
des Einzelnen heraus. „Der hätte eben nicht bei Rot über
die Straße gehen sollen“ ist ein moralisches Urteil;
„Man sollte Kindern kein schlechtes Vorbild sein“ eine
mögliche Abstraktion davon mit Normcharakter. Manche Moraltheoretiker
streben danach, die ausgebildeten Normen auf eine einzige zurückzuführen;
das ist der so genannte „Monismus“. Monisten haben kein
Problem damit, für die Widerspruchsfreiheit ihrer moralischen
Theorie zu sorgen; für alle anderen ist das ein wesentliches
Prüfkriterium für die Qualität ihrer Theorie: Die
ethische Reflexion bemüht sich um die Widerspruchsfreiheit
der vertretenen Urteile.
Man denke nicht, dass das so einfach
sei, Widersprüche schmuggeln sich leicht ein. So tendieren
wir als Personen dazu, uns selbst wichtiger zu nehmen als andere.
Im medizinischen Kontext führt das z.B. dazu, dass wir das
Risiko, an einer bestimmten Krankheit zu erkranken, unterschätzen,
weil wir uns schlecht vorstellen können, dass es gerade uns
selbst erwischt (sofern wir Optimisten sind).
Im moralischen Zusammenhang führt
dieses Phänomen zu den wohlfeilen Ausnahmen: „Man sollte
seine Versprechen halten, aber ich hatte etwas ganz wichtiges anderes
zu tun, dass es mir unmöglich gemacht hat ...“ Das ist
– moralisch – unzulässig. Ein System moralischer
Normen ist unparteiisch, oder technischer ausgedrückt: Die
Normen müssen mit Individuenvariablen formuliert werden können,
nicht mit Individuenkonstanten. Dieselbe Überlegung lässt
sich auch folgendermaßen ausdrücken:
Zwei Handlungen müssen dann moralisch gleich beurteilt werden,
wenn sie in jeder relevanten Hinsicht gleich sind. Kein moralischer
Unterschied ohne einen anderen Unterschied.[Fn13]
Welche Eigenschaften einer Handlung
sind denn moralisch relevant?
Zwei Beispiele: In vielen Fällen
ist der Ort einer Handlung keine ihrer moralisch relevanten Eigenschaften:
Es ist egal, ob ich in Berlin oder in Hamburg in eine Villa einbreche;
Einbruch ist moralisch verwerflich. Und auch wer handelt, ist meist
nicht von Belang: Ob ich einbreche oder Sie, es bleibt eine unmoralische
Tat.[Fn14]
Aber hier muss man natürlich genau hinsehen. Um einen Einbruch
zu beurteilen, ist in der Regel das Geschlecht des Handelnden nicht
von Belang. Geht es um eine sexistisch klingende Äußerung,
ist es das sehr wohl.
Für die Frage nach dem Catalogue Enrichment genügt zunächst
die Feststellung, dass es hinreicht, die Handlungsrollen zu unterscheiden.
Welche individuelle Bibliothek ihren Katalog anreichert, welches
Buch mit Rezensionen versehen wird, welcher Leser den Hinweis im
Katalog sieht, wird für die moralische Beurteilung der Handlung
keinen Unterschied machen.
Die konsequentialistische Beurteilung:
wie wichtig sind unzutreffende Rezensionen?
Welche Eigenschaften einer Handlung
sind moralisch relevant? Eine der bekanntesten Theorien stellt das
moralische Urteil ab auf die Folgen der betrachteten Handlung bzw.
Handlungsweise: Der Konsequentialismus, dessen prominenteste Spielart
der Utilitarismus ist.[Fn15]
Bei allen Mängeln, die der Konsequentialismus als solcher aufweist
[Fn16],
kann er doch hier die moralische Betrachtung lenken. Zunächst
einmal zeigt die Theoriegeschichte, dass die Beurteilung von Einzelhandlungen
zu nicht zu bewältigenden Schwierigkeiten führt –
das moralische Kalkül des Konsequentialismus wird so überlastet.
Deswegen tendieren die meisten Theoretiker zu einer konsequentialistischen
Beurteilung von Handlungsnormen oder Handlungsweisen. Für unseren
Fall heißt das, dass wir nicht jeden einzelnen Vorgang der
Kataloganreicherung auf seine erwartbaren oder tatsächlichen
Folgen zu untersuchen haben, sondern uns fragen müssen, welche
Folgen das Catalogue Enrichment in der Regel hat und ob diese wünschenswert
sind oder nicht. Ich tue dies zunächst im Hinblick auf den
einzelnen Leser, der vom bibliothekarischen Handeln betroffen ist,
weil die einzelne Rezension vielleicht nicht zutrifft.
Wie ist der Regelfall zu beurteilen?
Die Antwort ist – wie häufig
in der moralischen Reflexion – : „Das hängt davon
ab.“ Denn ob die Rezensionen im Regelfall zutreffend sind,
hängt z.B. davon ab, wie sie zustande kommen und welche Qualitätssicherungsmechanismen
dabei greifen. Bei einer Zeitschrift, die Rezensionen in einem ausgearbeiteten
Redaktions- und Gutachterverfahren durch eine Reihe von Fachleuten
betreuen lässt, werden die rezensierten Bücher eher zutreffend
bewertet als bei einer, die in Heimarbeit von einem Liebhaber allein
geschrieben wird.
Der Einfluss der Bibliothek auf die
Qualität der Rezensionen liegt darum wesentlich in der Auswahl
ihrer Rezensionsquellen. Ihre erste moralische Pflicht ist es, verlässliche
Quellen zu wählen. Geht ihre Verpflichtung noch weiter? Hat
sie z.B. dann die Qualität selbst stichprobenartig zu prüfen
oder muss sie gar jede einzelne Rezension prüfen? Die konsequentialistische
Betrachtungsweise erlaubt hier das Abwägen der Folgen gegeneinander.
Angenommen, die Bibliothek würde
jede Rezension einzeln prüfen, die sie im Katalog zu verknüpfen
plant. Weil die Rezensionen in der Regel zutreffen und weil der
Prüfprozess selbst fehlerhaft sein kann, findet sie vielleicht
die Hälfte der unzutreffenden Rezensionen, schließt
aber anderseits einen gewissen Prozentsatz, sagen wir: 5%, zutreffender
Rezensionen aus, weil sie sich in deren Beurteilung irrt. Der
Aufwand dafür ist beträchtlich: Nur Fachreferenten,
die sich gut auskennen, könnten ohne Weiteres beurteilen,
ob die Rezensionen zutreffen oder nicht, ansonsten müsste
dies mit erhöhtem Aufwand geprüft werden. Bei einem
Aufkommen von fünf Rezensionen in der Woche pro Referent
und einer optimistisch geschätzten Prüfzeit von einer
Stunde pro Rezension würde jeder Fachreferent etwa 1/8 seiner
Arbeitszeit mit der Prüfung von Rezensionen verbringen, ohne
dadurch doch die absolute Zuverlässigkeit der Auswahl garantieren
zu können. Hier scheint mir darum der Zugewinn an Zuverlässigkeit
in keinem Verhältnis zum Aufwand zu stehen.
Damit bleiben als Alternative a) keine
Prüfung, b) keine Verknüpfung. Keine Verknüpfung
würde bedeuten, dass die Katalogbenutzer um ein im Regelfall
zuverlässiges Mehr an Informationen gebracht würden. Keine
Prüfung würde bedeuten, dass die Bibliothek in Kauf nimmt,
die Katalogbenutzer in einer geringen Zahl der Fälle unzutreffend
zu informieren.
Die Folgen solcher unzutreffenden Information wären, dass die
Katalogbenutzer a) ermuntert werden ein Buch auszuleihen, das sie
gar nicht wollen oder b) ermuntert werden, ein Buch nicht auszuleihen,
das sie eigentlich wollen. Im Falle a) können sie das Buch
zurückgeben; im Fall b) sollte man feststellen, dass Benutzer
wissen, was Rezensionen sind, und beurteilen können, ob sie
das Buch nicht vielleicht trotz der negativen Empfehlung der Rezension
wollen. Diese Folgen scheinen mir darum im moralischen Kalkül
vernachlässigbar: Sofern die Bibliothek Sorge trägt, einen
zuverlässigen Partner auszuwählen, tut sie ihren Lesern
einen Gefallen. Das Mehr an Information ist ein Gewinn, vor dem
der geringe Teil der Fehlinformation nicht ins Gewicht fällt.
Welche Pflichten entstehen gegenüber
den Autoren schlechter Bücher?
Wie steht es mit den Autoren?
Für die Leser ist im Wesentlichen interessant, ob die Rezensionen
in der Regel zutreffen. Für die Autoren ist vermutlich eher
interessant, wie sie bewertet werden, weil die Wertung das Leserverhalten
unmittelbar beeinflusst.[Fn17]
Die Interessen der Autoren sind zudem anders zu beurteilen als die
der Leser, weil letztere es selbst in der Hand haben, ihrerseits
die Rezension zu beurteilen und noch Einfluss nehmen können
auf die Folgen der Handlung der Bibliothek. Die Autoren hingegen
sind der Verknüpfung ihrer Bücher mit Rezensionen sozusagen
„ausgeliefert“, weil sie keinen Einfluss haben auf die
Folgen der bibliothekarischen Handlung.
Vermutlich hat kein Autor etwas dagegen,
wenn sein Buch mit einer positiven Rezension verknüpft wird.
(Sollte er doch etwas dagegen haben, können wir diesen Einwand
als reine Störrigkeit und irrationales Verhalten aus dem Bereich
der Moral ausschließen.) Dann bleiben die negativen Wertungen,
die der Bibliothek seinen Unwillen und Protest zuziehen könnten.
Nun scheint mir auf den ersten Blick fragwürdig, dass der Autor
eines schlechten Buchs einen moralischen Anspruch darauf haben sollte,
dass man eine Rezension, die dies tatsächlich ausspricht, nicht
bekannt machen sollte. Dafür gibt es mindestens zwei Gründe.
1. Wenn man das Verhältnis von
Autor und Leser als Geben und Nehmen betrachtet, dann ist der Autor
eines schlechten Buches seinen Lesern etwas schuldig geblieben.
Die schlechte Rezension ist eine Konsequenz dieser Schulden. Natürlich
kann ein Autor etwas dagegen haben, wenn man dies in einer Verknüpfung
im Katalog bekannt macht. Aber das ist kein moralischer Einwand.
In diesem Zusammenhang geht es ja darum, dass die Bibliothek das
Gut der Aufmerksamkeit verteilt, und die Frage wäre, ob es
ungerecht oder unfair ist, dem Autor eines schlechten Buches weniger
Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Das scheint mir nicht der Fall
zu sein.
2. Bibliotheken verschaffen den Büchern,
die in ihren Beständen sind, ohnehin einen Aufmerksamkeitsvorteil
gegenüber denjenigen, die es nicht sind, weil sie erstere in
ihren Katalogen nachweisen, erschließen und damit für
alle ihre Benutzer in vielfacher Weise sichtbar machen. Das ist
Teil ihres öffentlichen Auftrags und eine der Dienstleistungen,
die sie ihren Nutzern erbringen.
Welche Pflichten entstehen gegenüber
den Autoren guter Bücher?
Es bleiben die Fälle, in
denen ein gutes Buch mit einer negativen Rezension verknüpft
wird. Der Autor hat getan, was in seinen Kräften steht, um
seinem Buch einen guten Weg zu ebnen. Die Bibliothek lenkt mit der
verknüpften Rezension, wohin die Aufmerksamkeit der Leser fließt.
[Fn18]
Gehen wir davon aus, dass 5%
der Rezensionen nicht zutreffen, und die Hälfte davon sind
negativ, schaden sie also einem guten Buch und den Interessen
seines Autors. Bei einer durchschnittlichen Neuerwerbungszahl
einer mittleren UB von, sagen wir, 30.000 Einheiten im Jahr wären
das immerhin 750 Fälle!
Diese Zahlen sollen die Größenordnung
verdeutlichen, um die es gehen könnte. Tatsächlich ist
diese Größenordnung bisher längst nicht erreicht,[Fn19]
die Zahlen sind bislang deutlich kleiner. Aber gerade weil die Autoren
den Verknüpfungen ausgeliefert sind, muss man hier vorsichtiger
argumentieren. Lassen wir das utilitaristische Kalkül beiseite
und fragen uns, ob die Handlung per se richtig ist.
Das ist, nebenbei bemerkt, die
zweite Standardtheorie moralischer Reflexion. Statt die Folgen der
Handlung zu beurteilen, ist der Maßstab für die moralische
Richtigkeit ihre ‘Rechtmäßigkeit’ oder ihre
Zustimmungsfähigkeit (Diskursethik). Auch hier geht es weniger
um Einzelhandlungen als um Handlungsweisen. Als Test für die
Rechtmäßigkeit – neben der Frage, ob die Handlung
sich im Widerspruch zu einer bereits akzeptierten Norm befindet
– eignet sich vor allem ihre Verallgemeinerbarkeit. Die älteste
Formulierung dieses Tests ist die so genannte „Goldene Regel“
(„Was du nicht willst, das man dir tu ...“), eine jüngere
der Kategorische Imperativ Kants.[Fn20]
Die Wirksamkeit des Tests hängt davon ab, in welcher Weise
man verallgemeinert. So könnte man auf die Idee kommen, gemäß
der Goldenen Regel sich zu fragen: „Möchte ich, dass
meine Veröffentlichung mit einer schlechten Rezension verknüpft
wird?“ Die Antwort ist „Nein“, also darf man es
nicht. – Der auffällige Übergang von „ich“
zu „man“ in diesem Beispiel ist gerade die Wirkung der
Verallgemeinerung.
An diesem Beispiel sieht man vor
allem, dass die Goldene Regel für den Alltag etwas zu einfach
ist, indem sie die Einzelhandlung aus ihrem Kontext löst. Die
Verknüpfung mit einer schlechten Rezension ist Teil einer Praxis,
und um deren moralischen Status geht es. Sie muss auf ihre Verallgemeinerbarkeit
geprüft werden. Die Frage lautet dann, ob man möchte,
dass Bücher, z.B. die eigenen, mit Rezensionen verknüpft
werden, selbst wenn dabei eine kleine Irrtumswahrscheinlichkeit
besteht. Ich plädiere dafür, diese Frage getrost zu bejahen,
aus mindestens zwei Gründen.
1. Man tut hier gut daran, das
moralische Gewicht der Handlung zu berücksichtigen. Nicht um
Mord und Totschlag dreht es sich, sondern um die Zuteilung oder
Lenkung von öffentlicher Aufmerksamkeit – das ist ein
viel kleineres Kaliber. Darum ist eine Interessenverletzung in wenigen
Fällen viel eher tolerabel, sofern damit ein größeres
Gut erreicht werden kann.
2. Der Verallgemeinerbarkeitstest
macht darauf aufmerksam, dass jeder die Handlung und ihre Wünschbarkeit
von allen Seiten betrachten muss. Das gilt auch für den von
einer negativen Rezension Betroffenen. Er muss den erlittenen Nachteil
moralisch beurteilen im Hinblick auf die allgemeine Praxis; er muss
sich zugleich als Leser, als Bibliothek, als möglicher Empfänger
von positiven Rezensionen betrachten.[Fn21]
Diese Gründe sind bedingt:
sie setzen voraus, dass die Praxis der Verknüpfung mit Sorgfalt
erfolgt und die Rezensionen von hoher Qualität sind; andernfalls
fällt der Verallgemeinerungstest negativ aus: Möchte man,
dass Bücher mit Rezensionen verknüpft werden, wenn diese
schlampig geschrieben sind und unzuverlässig werten? Sicher
nicht.
Schlussbemerkung
Ich habe einleitend aus einem Artikel
von Reinhard Markner zum Catalogue Enrichment zitiert. Dessen Empörung
gilt einem einzelnen Fall, in dem eine Katalogaufnahme mit einer
offenbar voreingenommenen und negativen Rezension verknüpft
worden war. Markner benutzt den Fall dazu, die ganze Praxis in Zweifel
zu ziehen. Die bibliothekarischen Reaktionen fielen zum Teil heftig
aus.
Nun ist, als Nebeneffekt, vielleicht
klar geworden, warum. Ob Bibliotheken mit Rezensionen verknüpfen,
ist auch eine moralische Frage. Der Vorwurf mangelnder Sorgfalt
ist darum implizit ein moralischer Vorwurf. Seine Verabsolutierung
verkennt aber, dass ein auffälliger Einzelfall eine Ausnahme
sein könnte. Sie hätte darum in der Reflexion den Status
eines Versehens. Versehen stellen eine etablierte Praxis nicht in
Frage. Erst wenn eine Praxis regelmäßig zu Versehen führt,
geschieht das. Doch davon kann bei der Kataloganreicherung nicht
die Rede sein.
Welchen Erkenntnisgewinn erbrachte diese
moralische Reflexion? Ausgangspunkt war die Überlegung, dass
Catalogue Enrichment ein genuin moralisches Problem darstellt.
Das Schlussergebnis scheint zu
sein: der durch fehlerhaftes Catalogue Enrichment angerichtete Schaden
ist so gering bzw. so wenig moralisch relevant, dass die Praxis
damit nicht infrage steht. Hätte man also auf die Reflexion
verzichten können? Die Antwort, und
das wesentliche Fazit dieser Überlegungen, ist: Nein. Denn
die moralische Erlaubnis ist an eine Sorgfaltsklausel geknüpft.
Oben war von einer „kleinen Irrtumswahrscheinlichkeit“
die Rede. Es ist die moralische Verpflichtung der Bibliothek, dafür
zu sorgen, dass diese Wahrscheinlichkeit so klein wie möglich
bleibt. Der praktische Weg dahin ist die Auswahl verlässlicher
Partner. Damit wird allen Beteiligten am besten gedient, und mehr
ist aus wirtschaftlichen Gründen kaum möglich. Aber mehr
ist auch moralisch nicht zu verlangen.
Fußnoten
[Fn 1]
Reinhard Markner: Kampfplatz Katalog: die Verzeichnisse der Bibliotheken
werden fragwürdig „angereichert“. In: Süddeutsche
Zeitung, 2. 5. 2005, S. 16. (zurück)
[Fn
2]
Begonnen von Bernhard Tempel, <http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27424.html>
(13.12.05), als zweiter Thread siehe <http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27458.html>
(13.12.05). (zurück)
[Fn
3]
<http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27426.html>
(13.12.05). Von Klaus Graf stammt wohl auch die ausführliche
Projektübersicht im netbib-Wiki, siehe <http://wiki.netbib.de/coma/EnrichedContent>
(13.12.05). (zurück)
[Fn
4]
Das ist eine Tatsache, welche meines
Wissens zuerst die Phänomenologie bemerkte, vgl. etwa Edmund
Husserls Ideen zu einer reinen Phänomenologie und phänomenologischen
Philosophie, 1913 und die Vorlesungen des frühen Heidegger.
(zurück)
[Fn
5]
Ältere Beispiele dieser Position
sind die Theorien von Hobbes und Hume („gut“ bedeutet
soviel wie „von mir geschätzt“ bzw. „von
den meisten geschätzt“). Fachleute bezeichnen diese Position
als „Nonkognitivismus“. Zwar stammen die wesentlichen
Diskussionsbeiträge (R. L. Stevenson, A. J. Ayer) aus der Mitte
des letzten Jahrhunderts, man findet jedoch auch in jüngerer
Zeit wieder Philosophen, die eine Form des Nonkognitivismus vertreten,
so Allan Gibbard: Wise choices, apt feelings : a theory of normative
judgement. – New York u.a.: Cambridge University Press, 1990;
und zuletzt Mark Eli Kalderon: Moral fictionalism. - Oxford : Oxford
University Press, 2005. (zurück)
[Fn
6]
Vgl. Charles K. Fink, The predation
argument, in: Between the species 5 <http://cla.calpoly.edu/~jlynch/fink.html>
(14.12.05). (zurück)
[Fn
7]
Es scheint mehr zum guten und glücklichen
Leben dazuzugehören als moralisches Verhalten. Aber dem ist
nicht so, wenn man bedenkt, dass Moral als das Ausüben von
Tugenden betrachtet wurde, zu denen z.B. auch die Tugend der Großzügigkeit
gehört. Die kann man aber nur üben, wenn man etwas auszugeben
hat. Das durften (z.B.) Platon und Aristoteles voraussetzen, waren
ihre Kunden und Schüler doch die Söhne der Oberschicht.
– Die Tugendethik ist das dritte (siehe unten) Paradigma ethischer
Reflexion und hat in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts
ein Comeback erlebt, vor allem in den Arbeiten von G. E. M. Anscombe,
A. MacIntyre und P. Foot. Tugendethik eignet sich allerdings wenig
zur moralischen Beurteilung von Handlungen oder Handlungsweisen
und bleibt darum hier außen vor. (zurück)
[Fn
8]
Vertreter einer religiösen, d.h. auf Gottes Geboten aufbauenden
Moral würden hier widersprechen bzw. einschränken; für
sie hat Moral mit dem Zusammenleben mit Gott zu tun. Manche Ethiker
fassen „Zusammenleben“ weiter und gehen von einer anthropozentrischen
zur „biozentrischen“ Ethik über, vgl. auch Fn.
10. (zurück)
[Fn
9]
Vgl. Geoffrey Sayre-McCord: Being
a realist about relativism in ethics, in: Philosophical studies
61 (1991), 155-176, online <http://www.unc.edu/%7Egsmunc/Papers/Relativism.pdf>
(13.12.05). (zurück)
[Fn
10]
Luciano Floridi und Jeff W. Sanders
sind der Meinung, man müsse die Interessen von „information
entities“ berücksichtigen: "The ethical question
asked by I[nformation]E[thics] is: „What is good for an informational
entity and the infosphere in general?“ [...] any informational
entity is recognised to be the centre of some basic ethical claims,
which deserve recognition and should help." In: L. Floridi,
J. W. Sanders, The foundationalist debate in computer ethics. In:
Readings in CyberEthics / hg. von Richard A. Spinello, Herman T.
Tavani. – 2. erw. Aufl. – Sudbury/MA: Jones and Bartlett,
2004, 81-95, hier S. 93 (online in der Fassung der früheren
Veröffentlichung in Ethics and Information Technology 4 (2002),
1-9, hier S. 8, unter <http://www.wolfson.ox.ac.uk/~floridi/pdf/cemfd.pdf>
[25.10.05]). ‘Informational entities’ sind u.a. auch
Artefakte (S. 92/S. 8), sprich: Bücher. Für eine kritische
Analyse dieses Ansatzes ist hier nicht der Ort; es genüge,
dass das Interesse, gelesen zu werden, gleichermaßen dem Werk
wie dem Autor zugeschrieben werden kann. (zurück)
[Fn
11]
Hier könnte man auf die Idee
kommen, den Begriff der Information mit dem des „Zutreffens“
zu verknüpfen; dann wäre es ein Pleonasmus, von „zutreffender
Information“ zu schreiben, und „Information“ würde
genügen. Da wir aber durchaus von „falschen Informationen“
reden oder davon, „schlecht informiert“ zu sein, scheint
es mir angemessener, unter „Information“ schlicht etwas
zu verstehen, was propositionalen Gehalt hat. Wie dieser sich zur
Wirklichkeit verhält, ist eine zweite Frage. (zurück)
[Fn
12]
Der Auslöser war John Rawls’
(1921-2002) Longseller A theory of justice, zuerst 1971. Vgl. Martha
Nussbaum: The enduring significance of John Rawls. In : The Chronicle
of Higher Education, 20.7.2001 <http://chronicle.com/free/v47/i45/45b00701.htm>
(15.12.05). (zurück)
[Fn
13]
Dies ist ein Aspekt der Frage, welchen ontologischen Status moralische
Werte haben. Vgl. dazu das berühmte ‘Argument aus der
Absonderlichkeit’ (Queerness argument) von John L. Mackie
in Ethics: inventing right and wrong, zuerst 1977. (zurück)
[Fn
14]
Vgl. dazu Richard Mervyn Hare : Moral Thinking: its level, method
and point, zuerst 1981. (zurück)
[Fn
15]
Der Begriff „Konsequentialismus“ wurde, in kritischer
Absicht, von G. E. M. Anscombe erfunden, vgl. ihren Aufsatz Modern
moral philosophy, in: Philosophy 33 (1958), 1-19, online
<http://www.philosophy.uncc.edu/mleldrid/SzCMT/mmp.html#_edn8#_edn8
> (15.12.05). (zurück)
[Fn
16]
Eine ausführliche Kritik bei Julian Nida-Rümelin: Kritik
des Konsequentialismus. – München : Oldenbourg, 1993.
(zurück)
[Fn
17]
Dies ist eine Vereinfachung. Natürlich wird das Verhalten des
Lesers auch durch den Informationsgehalt der Rezension beeinflusst,
egal ob dieser zutrifft oder nicht, da Rezensionen in der Regel
mehr oder weniger ausführliche Beschreibungen des Inhalts ihres
Gegenstandes anbieten. Das lasse ich hier außen vor. Ich schreibe
oben von „unmittelbarer Beeinflussung“ des Lesers, weil
die Wertung der Bekanntschaft mit dem Buch vorausgeht, während
der Leser erst erfährt, ob die Rezension zutrifft oder nicht,
wenn er sich das Buch ansieht. (zurück)
[Fn
18]
In der gegenwärtigen Bibliothekslandschaft wird es sich um
einen Bibliotheksverbundkatalog handeln, in dem die Rezensionen
angezeigt werden, so dass noch weit mehr Leser davon betroffen sind
als nur gerade die der lokalen Bibliothek, welche die Verknüpfung
zuerst vornimmt. (zurück)
[Fn
19]
Vgl. die im netbib-Wiki (Anm.
3) genannten Projekte. (zurück)
[Fn
20]
Die Literatur über Kants Kategorischen
Imperativ ist uferlos, auch darum, weil Kant verschiedene Formulierungen
angegeben hat und verschiedene Anweisungen, wie mit dem Kategorischen
Imperativ umzugehen sei. So scheint das Argument für die kategorische
Pflicht, die Wahrheit zu sagen (vgl. Immanuel Kant: Über ein
vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu lügen, zuerst 1797,
online im Kant-Korpus der Uni Bonn <http://www.ikp.uni-bonn.de/cgi-bin/Kant/lade.pl?1&/volltext/Ka08423.htm>),
darin zu bestehen, dass sich das Konzept der Aufrichtigkeit nicht
halten lässt, wenn sie nicht durchgehalten wird; ähnliches
ließe sich von der Verpflichtung sagen, Versprechen zu halten.
Trifft das zu, meinte Kant demnach, der Verallgemeinerungstest würde
auf einen logischen Widerspruch führen, nicht zu einem Satz,
von dem ich dann noch entscheiden kann, ob ich ihn annehmen will
oder nicht. (zurück)
[Fn
21]
Auf den Effekt, dass der Verallgemeinerbarkeitstest einen dazu zwingt,
in der Reflexion wechselnd alle Handlungsrollen einzunehmen, bin
ich durch Hares Moral thinking aufmerksam geworden, siehe
Anm. 14.
(zurück)
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