| Vollrechtsfähigkeit,
was nun?
Neue Ausbildungsformen
im BID-Wesen in Österreich
von Gabriele Pum

In ganz Europa zeigt sich im Informationswesen
gegenwärtig überall dasselbe Bild der Umstrukturierungen
und Anpassungen der Ausbildungsformen, -längen und -inhalte
an die Gegebenheiten des stagnierenden bzw. immer enger werdenden
Arbeitsmarktes, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bibliotheken
und die gesetzlichen Gegebenheiten bzw. Ansprüche an die Ausbildungssituation.
Diese Entwicklungen beeinflussen die verschiedenen Ausbildungsformen
im Bibliothekswesen.
Ausbildung ist ein immer aktuelles und diskutiertes
Thema! Vor allem in Zeiten von Ressourcenknappheit allerorts wird
die Diskussion verstärkt geführt, geprägt durch den
Rechtfertigungskampf des Berufsstandes gegen maschinelle Suchmaschinen
wie zum Beispiel Google in der Wissenschaftswelt. Daraus entwickelt
sich unabdingbar eine Neudefinierung und Standortbestimmung sowie
ein geändertes Selbstbild. Das allgemein verankerte Berufsbild
ist leider meist mit dem aktuellen Selbstbild nicht identisch!
Auf welche Berufsgruppe sollte die Bildungsforderung
Life Long Learning eher zutreffen, als auf den wissenschaftlichen
Bibliothekar oder Informationsfachmann/fachfrau, neudeutsch auch
„Informationsmanager“? Allein schon die Existenz der
verschiedensten Varianten in der Berufsbezeichnung deutet auf Umstrukturierungsprozesse
und ein nicht genau definiertes oder sich im Wandel befindliches
Berufsbild hin. Am Rande bemerkt, finde ich es interessant, dass
das Wort „Bibliothekar“ fast in keiner neu geschaffenen
Ausbildungsbezeichnung mehr vorkommt, sondern Bezeichnungen irgendwo
zwischen Informationsmanager und Wissensmanager gewählt werden.
Auch in Österreich haben sich in den letzten
Jahren einige tiefgreifende Veränderungen ergeben, denen mit
gezielten Maßnahmen im Bereich der Ausbildung begegnet wurde.
2002 wurden die Österreichische Nationalbibliothek und die
Bundesmuseen einschließlich ihrer Bibliotheken vollrechtsfähig,
und schließlich wurde 2004 das Universitätsgesetz (UG)
2002 umgesetzt und die 18 Universitäten sowie die drei Medizinuniversitäten
zu vollrechtsfähigen „juristischen Personen öffentlichen
Rechts“.
Bis dahin war die Ausbildung im Bundesdienst, welche
die größte Gruppe der wissenschaftlichen Bibliothekare
umfasst, durch die verwaltungsinternen Grundausbildungen für
den Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst für
die Akademiker und Maturanten (i.e. Abiturienten) in den Bundesgesetzblättern
1978 und 1999 für den Fachdienst 1985 und 2000 geregelt.
Trotz der Autonomie der Universitäten findet
sich im Universitätsgesetz 2002 eine konkrete Aussage zur bibliothekarischen
Ausbildung im Gegensatz zur Organisationseinheit Universitätsbibliothek,
die keinerlei Erwähnung findet:
„Für das Bibliothekspersonal aller Universitäten
ist eine einheitliche Ausbildung aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations-
und Dokumentationswesen vorzusehen" (§ 101 Abs. 3 UG 2002).
Eine noch klarere Sprache sprechen die Erläuterungen zum UG
2002:
„Für den Bibliotheksdienst hat sich
die Österreich-weit einheitliche Ausbildung bewährt. Das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird
in Absprache mit den Universitäten dafür zu sorgen haben,
dass diese Ausbildung den mit Bibliotheksaufgaben befassten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Universitäten auch weiterhin ermöglicht
wird."
Jetzt stellt das Universitätsgesetz 2002 die
einzige Rechtsgrundlage für die Universitäten dar. Neu
eingestellte Beschäftigte gehören nicht mehr dem Öffentlichen
Dienst an, sie sind Privatangestellte der Universitäten. Kollektivverträge,
wie sie in der österreichischen Privatwirtschaft üblich
sind, existieren allerdings bislang nicht. Eines war allerdings
klar: Die bisher geltenden Verordnungen würden ihre Gültigkeit
für die Ausbildung verlieren, denn sie basierten auf dem Beamten-
bzw. Vertragsbedienstetendienstrecht.
In Zukunft wird es nicht mehr die bisher im Öffentlichen
Dienst üblichen Einstufungen geben, wohl aber unterschiedliche
Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die grundlegenden Veränderungen der Rechtssituation führten
fast zwangsläufig zur Entwicklung neuer Ausbildungsangebote,
wobei sich Österreich erstmals stärker an Standards der
Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz orientierte.
Diese sind:
• Verordnung über die Grundausbildungen
für das Bibliothekspersonal aller Universitäten aus dem
Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen
• der interuniversitäre Universitätslehrgang
Master of Science (MSc) Library and Information Studies
• Lehrlingsausbildung Archiv-, Bibliotheks-
und Informationsassistent/in
Unabhängig davon wird der Lehrgang Professional
MSc Bibliotheks- und Informations-management an der Donau-Universität
Krems und der Studiengang Informationsberufe an der Fachhochschule
Eisenstadt (ab WS 2005/2006 als Bakkalaureats-Studiengang) weitergeführt.
Zur Unterscheidung im Ausbildungssystem musste
vorerst ein Äquivalent zu den Verwendungsgruppen gefunden werden,
da sich die Verträge zwar nicht mehr unterscheiden, aber sehr
wohl der Tätigkeitsbereich. Man fand ihn in der Unterscheidung
nach
• höher qualifizierten Tätigkeitsbereichen
(Akademiker)
• qualifizierten Tätigkeitsbereichen
(Maturanten)
• Tätigkeitsbereichen mittlerer
Qualifikation (Fachdienst)
Der Universitätslehrgang wurde am 24. Juni
2004 an der Universität Wien eingerichtet und wird in Kooperation
mit der Österreichischen Nationalbibliothek durchgeführt.
Die ersten Grundlehrgänge starteten im Herbst 2004. Am 1. Juni
2005 wurde der Lehrgang an der Universität Innsbruck errichtet;
Graz und Salzburg werden in absehbarer Zeit folgen.
Zugangsbedingungen und Curricula orientieren sich
an international vergleichbaren Studiengängen. Die internationale
Vergleichbarkeit wird durch die Zuordnung von ECTS-Punkten gemessen.
Ein interuniversitärer Masterstudiengang,
der von 5 Universitäten eingerichtet wird, ist ein ziemlich
komplexes Gebilde. Um also dieses komplexe Gebilde zu steuern und
eine österreichweit einheitliche Ausbildung zu garantieren,
wird ein Leitungsgremium eingesetzt, das aus folgenden Mitgliedern
besteht:
• Ein/e wissenschaftliche/r Leiter/in
und 2 Stellvertreter/innen aus dem Kreis der habilitierten
Universitätslehrer/innen;
• Ein/e organisatorische Leiter/in
für jede Universität, an der der Universitätslehrgang
errichtet wird;
• ein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft
der Bibliotheksdirektor/innen;
• der/die Leiter/in der Ausbildungsabteilung
der Österreichischen Nationalbibliothek;
• bis zu zwei weitere fachwissenschaftlich
einschlägig qualifizierte Personen
Bewusst wurde pro durchführende Universität - und damit
Bundesland bzw. „bibliothekarischem Einzugsgebiet“ -
ein Universitätsprofessor gewählt, der die Forderungen
des Universitätslehrganges auch hinsichtlich der Interessen
der eigenen Universität überprüft und damit ermöglicht,
gemeinsame Lösungen zu finden. Dieses Gremium entwickelt einheitliche
Durchführungsrichtlinien, die für alle teilhabenden Universitäten
verbindlich sind.
Es garantiert sowohl für die Gleichbehandlung der Lehrgangsteilnehmer/innen
bei Zulassung und Anrechnung und sichert das Lehrgangsniveau durch
die permanente Überwachung des Curriculums, über die Auswahl
der Lehrbeauftragten und überwacht alle Agenden bezüglich
der wirtschaftlichen Kalkulation.
Auf Vorschlag der wissenschaftlichen Leitung wird darüber hinaus
noch ein Wissenschaftlicher Beirat eingesetzt, der den/die wissenschaftliche/n
Leiter/in in allen wissenschaftlichen Angelegenheiten berät
und die wissenschaftliche Qualität und Praxisrelevanz der Lehrveranstaltungen
sowie die Evaluation des Universitätslehrganges überwacht.
Nun direkt zum Lehrgang: Der Lehrgang dauert insgesamt
4 Semester und gliedert sich in:
• Grundlehrgang: 1. und 2. Semester
zu je 15 Semesterstunden (60 ECTS-Punkte)
• Fachspezifisches Praktikum im Umfang
von 100 Tagen (30 ECTS-Punkte): 25 Tage externes
Praktikum an anderen BID-Einrichtungen, 20 Tage Projektarbeit, 55
Tage Anwendung am Arbeitsplatz
• Aufbaulehrgang und Master-Thesis:
3. und 4. Semester (60 ECTS-Punkte)
Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich dezidiert
darauf hinweisen, dass - anders als in Deutschland - österreichische
Masterstudiengänge nicht Bestandteil der regulären Studien
sind, sondern vielmehr im Bereich der universitären Weiterbildung
angesiedelt sind.
Der Grundlehrgang wird mit der Bezeichnung „Akademischer Bibliotheks-
und Informations-experte/Akademische Bibliotheks- und Informationsexpertin“
abgeschlossen und stellt die einheitliche Ausbildung für das
Bibliothekspersonal aller Universitäten für den qualifizierten
und höher qualifizierten Tätigkeitsbereich gemäß
§ 101 (3) UG 2002 dar.
Voraussetzungen zur Aufnahme in den Grundlehrgang
sind Matura, Studien-berechtigungsprüfung oder vergleichbare
Qualifikationen.
Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen im Bereich
des Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens sowie deren
wissenschaftliche Vertiefung, Er-weiterung und praktische Anwendung.
In zeitlichen Modulen zusammengefasst werden theoretische Grundlagen
aus den Bereichen „Managementgrundlagen des Bibliotheks-,
Informations-, und Dokumentationswesens in Österreich und im
Ausland“, „Medientheoretische Grundlagen“, „Medienerschließung“,
„Information Retrieval“ und „Rechtsgrundlagen“
angeboten. Neben den theoretischen Blöcken wird auf einen umfangreichen
Praxisteil und Berufsnähe geachtet. Die Lehrbeauftragten sind
facheinschlägige Expertinnen und Experten.
Der Lehrgang bildet die Teilnehmer/innen für qualifizierte
und höher qualifizierte Tätigkeitsbereiche des Informationsmanagements,
insbesondere in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen
sowie verwandten Einrichtungen aus. Er richtet sich an Interessent/innen,
die bereits in diesem Bereich tätig sind bzw. tätig werden
wollen, und vermittelt theoretische und praxisorientierte Fähigkeiten
zur Berufsausbildung.
Näher möchte ich hier auf das Fachspezifische Praktikum
eingehen, das insgesamt 100 Tage umfasst und sich aus folgenden
Teilen zusammensetzt:
• Fachspezifische Anwendung des Gelernten
am eigenen bzw. einem facheinschlägigen Arbeitsplatz:
40 Tage
• Anwendung von z.B. Regelwerken für
formale und inhaltliche Erschließung, Informationsvermittlung
im Rahmen von Wahlfächern in Form von eigenen Lehrveranstaltungen:
15 Tage
• Kennenlernen von verschiedenen Einrichtungen
des BID-Wesens: 25 Tage
• Projektarbeit: 20 Tage
Die fachspezifische Anwendung des Gelernten am
eigenen Arbeitsplatz ist vor allem für die externen Lehrgangsteilnehmer
von Bedeutung. Lehrgangsteilnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis
arbeiten in der Zeit zwischen den Theoriemodulen an ihrem Arbeitsplatz.
Anders stellt sich die Situation für das Drittel externer Teilnehmer
in den ersten Lehrgängen dar. Diese Lehrgangsteilnehmer und
Lehrgangsteilnehmerinnen, die über noch keinerlei einschlägige
Erfahrung verfügen, haben im Rahmen des vorgeschrieben facheinschlägigen
Praktikums die Möglichkeit, im Realbetrieb eingesetzt zu werden
und die Umsetzung der Theorie in die Praxis zu erleben.
Die Ausbildungsbibliothek stellt ihnen einen Arbeitsplatz für
diese Zeit zur Verfügung, nachdem sie den gesamten Betriebsablauf
kennen gelernt haben. Das Netzwerk, das im Zusammenspiel zwischen
den Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilnehmerinnen, den Lehrbeauftragten
und auch den Betreuern und Betreuerinnen der facheinschlägige
Praxis an verschiedenen Institutionen entsteht, wird von allen Lehrgangsteilnehmer/innen
sehr geschätzt. Für einige hat sich über das Praktikum
hinaus eine konkrete Einsatzmöglichkeit entwickelt. Auch hilft
dieses facheinschlägige Praktikum, festzustellen, in welche
Richtung man sich zukünftig entwickeln will.
Die Anwendung von z.B. Regelwerken für formale
und inhaltliche Erschließung, Informations-vermittlung im
Rahmen von Wahlfächern in Form von eigenen Lehrveranstaltungen
ist eigentlich selbsterklärend.
Für das Kennenlernen von verschiedenen Einrichtungen
des BID-Wesens gibt es bestimmte Vorgaben. Diese externen Praktika
sollen an 2-4 verschiedenen Einrichtungen des BID-Wesens erfolgen.
Lehrgangsteilnehmer/innen aus bibliothekarischem Bereich sollen
auch dokumentarische Tätigkeiten oder ein Archiv oder einen
Verlag kennen lernen und Vice Versa. Auch hier ist der Vernetzungscharakter
nicht zu unterschätzen.
Im Rahmen dieser Praktika können die Teilnehmer/innen verschiedene
Ablaufsysteme und Einsatzgebiete in unterschiedlichsten Institutionen
des In- und Auslands kennen lernen, was sonst in dieser Intensität
und auch von der Zugänglichkeit her nicht möglich ist.
Diese Praktika werden individuell auf Einsatzgebiet, Neigung und
Spezialisierung zusammengestellt. Die Praktika sind individuell
planbar. Ein Praktikumsbericht dokumentiert die Einsatzgebiete und
durch Praktikumspräsentationen erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen
einen genaueren Ein- und Überblick über die Institutionen
des BID-Wesens.
Bei der als Abschlussarbeit geforderten Projektarbeit,
die eine komplexe und/oder fachübergreifende Aufgabe aus der
Praxis behandelt, wird auf einer Metaebene neben der fachlichen
Problematik auch Teamarbeit und Projektmanagement über die
Theorie hinaus erarbeitet und angewandt.
Die Themen kommen großteils von den Lehrgangsteilnehmer/innen,
die aktuelle Problemstellungen aus der Praxis mitbringen, die im
Team von zwei bis vier Personen bearbeitet werden und aus einem
der fünf Fachbereiche des Curriculums stammen. Dienststellenleiter
übernehmen meist die Rolle des Auftraggebers und ein gewählter
Betreuer steht dem Projektteam zur Seite. Somit erhalten diese Projekte
einen Stellenwert, der nicht zu unterschätzen ist. Sie werden
in der Regel mit weit mehr Zeitaufwand als dem vom Lehrgang geforderten
erstellt. Der Lerneffekt ist ein sehr hoher, da vielschichtige Problemstellungen
Lösungen erfordern. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung
vor Fachpublikum präsentiert.
Diese Abschlussveranstaltungen haben sich zu Leistungsschauen
entwickelt, die auch im Sinne von Fortbildungsveranstaltungen von
Kolleginnen und Kollegen besucht werden, die sich mit ähnlichen
Problematiken befassen. Natürlich wird hier auch ein Augenmerk
auf die Präsentation gelegt. Erfreulich ist, dass die Ergebnisse
der meisten Projekte über den Lehrgang hinaus weitergeführt
oder weiterentwickelt werden.
Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben sich
für alle Lehrgangsteilnehmer/innen einerseits durch die Projektarbeit
und die Wahl der externen Praktika, andererseits durch die Wahlfächer.
Ein Erfahrungswert ist, dass der Grundlehrgang,
der sich über die Zeitspanne von einem Jahr erstreckt, ein
sehr intensives Jahr für die Teilnehmer/innen darstellt. Die
externen Teilnehmer/innen, die während des Lehrganges auf ein
adäquates Arbeitsangebot stoßen, sind immer wieder vor
die Wahl gestellt, ob sie gleich den Einstieg in die Praxis wagen
oder den Lehrgang abschließen sollen. Tatsache ist, dass einige
der externen Teilnehmer/innen schon während und auf Grund dieses
Lehrgangs die Chance geboten wird, in diesem Tätigkeitsfeld
zu arbeiten.
Der Praxiskonnex, auf den beim Lehrgangsdesign
großer Wert gelegt wurde, dürfte sich in der Umsetzung
bewähren. Eine Erweiterung des Horizonts und vor allem das
Wissen um die Zusammenhänge in diesem Bereich werden von allen
Lehrgangsteilnehmer/innen bestätigt, auch in dem Bewusstsein,
dass dieser Wissensstand durch permanente Fortbildung aktuell gehalten
werden muss.
Interessant ist der dezidierte Wunsch der Lehrgangsteilnehmer/innen
nach differenzierter Beurteilung und nach Leistungsanreizen, um
sich besser einschätzen zu können. Auch die Erwartungen
an die Lehrbeauftragten haben sich geändert. Es ist nicht mehr
nur gefragt, die für die Praxis benötigten Kompetenzen
zu erwerben, sondern es soll der theoretische Input geprüft
und weiterführende Literatur und Fallstudien in der vorgegebenen
Zeit untergebracht werden. Damit steht hinter jedem theoretischen
Input mindestens der doppelte Aufwand der Erarbeitung. Diese Forderungen
schlagen sich natürlich in didaktischen Konzepten, adäquaten
Begleitmaterialen und Prüfungsformen nieder.
Die Qualitätssicherung erfolgt durch Evaluationen.
Einerseits besteht die Lehrgangsevaluation aus einer mündlichen
und schriftlichen Evaluation der Lehrbeauftragten und andererseits
erfolgt neben Einzelevaluationen eine standardisierte mündliche
Evaluation pro Modul in der Gruppe. Eine abschließende Evaluation,
positioniert ca. ein Jahr nach Lehrgangsende, wird derzeit entwickelt,
um die Anwendbarkeit des Fächerkanons in der Praxis und geänderte
Einsatzbereiche der Lehrgangsteilnehmer/innen zu überprüfen.
Der Aufbaulehrgang dauert ebenfalls 2 Semester
zu insgesamt 15 Semesterstunden und wird mit einer Master Thesis
und der Präsentation der Ergebnisse in einer Defensio abgeschlossen.
Der Aufbaulehrgang setzt die Absolvierung des Grundlehrgangs voraus,
ist grundsätzlich postgradual ausgerichtet und wird berufsbegleitend
angeboten.
Der Universitätslehrgang (Grundlehrgang und
Aufbaulehrgang) schließt mit dem akademischen Grad „Master
of Science (MSc) Library and Information Studies“ ab. Die
ersten Absolvent/innen werden im September 2006 erwartet.
Nun möchte ich zwei weitere Ausbildungsmöglichkeiten
für die Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation vorstellen,
die ebenfalls als eine Folge der Vollrechtsfähigkeit nicht
nur entwickelt, sondern zwischenzeitlich auch entstanden sind: Die
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, zuständig für die einheitliche Ausbildung im Bereich
Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen für das
Bibliothekspersonal der Universitäten gemäß Universitätsgesetz
2002 und der Universität für Weiterbildung Krems (BGBl
II Nr. 189 vom 21. Juni 2005) gibt den Universitäten Wien,
Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen
Nationalbibliothek zudem die Möglichkeit, Ausbildungskurse
für Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation (entspricht
Tätigkeiten des Fachdienstes) anzubieten.
Die theoretische Ausbildung dauert 30 Tage, dabei
werden die Fachbereiche „Grundlagen des Bibliotheks-, Informations-
und Dokumentationswesens“, „Medienerschließung“,
„Information Retrieval“ und „Rechtsgrundlagen“
abgedeckt. Das fachspezifische Praktikum umfasst insgesamt 50 Tage.
Es gliedert sich in das Kennenlernen ausgewählter Abteilungen
der Ausbildungsbibliothek, das Kennenlernen verschiedener Einrichtungen
des Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens und die
fachspezifische Anwendung des Gelernten am eigenen oder einem facheinschlägigen
Arbeitsplatz.
Ein weiterer Meilenstein in der Ausbildung des
Bibliothekspersonals war die Einrichtung des Lehrberufs Archiv-,
Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und
Informationsassistentin mit einer Lehrzeit von drei Jahren am 1.
Dezember 2004. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in
der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden,
die folgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und
eigenverantwortlich auszuführen: Medien, Informationen und
Daten beschaffen und erwerben; Medien, Informationen und Daten formal
erfassen;, in Datenbanken und -netzen recherchieren; Bestand ordnen,
archivieren und Register erstellen; technische Medienbearbeitung,
Bestandspflege und Revision durchführen; Entlehnvorgänge
abwickeln; Erstinformation für Benutzer/innen geben; administrative
Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme
durchführen; an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung
mitwirken und Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten
und auswerten.
Der Lehrberuf zählt zu den kaufmännisch-administrativen
Berufen, der Rahmenlehrplan für die Berufschulausbildung lehnt
sich stark an den Lehrplan für den Lehrberuf Buch- und Medienwirtschaft
an. Die Inhalte sind mit dem Büchereiverband Österreichs,
mit Vertretern der Archive und mit der Österreichischen Gesellschaft
für Dokumentation und Information akkordiert.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es in den
Jahren 2004 und 2005 schlussendlich gelungen ist, verschiedene Bildungskonzepte
für alle Tätigkeitsbereiche im Bibliotheks-, Dokumentations-
und Informationswesen zu entwickeln und umzusetzen, damit die gemeinsame
einheitliche Ausbildung der wissenschaftlichen Bibliothekare Österreichs
auf allen Ebenen gewährleistet ist. Gleichzeitig wurden große
Schritte in Richtung Internationalisierung und Positionierung im
europäischen Ausbildungswesen gesetzt.
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