| Digital
Rights Management
Zunehmende
Kontrolle der Contentanbieter über die Informationsbenutzer
von Dörte
Böhner und Doreen Lutze

Würde
man jedes Wort das gesprochen wird, jedes Bild das gesehen wird,
unter dem Aspekt "Urheberrecht"
betrachten, dann dürften sich nur noch die Stummen über
die Bilder unterhalten, welche die Blinden füreinander gemalt
haben. - Frank Dommenz (*1961)
Urheberschutz und Schutz von Inhalten ist kein
neues Thema, denn bereits mit der Erfindung des Buchdrucks und der
Möglichkeit, Texte mit verhältnismäßig geringem
Aufwand massenhaft zu veröffentlichen, mussten Verleger und
Autoren sich mit dem Schutz ihrer Werke auseinandersetzen [->
1]. Nicht anders ist die Situation heute
und wegen der Möglichkeiten der Digitalisierung von Musik,
Bildern, Filmen und Texten mussten und müssen neue Schutzmechanismen
geschaffen werden, zumal Original und Kopie eines digitalen Dokuments
schwer oder gar nicht zu unterscheiden sind [
-> 02]. Das Kopieren von geschützten
Werken ist momentan so einfach wie nie. Hier
setzt zum Schutz des Urheberrechts das Digital Rights Management
an. Digitales Rechte Management wird zurzeit sehr kontrovers diskutiert.
Mitte Januar 2005 fand zu diesem Thema die dritte Internationale
DRM-Konferenz in Berlin statt, auf der interdisziplinär wirtschaftliche,
rechtliche, technische und politische, aber auch wissenschaftliche
Fragen erörtert wurden. Bei dieser Diskussion fand eine Verschiebung
des Schwerpunkts weg vom Urheberrechtsschutz und hin zu einer kommerziellen
Verwertung digitaler Güter statt. Wie ist die Stellung von
Nutzern, Urhebern und Verwertern in Digital Rights Management Systemen?
Die Zeit der andern Auslegung
wird anbrechen, und es wird kein Wort auf dem andern bleiben.[
-> 03]
Eine endgültige Definition
für Digital Rights Management (DRM) [
-> 04] gibt es nicht, allerdings fällt
auf, wie sich die Definitionen in den letzten Jahren veränderten
und damit auch die Aufgaben von DRM-Systemen. Aktuelle Definitionen
sprechen bereits nicht mehr ausschließlich vom Schutz von
Urheberrechten, sondern der Aspekt der Vermarktung tritt zunehmend
in den Vordergrund.
Aufgabe der DRM-Systeme ist der Schutz elektronischer Güter.
Im letzten Jahrzehnt ist die Verbreitung von Informationen auf digitalem
Weg, vor allem durch die rasante Entwicklung des Internets, exponentiell
angestiegen. Hier setzt im Zuge des Urheberrechtsschutzes die Industrie
mit DRM-Systemen an, um auf Dauer eine kommerzielle Verwertung urheberrechtlich
geschützter Werke in diesem Bereich zu ermöglichen.
Die Aufgabenstellung von DRM-Systemen betreffen drei Personengruppen:
zum einen unbestritten den Urheber eines Werkes, zum anderen den
Verwerter mit seinen kommerziellen Interessen und als drittes den
Nutzer der digitalen Dateien. Inwieweit DRM dieser dritten Partei
dient, wird man im Laufe dieses Artikels sehen.
Digital Rights Management basiert auf „Soft- und Hardwaresysteme[n]
zum Copyrightschutz digitaler Daten gegen unerlaubte Vervielfältigung.“
[ -> 05]
Diese Definition macht allerdings keine Aussagen darüber, dass
die simple Übersetzung von “DRM” mit “Kopierschutz”
eine Verniedlichung dessen ist, was man unter Digital Rights Management
zu verstehen hat. Mit der Bezeichnung Kopierschutz wird ein Mechanismus
suggeriert, der sich als eine lokale, auf den urheberrechtlichen
Schutzgegenstand beschränkte Lösung darstellt.
[ -> 06]
„Digital Rights Management lässt sich
nicht reduzieren auf das Verhindern von Privatkopien, das Verhindern
eines kostenlosen Informationszugangs, des Weitergebens oder Ausleihens.
Es geht vielmehr um das ,managen' von Lizenzen. Wenn ich heute eine
CD kaufe, dann erwerbe ich ca. 30 Rechte, ohne es zu merken.“
[ ->
07]Diese Rechte werden mit DRM-Systemen abgebildet,
hinter denen sich weitergehende Vorstellungen verstecken, die einen
ganz neuen Geschäftszweig bezeichnen. „Digital Rights
Management (DRM) is the umbrella term for new business trust assurance
processes designed to unleash the tremendous capabilities of the
Internet. DRM technology provides tools to enable these new processes.”
[ ->
08] DRM-Maßnahmen sind zu großen
Systemen ausgebaut worden, die inzwischen weit über die ursprüngliche
Idee des Kopierschutzes hinausgehen.
„Unter dem Begriff „Digital
Rights Management“ werden regelmäßig eine Vielzahl
von Systemen und Anwendungen mit ganz unterschiedlichen Funktionen
und Wirkungs-weisen[sic!] subsumiert:
Digitale Wasserzeichen zur Identifikation eines geschützten
Inhalts oder des Inhabers von Urheber- oder Leistungsschutzrechten
[…], Kopierschutzsysteme, Zugangskontrollsysteme, Nutzungs-verwaltungssysteme
usw.“ [
-> 09]
„Diese ermöglichen die sichere Verbreitung
und Verwertung digitaler Inhalte im online und offline Bereich,
z.B. über das Internet, Datenträger (CDs, DVDs, etc.,[sic!])
mobile Abspielgeräte oder Mobiletelefone[sic!]. Daneben ermöglichen
sie eine effiziente Rechteverwaltung und eröffnen so für
digitale Inhalte neue Geschäftsmodelle (z.B. kostenpflichtiger
Download, Abonnement von Inhalten, Pay-Per-View).“
[ -> 10]
Auch das „digital“ beim Digital Rights Management ist
eher irreführend, da dies auch die Kontrolle über analoge
Formate von Druckern, Fotokopierern und Lautsprecherausgaben mit
einschließt. [
-> 11]
Wenn ein Gesetz nicht mehr
mit der Realität übereinstimmt, muss man die Realität
ändern. [
-> 12]
DRM-Systeme kommen zum Einsatz,
da die rechtlichen Regelungen des Urheberrechts nicht aktiv genug
die Interessen von Urhebern eines Werkes und vor allem von den Verwertern
schützen. Im Zusammenhang mit DRM wird immer wieder mit einer
„technologischen Selbsthilfe“ der Verwerter gesprochen.
[ ->
13]
Die Justizministerin Zypries vertraut bei der Regelung des Urheberschutzes
auf die Selbsterhaltungskräfte des Marktes: „Es liegt
im ureigenen Interesse der Urheber und Rechteinhaber, kreative Werke
zu verkaufen. Der Markt wird durch die Konsumentennachfrage regeln,
welche Schutzmaßnahmen angenommen werden.“ [
-> 14]
DRM soll eine Balance zwischen der absoluten Sicherheit von digitalen
Daten und der praktischen Nutzbarkeit durch den privaten Anwender
ermöglichen. [
-> 15] Bei DRM-Systemen allein auf die
Regulierungsmöglichkeiten des Marktes zu vertrauen, reicht
daher bei weitem nicht aus. Die momentanen Möglichkeiten –
eben auch fehlende Möglichkeiten – von DRM-Systemen gewährleisten
sowohl für den Nutzer als auch für den Urheber digitaler
Angebote keine ausreichende Sicherheit seiner Rechte.
Aus gesetzlicher Sicht fallen unbestritten digitalisierte Werke
unter den Schutz des Urheberrechts. Dafür sind technologische
Lösungen geschaffen worden, die Inhalte vor der widerrechtlichen
Vervielfältigung schützen sollen.
Das Ziel von DRM-Systemen sieht Dirk Günnewig folgendermaßen:
„DRM heißt nichts anderes, als die Bedingungen des analogen
Zeitalters auf die digitale Welt des 21. Jahrhunderts anzuwenden.
Digitale Inhalte verhalten sich dank DRM-Systemen wie physische
Güter, sie können nicht mehr so leicht kopiert werden.“
[ ->
16] DRM-Systeme können überwachen,
wie oft Dateien kopiert, weiter-gegeben oder gebrannt worden sind.
Ist die Zahl der erlaubten Vor-gänge erreicht, werden weitere
Vorgänge blockiert und nichts geht mehr. Diese Rechte können
feingradig definiert werden und finden derzeit Verwendung bei Musikdownloadportalen.
[ ->
17]
Digitale Informationen verhalten sich aber derzeit eben noch nicht
wie gedruckte. Daraus ergeben sich mit der vereinfachten Kopierbarkeit
Probleme und Einschränkungen sowohl für den Urheber als
auch den Nutzer eines digitalen Werkes. Ein erworbenes Buch kann
man beispielsweise problemlos verschenken, verleihen, in Auszügen
kopieren, nach Gebrauch archivieren und später unverändert
wieder lesen bzw. verkaufen.
Bei dem Erwerb einer MP3-Datei oder eines E-Books sind diese Verwendungsmöglichkeiten
nicht uneingeschränkt möglich. Die Dateien sind häufig
kopiergeschützt, können in der Nutzung auch zeitlich beschränkt
und/oder an Lizenzen gebunden sein. Daraus ergeben sich Probleme
für die Übertragung der Inhalte auf weitere Geräte
und die Weitergabe an Dritte. Die Verleihung eines E-Books ist häufig
schon durch DRM-Maßnahmen verwehrt, da Dritte neue Lizenzen
erwerben bzw. spezielle Software anschaffen müssen. Auch die
Übergabe in physischer Form auf portablen Datenträgern
kann schon eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Das Urheberrecht steht der Entwicklung
nach wie vor hilflos gegenüber. Einerseits ist die Duldung
der Privatkopie im Urheberrechtsgesetz (§ 53 (1) UrhG) so weit
verankert, dass dem Käufer schon das „Recht auf Privatkopie“
sollte als Teil der Nutzungsfreiheit erlaubt sein. Dies bedeutet,
mit der Novellierung [
-> 18] des Urheberrechts bleibt die Privatkopie
erhalten, sofern sie nicht durch technische Beschränkungen
seitens der Verwerter verhindert wird. Der Schutz dieser DRM-Maßnahmen
ist in §95 a UrhG gesetzlich geregelt. Die Vorschrift schützt
wirksame technische Maßnahmen vor Umgehung. Darunter kann
auch schon der Zugang zu einem Werk oder Schutz-gegenstand gehören,
z.B. zum Zwecke des Lesens, Ansehens oder Anhörens. Aber auch
die Nutzung durch eine urheberrechtlich erhebliche Verwertungshandlung,
wie etwa eine Vervielfältigung unter Umgehung der wirksamen
technischen Maßnahmen, ist strafbar. [
-> 19]
Wer Freiheit um der Sicherheit
willen aufgibt, verliert am Ende beides. [
-> 20]
„In ihrer schwächsten
Form verhindern oder erschweren DRMS, dass der Nutzer zu einem digitalen
Inhalt Zugang hat. In ihrer stärksten Form erlauben DRMS die
individuelle Abrechnung der Nutzung.“ [
-> 21]
DRM-Systeme stehen heute für ein umfassendes Vertriebskonzept,
das auf digitale Güter angewendet wird. [
-> 22] Sie enthalten technische Elemente,
welche im Ergebnis die Verwaltung und Verrechnung der in Anspruch
genommenen digitalen Werke erlauben. Die Systeme „sollen dabei
sowohl die Beschreibung und die eindeutige Bezeichnung [
-> 23] , den Schutz der Inhalte, das Monitoring
der Verwendung als auch die Abrechnung der Nutzung übernehmen.“
[ ->
24]
Zu diesem Zweck setzen sich die DRM-Systeme aus verschiedenen Modulen
zusammen:
• Zugangskontrollen
• Eindeutige Identifizierung von Nutzern und Daten
• Verschlüsselung
• digitale Wasserzeichen
• „Metadaten“ in denen die Nutzungsrechte
niedergeschrieben werden
• manipulationssichere Software / Hardware (TCPA, TPM,
TSS)
• Systeme für E-Commerce
Eine häufig zu findende Variante
ist die Vergabe von Passworten. Systeme, die mit Pass-wörtern
arbeiten, sind weit verbreitet und gelten aber allgemein als relativ
unsicher. [
-> 25]
Eine weitere Form des Schutzes ist die Verschlüsselung der
Information. Hier ist das Abspielen bzw. Aufrufen der Daten nur
mit einer speziellen Software möglich, die der Nutzer auf seinem
PC installieren muss. Dabei kann der Schlüssel, den der Nutzer
mit der Software zur Entschlüsselung erhält, auch festlegen,
über welche Rechte er verfügen darf: ob es ihm beispielsweise
erlaubt ist, den Inhalt zu speichern oder auch zu kopieren. Auf
diese Technik setzten zumeist die reinen Kopierschutz-Programme.
DRM-Systeme beruhen heute häufig auf einem Zusammenspiel von
Software und Hardware. Nur wer die richtige Hardware besitzt, kann
die entsprechende Software entschlüsseln und damit das digitale
Werk nutzen. Ein Beispiel dafür sind DVDs, die nur auf DVD-Geräten
abgespielt werden können, die den passenden Ländercode
enthalten. Grundsätzlich gilt dabei jedoch: „Jede Verschlüsselung
und jede Sicherheitssoftware kann geknackt werden.“ [
-> 26] Der Schutz durch DRM sollte den
zahlreichen Gelegenheitsangreifern widerstehen können, aber
sicher ist auch, dass Profi-Hacker DRM-Systeme immer wieder knacken
werden. [
-> 27]
Eine passive Methode des Schutzes von digitalen Objekten sind Wasserzeichen,
die unsichtbar die Datei kennzeichnen und es ermöglichen, Urheberrechte
nachzuweisen oder illegale Verteilungswege zurückzuverfolgen.
[
-> 28] Nachteil dieser passiven Methode
ist jedoch, dass der Anbieter erst durch aktive Maßnahmen
die Einhaltung seiner Urheberrechte durchsetzen kann. Einen ebenso
passiven Schutz bieten das Labelling, bei dem der Datei eine Zusatzinformation
mitgegeben wird, und das Tatooing. [
-> 29] Beim Tatooing ist die zusätzliche
Information sichtbar und störend am digitalen Objekt, z.B.
einem Bild, angebracht. Beim kostenpflichtigen Download erhält
man dieses Bild ohne das störende Element.
Ein Höchstmaß an Kontrolle stellt der Einsatz eines Betriebssystems
als Digital Rights Management System dar. [
-> 30] Beim Starten
des Computers prüft das Betriebssystem, ob unlizenzierte Dateien
und Programme auf dem Computer gespeichert sind. Ist dies der Fall,
kann die Datei/ das Programm nicht geöffnet werden, so dass
der Kopierschutz gar nicht erst umgangen werden kann. [
-> 31]
"Palladium wird dann
sicherstellen, dass dies so geschieht"
[ -> 32]
Bereits jetzt arbeitet Microsoft
bei seinem Format Windows Media Player mit Digital Rights Management,
das beispielsweise das Abspielen illegaler Musikkopien verhindern
soll. Doch für die nahe Zukunft hat Microsoft noch viel umfassendere
Vorstellungen von DRM-Systemen: ein neues Betriebssystem, auf das
Microsoft seit dem 11.12.2001 ein Patent hält. [
-> 33] Zunächst unter dem Codenamen
„Palladium“ gehandelt (später Longhorn bzw. Next
Generation Secure Computing Base [NGSCB]), sollte es eigentlich
bereits 2004 auf dem Markt sein. Als aktuelles Datum für die
Markteinführung des neuen Betriebssystems in einer abgeschwächten
Variante wird nun Ende 2006 genannt. [
-> 34] Dies wird auf dem Prinzip des “Trusted
Computing” (TC) beruhen. Dazu bildeten Compaq, HP, IBM, Intel
und Microsoft 1999 die Interessengemeinschaft Trusted Computing
Platform Alliance (TCPA, mittlerweile Trusted Computing Group [TCG])
mit der Intention, soft- und hardwaregestützte Systeme zu entwickeln,
die der Absicherung und dem Schutz von Computern, bzw. Daten vor
Manipulation, Zerstörung und Ausspähung dienen sollen.
Diese Systeme basieren auf einem TPM als Hardware. TPM, die Abkürzung
für Trusted Platform Module, ist ein Chip, welcher auf dem
Motherboard des PCs installiert wird und vertrauliche Informationen
des Nutzers speichert. Die dazugehörige Software ist der Trusted
Software Stack (TSS).
Die momentane Diskussion besteht hauptsächlich in der Hinterfragung
der Sicherheit dieses Systems, denn noch ist ungeklärt, wer
das TPM selbst überprüfen soll. Aufgrund der weitreichenden
Möglichkeiten wäre es denkbar, dass es für Microsoft
z.B. realisierbar wird, „Dienste anzubieten, die nur mit dem
Internet Explorer funktionieren. Das Potenzial zur Marktabschottung
ist groß.“ [
-> 35] Abgesehen von dieser Einschränkung
ist für das neue Betriebssystem sogar eine komplett neue Hardware
nötig, was den derzeit stagnierenden Markt für PCs beflügeln
dürfte. Geplant ist allerdings, neue Computer bereits jetzt
mit dem TPM auszustatten.
Wesentlich bedenklicher ist der Eingriff in die Anonymität
des Nutzers, weil durch die Authentifizierungsmechanismen des TPM
eine feste Zuordnung eines Nutzers zu einem bestimmten TPM ermöglicht
wird. Um dies zu umgehen, sehen die TCPA-Spezifikationen die Bildung
von Pseudonymen vor. Um diese wieder aufzulösen, ist eine vertrauenswürdige
Stelle (z.B. Trusted Third Party TTP) nötig, die eine potentielle
Sicherheitslücke oder gar die Möglichkeit der Überwachung
der Aktivitäten eines Nutzers darstellt.
„Der ,sichere’ – aus Sicht des Anwenders hochgradig
kontrollierte – PC wäre wesentlicher Bestandteil einer
technischen Umgebung, die den flächendeckenden Einsatz von
DRM-Systemen attraktiv macht.“ [
-> 36]
DRM sieht den Nutzer vor
lauter Verbrauchern nicht
“DRM is the science, art, and business of managing
digital goods so that all of the participants in the digital goods
chain win.” [
-> 37] Bei dieser Beschreibung gilt: Schön,
wenn es noch Visionen gibt. Allerdings sieht es, wie oben ausführlich
beschrieben, derzeit auf dem „Markt” der digitalen „Güter“
anders aus. Die digitalen Dateien werden dabei rechtlich wie Verbrauchsgüter
behandelt, was das langfristige Ziel der DRM-Systeme sein soll.
Informationen oder die dazugehörigen Lizenzen werden durch
eine Nutzung verbraucht und müssen daher ständig neu erworben
werden.
Die Interessen des Urhebers und des „Verbrauchers“
[ -> 38]
verschwinden dabei hinter denen der mächtigen Verwerter, denn
die DRM-Systeme haben genug Potential, das Kräfteverhältnis
zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu Ungunsten der Nutzer zu verschieben
[ ->
39], wobei der Urheberrechtsschutz immer
mehr eine Alibi-Funktion zu übernehmen scheint. Einerseits
sieht die „Content-Industrie […] DRM als Lösung
für nicht autorisiertes privates Kopieren und File-Sharing.“
[ ->
40] Hier werden das private Kopieren (Raubkopieren)
und die Tauschbörsen (Piraterie) als Rechtfertigungsgrund herangezogen,
um einen globalen Umbau der digitalen Infrastruktur durchzusetzen.
Dabei werden Nutzer kriminalisiert. Darüber hinaus schafft
DRM durch die Restriktion eine künstliche Verknappung von Information
[
-> 41], die sich dann gewinnbringender
an den Nutzer verkaufen lässt.
Derzeit sind die Nutzer nur durch Restriktionen von Seiten der Verwerter
kontrollierbar. Kritische Stimmen übersetzen die Abkürzung
DRM bereits mit Digital Restriktions-Management. [
-> 42]
Diese Auslegung drückt die Befürchtung aus, dass dabei
die Rechte des Nutzers auf freien Zugang zur Information über
Gebühr eingeschränkt werden. Man kann sagen, DRM-Systeme
sind nur ein Vorwand für Urheberrechtsschutz, denn den können
Sie mit ihren technischen Vorraussetzungen momentan nicht gewährleisten.
Das Mißtrauen ist
die Mutter der Sicherheit [
-> 43]
Was ist also letztendlich für den Nutzer – „Verbraucher“
drin? Überzeugende Argumente zu finden wird selbst für
die Verfechter von DRM-Systemen schwierig. Ein Vorteil ist sicherlich
die „verlässliche Quelle“, die den Nutzer vor Viren
schützen kann und legalen Inhalt liefert.[
-> 44]
Darüber hinaus können über DRM-Systeme Zusatzleistungen
angeboten werden. Beispielsweise wird es möglich zusammen mit
dem erworbenen MP3-Song Werbung für das nächste Konzert
des Interpreten an den Kunden zu bringen. Die Gefahren aus Sicht
des Datenschutzes dürfen allerdings nicht verschwiegen werden.
In ihrer schärfsten Form sehen Kritiker auch Risiken für
„bestehende Nutzungsfreiheiten und die Verwandlung der Universalmaschine
PC in ein Spezialgerät für die Zwecke der Unterhaltungsindustrie.“
[ ->
45]
In DRM-Systemen ist es möglich, persönliche Daten zu speichern,
z.B. Anschrift, Interessen und Kaufverhalten. Missbrauch ist hier
vorprogrammiert, denn wer sich für die Nutzung digitaler Medien
erst die Rechte holen muss, ist von den Anbietern gut zu kontrollieren.
[ ->
46] „Schnell ist anhand der eingeholten
Rechte ein Nutzungsprofil erstellt, mit dem versucht werden kann,
mittels raffinierter Marketingmethoden noch mehr Geld von den Verbrauchern
einzuholen.“[
-> 47] Das Recht auf Privatsphäre
der Konsumenten und ein freier Zugang zu Information und Wissen
dürfen durch DRM nicht eingeschränkt oder gefährdet
werden. [
-> 48]
Der digitale Rechtehandel muss auf den jeweiligen Nutzer abgestimmt
werden. Bibliotheken, die das Recht auf Teilhabe am kulturellen
Leben durch Zugang zu veröffentlichten Werken
[ ->
49] schützen müssen, brauchen andere
Rechte als eine Privatperson. DRM soll Barrieren schaffen, um einen
Schutz von Urheberrechten und Verwertungsrechten auch in der digitalen
Publikationswelt zu gewährleisten, aber die Nutzbarkeit des
Contents darf nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Immer wieder wird über Alternativen zu den sehr restriktiven
Schutzmaßnahmen des DRM nachgedacht. Hier tauchen Schlagworte
wie „Kultur-Flatrate“ oder „Content-Flatrate“
auf.
[ ->
50]
Eine Flatrate verspricht einen Ausgleich ohne eine zu starke Kontrolle
und wäre datenschutztechnisch unbedenklicher. Eine rechtliche
Würdigung dessen steht noch aus.
Pauschale Vergütungen scheinen allerdings auf Dauer keine wirkliche
Lösung zu sein. Dazu wäre es auch wichtig die verschiedenen
Urheberrechtsregelungen der Länder weltweit stärker anzugleichen.

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-> 01] Darnton, R., Die Wissenschaft
des Raubdrucks, - München : Carl Friedrich von Siemens Stiftung,
2002
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-> 02] Zimmer, D. E., Urheberre©ht
im Internet, In: Die Bibliothek der Zukunft, - 2. Aufl., - Hamburg
: Hoffmann und Campe, 2000; S. 143 - 165
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-> 03] Rilke, Rainer Maria (1875
– 1926)
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-> 04] Gleichzusetzen mit Digital
Rights Managementsystemen (DRMS) sind die Bezeichnungen Electronic
Rights Management System (ERMS), Automated Rights Management System
(ARM) und Electronic Copyright Management System (ECMS). Allerdings
scheint sich in der Literatur der Begriff DRM durchgesetzt zu haben.
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-> 05] Bundesverband Digitale Wirtschaft
(BVDW) e.V., Digital Rights Management/
Lizenzmanagement, http://www.bvdw.org/ww/de/7_pub/themen_neu/software/digital_rights_management.cfm,
(14.06.2005)
[zurück
-> 06] Beide
Sätze beziehen sich auf: Grassmuck, V., Das Ende des Allzweck-Computers
steht bevor, http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/Texts/drm-fiffko.html,
Stand 07.11.2002 (14.06.2005)
[zurück
-> 07] Buhse, W., Digital Rights
Management und User Rights Management, http://www.boell.de/downloads/medien/Urheberrecht.pdf,
S. 47 (14.06.2005)
[zurück
-> 08] Intertrust, About Digital
Rights Management, http://www.intertrust.com/main/overview/drm.html
(14.06.2005)
[zurück
-> 09] Digital Rights Management
– Fluch oder Segen?, http://www.ifpi.de/recht/recht-527.htm,
Stand 27.07.2004 (14.06.2005)
[zurück
-> 10] Digital Rights Management:
Einführung, http://www.ie.iwi.unibe.ch/forschung/drm/
(14.06.2005)
[zurück
-> 11] vgl.: Grassmuck, V., Das
Ende des Allzweck-Computers steht bevor, http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/Texts/drm-fiffko.html,
Stand 07.11.2002 (14.06.2005)
[zurück
-> 12] Kocher, Gerhard (*1939)
[zurück
-> 13] Argumentensammlung zum Urheberrecht
in der Informationsgesellschaft (Vorabversion), http://www.privatkopie.net/files/argumentensammlung.htm,
Stand: Ver. 0.9, Dezember 2002 (14.06.2005)
[zurück
-> 14] Sietmann, R., „Das
Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie“, c’t
16/2004, http://www.heise.de/ct/04/16/158/, Stand: 28.07.2004 (14.06.2005),
siehe auch: Grassmuck, V.; Der Markt wird es schon regeln,Telepolis,
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18309/1.html, Stand: 11.09.2004
(14.06.2005)
[zurück
-> 15] Prof. Dr. Eberhard Becker,
zitiert nach: „Digital Rights Management“ regelt den
Umgang mit digitalen Inhalten, http://www.braunschweig.ihk.de/
innovation_umwelt/nachrichten/februar_05/?viewMeldung=meldung_1105694322.24,
Stand 02.2005 (14.06.2005)
[zurück
-> 16] Dirk Günnewig, ebd.
[zurück
-> 17] Angaben zu Rechten und Systemvoraussetzungen
bei Musicload.de von T-Online: http://www.musicload.de/help?pageid=28&frame=1,
http://www.musicload.de/help?pageid=31&frame=1 (14.06.2005)
[zurück
-> 18] Zimmer, D. E., Urheberre©ht
im Internet, In: Die Bibliothek der Zukunft, - 2. Aufl., - Hamburg
: Hoffmann und Campe, 2000; S. 145 : „Dass in der digitalen
Welt das Urheberrecht nur ‚recht und schlecht’ gilt,
hat mehrere Gründe. Erstens wurde es nicht für digitale
Objekte gemacht, und seine Anpassung an den Stand der Technik kommt
nur langsam voran. Zweitens kennt das Netz keine Grenzen, Urheberrecht
aber ist immer nur nationales Recht.“ Die Novelle des Urheberrechts
2003 hat an diesen Problemen nichts wirklich ändern können,
da hier nur auf ein sehr schnelllebiges Medium reagiert wird.
[zurück
-> 19] Schmid, M, Wirth, Th., Urheberrechtsgesetz
: Handkommentar, - 1. Aufl.. - Baden-Baden : Nomos, 2004, S. 189,
§ 95a, Fn 1 u. 3
[zurück
-> 20] Franklin, Benjamin (1706-1790)
[zurück
-> 21] Digital Rights Management:
Einführung, http://www.ie.iwi.unibe.ch/forschung/drm/ (14.06.2005)
bzw. Kopien brauchen Originale, Glossar A-D, http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/3w.html
(14.06.2005)
[zurück
-> 22] Günnewig D., Digital
Rights Management Systeme: ein Helfer in der Not?, http://www.datensicherheit.nrw.de/Daten/WS06122002/guennewig.pdf,
Folie 9, Stand: [06.12.2002] (14.06.2005)
[zurück
-> 23] Eine eindeutige Bezeichnung
kann z.B. mittels DOI, URN und/oder URI erzielt werden.
[zurück
-> 24] doctronic-Newsletter, Copyright,
DRM und Co. - wie schütze ich meine Inhalte?, http://www.doctronic.de/knowhow/newsletter/schwerpunkt2.html,
Stand: 03.09.2001 (14.06.2005)
[zurück
-> 25] Bechtold, S., Vom Urheber-
zum Informationsrecht- Implikationen des Digital Rights Management,
C.H. Beck, 2002, S. 34, http://www.jura.uni-tuebingen.de/bechtold/pub/2002/DRM_Diss.pdf
(14.06.2005)
[zurück
-> 26] doctronic-Newsletter, Copyright,
DRM und Co. - wie schütze ich meine Inhalte?, http://www.doctronic.de/knowhow/newsletter/schwerpunkt2.html,
Stand: 03.09.2001 (14.06.2005)
[zurück
-> 27] Borland, J. , Kaufmann, J.,
Hacker-Tool entfernt Itunes-Kopierschutz, http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39131650,00.htm,
Stand: 21.03.2005 (14.06.2005)
[zurück
-> 28] vgl. Digitale Wasserzeichen
– Watermarks, http://www.informatik.uni-rostock.de/de/news/Presse/Popwiss/2001/Wasserz.html,
Stand: 06.10.2001 (14.06.2005), Urheberschutz durch digitale Wasserzeichen,
http://www.innovations-report.de/html/bericht/wirtschaft_finanzen/bericht-1387.html,
Stand: 13.07.2000 (14.06.2005)
[zurück
-> 29] Büchele, M., Urheberrecht
im World Wide Web, Tirol Kultur. - Wien : LexisNexis ARD Orac. Tirol
Kultur, 2002, S. 183
[zurück
-> 30] siehe: DRM – Digital
Rights Management, http://www.lv2.ifkomhessen.de/drm.htm,
Stand: 08.02.2005 (14.06.2005), Trust NO One: Microsofts Patent
auf ein DRM-Betriebssystem, http://www.heise.de/newsticker/meldung/23424,
Stand: 14.12.2001 (14.06.2005)
[zurück
-> 31] DRM – Digital Rights
Management, http://www.lv2.ifkomhessen.de/drm.htm, Stand: 08.02.2005
(14.06.2005)
[zurück
-> 32] Gates verteidigt Überwachungstechnik
in nächster Windows-Version, http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,2036933,00.html,
Stand: 09.03.2003 (14.06.2005)
[zurück
-> 33] Trust NO One: Microsofts
Patent auf ein DRM-Betriebssystem, http://www.heise.de/newsticker/meldung/2342,
Stand: 14.12.2001 (14.06.2005)
[zurück
-> 34] Wiegmann, J., Analysten haben
bei Microsoft hohe Erwartungen an Longhorn, http://www.welt.de/data/2005/04/27/710302.html,
Stand: 27.04.2005 (14.06.2005)
[zurück
-> 35] Raven, K., Schöne Neue
TCPA-TPM-DRM Welt, http://kai.iks-jena.de/misc/tcpa.html (14.06.2005)
[zurück
-> 36] Schmid, M, Wirth, Th., Urheberrechtsgesetz
: Handkommentar, - 1. Aufl.. - Baden-Baden : Nomos, 2004, S. 190,
§ 95a, Fn 7
[zurück
-> 37] What is Digital Rights Management?,
http://www.info-mech.com/what_is_drm.html (14.06.2005)
[zurück
-> 38] Hier stellt sich die Frage,
ob Information verbraucht werden kann. Informationen haben jedoch
nicht die Eigenschaft, sich zu verbrauchen. Ein E-Book, das man
ausgelesen hat, enthält nach wie vor alle Informationen. Bei
Digital-Rights-Management, wird der Verbraucher zum Verbraucher
der Rechte, nicht aber der Information.
[zurück
-> 39] Günnewig, D., Digital
Rights Management System zur Re-Etablierung des Urheberrechts im
digitalen Bereich, http://www.datensicherheit.nrw.de/Daten/ws080503/gunnewig_03_05_08_FB_neu.pdf,
Folie 9, Stand: [08.05.2003] (14.06.2005)
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-> 40] Symposium „DRM und
Alternativen“ vom 30. – 31.01.2004, http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/drm/,
(14.06.2005)
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-> 41] vgl. Eissler, S., Das so
genannte "geistige Eigentum" im digitalen Zeitalter,
http://www.oekonux-conference.org/documentation/texts/Eissler.html,
Stand: 05.2004 (14.06.2005),
Buhse, W., Digital Rights Management und User Rights Management,
http://www.boell.de/downloads/medien/Urheberrecht.pdf, S. 11 (14.06.2005)
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-> 42] vgl. Himmelein, G., Digital
Restriktions-Management,
http://www.heise.de/ct/04/12/003/default.shtml, Stand 12/2004 (14.06.2005)
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-> 43] Fontaine, Jean de La (1621-1695)
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-> 44] vgl. Krempl, St., Digital
Rights Management: Was ist drin für den Verbraucher?, http://www.heise.de/newsticker/meldung/55133,
Stand: 14.01.2005 (14.06.2005)
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-> 45] Symposium „DRM und
Alternativen“ vom 30. – 31.01.2004, http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/drm/,
(14.06.2005)
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-> 46] „Digital Rights Management“
regelt den Umgang mit digitalen Inhalten, http://www.braunschweig.ihk.de
/innovation_umwelt/nachrichten/februar_05/?viewMeldung=meldung_1105694322.24,
Stand 02.2005 (14.06.2005)
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-> 47] ebd.
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-> 48] Zankapfel Digitales Rechte-Management,
http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rubrik&cat=1&id=20503&cp=1,
Stand 21.01.2005 (14.06.2005)
[zurück -> 49] Grassmuck,
V., Das Ende des Allzweck-Computers steht bevor, http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/Texts/drm-fiffko.html,
Stand 07.11.2002 (14.06.2005)
[zurück -> 50] Krempl,
St., Digital Rights Management: Welche Alternativen sind rechtlich
möglich?, http://www.heise.de/newsticker/meldung/55150, Stand:
14.01.2005 (14.06.2005), Grassmuck, V., Der Markt wird es schon
regeln, Telepolis, http://www.telepolis.de/r4/artikel/18/18309/1.html,
Stand: 11.09.2004 (14.06.2005)

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