| Rezension zu Maria
Kühn-Ludewig [Hrsg.] (2007) Lesen – der neue Luxus. Wie
Bibliotheken ihre NutzerInnen zur Kasse bitten. –
Beiträge einer Akribie-Veranstaltung am 23. März 2006
im Rahmen des BibliothekarInnentags „NETZWERK BIBLIOTHEKEN“
in Dresden mit ergänzenden Texten aus Deutschland und EU-Europa.
Nümbrecht: Kirsch-Verlag
von Christof Capellaro (info)
Kaum ein Thema dürfte in den letzten Jahren einen
so starken Wandel hinsichtlich seiner Rezeption im Fachdiskurs der
Bibliothekare erlebt haben wie die Frage der Allgemeinen Benutzungsgebühr.
Lösten Benutzungsgebühren Anfang bis Mitte der 1990er
Jahre in den Diskussionsspalten einschlägiger Zeitschriften
wie etwa BuB noch heftigste Debatten aus – etwa wenn radikale
Gebührenbefürworter wie Ute Klaasen oder Heinrich Obberg
und entschiedene Gegner der „Bezahlbibliothek“ wie Klaus
Reichelt oder Jürgen Seefeldt publizistisch aneinander gerieten
- so ist es seit Ende der 1990er-Jahre verdächtig still geworden
um das Thema Gebühr.
Wo heute in der Fachdebatte doch einmal von
Benutzungsgebühren die Rede ist, geht es fast überhaupt
nicht mehr um die Frage nach dem Ob, d.h. nach der fachlichen
Sinnhaftigkeit von Gebühren, sondern praktisch ausschließlich
um die Frage nach dem Wie, so etwa nach Gebührenmodellen
oder neuen Formen des Gebühreneinzugs.[Fn1]
Diesem Trend einer stillschweigenden und „schleichenden
Akzeptanz“[Fn2]
der Allgemeinen Benutzungsgebühren durch den Berufsstand entgegenzuarbeiten,
war das Ziel einer Veranstaltung, welche der Arbeitskreis kritischer
BibliothekarInnen (Akribie) im Rahmen des 95. Deutschen Bibliothekartags
2006 in Dresden durchgeführt hat.[Fn3]
Den unmittelbaren Anlass hierfür bildeten die massiven Gebührenerhöhungen
an der Staatsbibliothek zu Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz
im Herbst 2005 sowie der Umstand, dass die Benutzungsgebühren
inzwischen auch in vielen Öffentlichen Bibliothekssystemen
Schwindel erregende Höhen erreicht haben und die Gebühren
im WB-Bereich teils sogar schon übertreffen.
2007 nun hat Akribie unter dem Titel „Lesen
der neue Luxus – Wie Bibliotheken ihre NutzerInnen zur Kasse
bitten“ einen kleinen Sammelband vorgelegt. Mit diesem soll
zum einen die Veranstaltung auf dem Dresdner Bibliothekartag 2006
dokumentiert, zum anderen die inzwischen merklich abgeflaute innerfachliche
Debatte um Benutzungsgebühren in Bibliotheken öffentlicher
Trägerschaft neu angefacht und die – wie Herausgeberin
Maria Kühn-Ludewig schreibt – „Aktualität
eines alten Themas“ (S. 7) gewürdigt werden.
Diese zweifache Zielsetzung schlägt sich im Aufbau
des Bandes wieder, der sich aus einem Dokumentations- und einem
Materialteil zusammensetzt. Geboten wird zudem eine kleine Bibliographie
einschlägiger Veröffentlichungen zur Gebührenfrage
seit Beginn der 1980er Jahre. Am Anfang des ersten Teils stehen
eine von der Herausgeberin verfasste Einleitung in das Thema sowie
eine kleine juristische Kritik der Benutzungsgebühr von Eric
W. Steinhauer (UB Ilmenau) (S. 13 bzw. 17ff). Während die Herausgeberin
der Gebühr ein ebenso glänzendes wie aus fachlicher Sicht
bedenkliches Revival in den letzten Jahren bescheinigt, befasst
der Jurist Steinhauer sich mit der Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit
von Benutzungsgebühren. Steinhauer gelangt zu dem Ergebnis,
dass Benutzungsgebühren nicht generell, wohl aber in einer
überzogenen (etwa in der gegenwärtig von der Staatsbibliothek
zu Berlin verlangten) Höhe (grund)rechtswidrig sind.
Frauke Mahrt-Thomsen (Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg,
Berlin) erläutert eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Alice
Ströver (Bündnis 90/Die Grünen) an den Senat von
Berlin zur gebührenpflichtigen Bestsellerausleihe in einem
Teil der Berliner Bezirksbibliotheken (S. 27ff). Abgedruckt ist
in diesem Zusammenhang nicht nur Strövers Anfrage, sondern
auch die Antwort des Berliner Senats, die zum Zeitpunkt der Dresdner
Veranstaltung noch nicht vorlag. Mahrt-Thomsens Beitrag verdient
nicht nur deshalb besondere Beachtung, weil die Verfasserin die
Berliner Situation anschaulich aus der Innenperspektive beschreibt.
Auch die Anfrage selbst ist von Interesse: Strövers kritische
Fragen an den Senat stellen den meines Wissens nach ersten Versuch
dar, die inzwischen beliebte bibliothekarische Praxis, Aktualität
und Attraktivität des Bestandes zur kostenpflichtigen Extraleistung
zu erklären [Fn4]
und auf der kommunalpolitischen Ebene der Entscheidungsträger
zu problematisieren.
Die weiteren Beiträge des ersten Teils –
so ein kritischer Essay des Berliner Historikers und Journalisten
Reinhard Markner sowie eine Glosse von Marc Melloy – befassen
sich mit der Erhöhung der Benutzungsgebühren in der Staatsbibliothek
zu Berlin im Herbst 2005 als einem der spektakulärsten und
fachlich umstrittensten Gebühren“fälle“ der
letzten Jahre (S. 41ff). Etwas irritierend ist hier, dass auch ein
Beitrag Steinhauers an die Liste Inetbib aufgenommen wurde, obwohl
dieser inhaltlich fast deckungsgleich mit Steinhauers – wenige
Seiten zuvor abgedruckten – Vortragstext ist.
Den Abschluss des ersten Teils bildet die verschriftlichte
Zusammenfassung der Wortmeldungen aus dem Publikum der Dresdner
Veranstaltung. Der Begriff Wortmeldungen ist hier durchaus angebracht,
da – anders als von den Machern intendiert – eine kontroverse
Diskussion eigentlich nicht zu Stande kommen wollte. Das Publikum
zeigte sich weder extrem gebührenfreundlich noch besonders
gebührenfeindlich, sondern hauptsächlich an Kompromisslösungen
interessiert; (vgl. S. 53-55) – ein weiteres Zeichen dafür,
dass sich die Wahrnehmung von Benutzungsgebühren seit den erregten
Debatten der frühen 1990er-Jahre inzwischen doch sehr gewandelt
hat.
Der zweite – das heißt der Materialienteil
des Bandes – gliedert sich in zwei Unterabschnitte. Abschnitt
A befasst sich mit der Gebührensituation in Deutschland seit
Anfang der 1980er Jahre. Hier dominieren nachgedruckte Beiträge
aus den letzten 17 Jahren, insbesondere solche, die der Zeitschrift
BuB entnommen worden sind. Auch die beiden einschlägigen Positionspapiere
des DBV zur Gebührenfrage von 1981 und 1994 sind enthalten
(S. 58ff u. 80ff). Ferner finden sich hier zwei Originalbeiträge
von Hanns Michael Crass und Norbert Cobabus, welche die Entwicklung
der Gebührensituation in der Universitätsbibliothek Düsseldorf
(S. 95ff) sowie in der Deutschen Nationalbibliothek (S. 104ff) untersuchen.
Besonders der Beitrag von Crass ist hier hervorzuheben, da dieser
sehr anschaulich die Düsseldorfer Gebührensituation im
Spannungsfeld von universitärer Literaturversorgung, Erfüllung
regionaler Aufgaben und Betreuung oder Abweisung auswärtiger
Benutzer schildert.
Abschnitt B der Materialien schließlich ist
der Gebührendebatte in anderen Ländern der Europäischen
Union – genauer gesagt der Situation in Italien, den Beneluxstaaten
und Schweden – gewidmet. Dieser Abschnitt beginnt mit der
IFLA-Erklärung zu Benutzungsgebühren aus dem Jahre 1987
(S. 110) und wendet sich anschließend der italienischen Kampagne
„non pago di leggere“ (Ich zahle nicht fürs Lesen)
zu. Hintergrund dieser Kampagne ist die Public-Lending-Right-Direktive
(PLR-Direktive) der EU, welche den Mitgliedsstaaten verbietet, ihr
Öffentliches Bibliothekswesen grundsätzlich von der Zahlung
von Bibliothekstantiemen an Autoren und Rechteinhaber entlehnter
Werke zu befreien. Diese Direktive wurde von mehreren Mitgliedsstaaten
– darunter Italien – nicht befolgt, was zur Verurteilung
dieser Länder vor dem europäischen Gerichtshof führte.
Der Abschnitt (S. 110ff) über die italienischen Protesten gegen
die Direktive (an denen sich etwa der nationale Bibliotheksverband
oder bekannte Schriftsteller wie Literaturnobelpreisträger
Dario Fo beteiligen) liest sich durchaus anregend – auch wenn
es hier bei Licht betrachtet natürlich nicht eigentlich um
ein Gebühren- sondern eher um eine Tantiemeproblem geht. Ein
wenig fühlt man sich bei der Lektüre an die Situation
in der Bundesrepublik in den frühen 1970er Jahren erinnert,
als Kommunen und Bibliothekare geschickt den Untergang des bibliothekarischen
Abendlandes heraufbeschworen, um Bund und Länder zur (letztlich
pauschalisierten) Tantiemezahlung zu bewegen.
Nicht nur, aber auch um die PLR-Direktive geht es
in dem Beitrag „Spitzentechnologien und Gebühren –
Befindet sich die EU-Modell-Bibliothek der Zukunft in Holland und
Belgien?“ von Siv Wold-Karlsen (Göteborg) der im Rahmen
einer Weiterbildungsreise in die genannten Regionen entstanden ist
(S. 115ff). Die Verfasserin unterzieht die ansonsten oft recht unkritisch
geschilderte neue Öffentliche Hauptbibliothek von Antwerpen
(„Permeke“) einer kritischen bibliotheksfachlichen Musterung,
insbesondere auch mit Blick auf das dort praktizierte Gebührenmodell.
Anschließend berichtet sie von der Gebührensituation
in den Niederlanden, wo eine kostenlose Benutzbarkeit Öffentlicher
Bibliotheken nach skandinavischem Muster zu keinem Zeitpunkt bestanden
hat. Heute zeichnet sich die niederländische Situation vor
allem dadurch aus, dass dort sowohl für die Berechtigung überhaupt
ausleihen zu dürfen als auch für die entliehene Menge
an Medien bezahlt werden muss. Wold-Karlson vertritt die These,
dass im Gefolge der PLR-Verhandlungen sowie im Rahmen von GATS das
niederländische Gebührensystem auch auf das Bibliothekswesen
in den anderen Teilen EU-Europas übertragen werden wird. Mit
dieser Einschätzung liegt World-Karlson zweifellos richtig.
Es kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass – sollte sich
die Debatte nicht grundlegend umkehren bzw. überhaupt erst
wieder in Gang kommen – in Deutschland und Schweden schon
in wenigen Jahren ebenfalls niederländische Gebührenverhältnisse
herrschen werden. Kritisch zu fragen wäre allerdings, ob hierfür
wirklich allein die Politik der EU oder nicht eher der Rückzug
der kommunalen Unterhaltsträger und das Arrangement der Bibliothekare
mit der Gebühr verantwortlich zu machen sind.
Versucht man zu einer Bewertung des Bandes zu kommen,
so zeigt sich ein differenziertes Bild: Auf der Habenseite ist zunächst
zu vermerken, dass es einen mutigen Schritt und genuinen Verdienst
des Arbeitskreises darstellt, das unbequeme Gebührenthema in
dieser Form überhaupt wieder aufgegriffen zu haben. Dies gilt
umso mehr, als sich die Verbände ebenso wie die einflussreichen
Leiter großer Großstadtbibliotheken des Themas seit
Ende der 90er Jahre in der Öffentlichkeit kaum noch annehmen,
sondern die Ausdehnung der Gebühr auf immer mehr Bibliotheken
und immer mehr Bibliotheksleistungen stillschweigend akzeptiert
zu haben scheinen.
Auch überzeugt es, dass die Betrachtungen in
den frühen 1980er Jahren einsetzen, da sich zumindest die Öffentlichen
Bibliotheken der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt erstmals nach
dem Zweiten Weltkrieg in großem Stil wieder mit Neueinführungen
und Erhöhungen von Benutzungsgebühren durch die Unterhaltsträger
konfrontiert sahen.
Praktisch ausnahmslos als gelungen zu bezeichnen sind
die für das Buch eingeworbenen Originalbeiträge; wo hier
auf rechtliche Aspekte der Gebühr oder die Gebührensituation
in einzelnen Bibliotheken und Bibliothekssystemen eingegangen wird
geschieht dies in kompetenter und anschaulicher Weise. Ebenso bildet
der Abschnitt zu jüngeren Entwicklungen im europäischen
Ausland eine überaus lohnenswerte Lektüre die durch die
Übersetzung der entsprechenden Beiträge ins Deutsche erheblich
erleichtert worden ist. – Dieser letzte Abschnitt hätte
durchaus noch etwas länger ausfallen und den Blick auf weitere
Länder ausdehnen können.
Auf der Soll-Seite zu verbuchen ist hingegen der Umstand,
dass die dargebotenen Texttypen recht heterogen sind und vom ausgearbeiteten
Fachbeitrag über die Glosse bis zur Karikatur reichen. Mithin
wirkt das ganze gelegentlich wie eine Zufallssammlung. Ein stringentes
herausgeberisches Konzept ist nicht immer klar zu erkennen.
Auch hätte man sich im zweiten Hauptteil
mehr Original- und weniger nachgedruckte Beiträge gewünscht.
Dies gilt umso mehr, als es sich bei den nachgedruckten deutschen
Beiträgen keineswegs um schwer zu erreichende Literatur handelt.
Auch muss gesagt werden, dass ein Teil der in den nachgedruckten
Beiträgen vorgebrachten Argumente gegen die Gebühr heute
objektiv nicht mehr zutrifft, so etwa das Argument, der Erhebungsaufwand
würde die Gebühreneinnahmen auffressen oder sogar übersteigen.[Fn5]
Der nonchalante Hinweis, die älteren Texte hätten nichts
von ihrer Aktualität eingebüßt (vgl. S. 8) reicht
hier wohl nicht aus. Will man das Gebührenthema in „seiner
Aktualität würdigen“ (S. 7), so muss dies wohl auch
heißen, für den eigenen Standpunkt neue Argumente zu
finden, die den inzwischen seit Anfang der 1980er Jahre unstreitig
gewandelten Rahmenbedingungen des Bibliothekswesens Rechnung tragen.
Ferner wäre es, will man den gegenwärtigen
Trend zur Entgeltmentalität noch einmal umkehren, unerlässlich,
Strategien dafür zu entwickeln, wie die fachliche Forderung
nach Gebührenfreiheit den Vertretern der Unterhaltsträger
(d.h. den politischen Entscheidern) erfolgreich vermittelt werden
kann. Es käme darauf an, argumentative Anschlussfähigkeiten
zwischen der fachlichen Forderung nach „Freiausleihe“
und den Zielen und Wünschen, ja der Politik des Unterhaltsträgers
herstellen ließen. Hierbei handelt es sich um einen Themenbereich,
der in dem vorliegenden Band (wie überraschenderweise auch
in der bibliothekarischen Gebührendebatte der Bundesrepublik
bisher insgesamt) leider vollkommen ausgeklammert bleibt.
Kritisch zu hinterfragen wäre auch, ob
die Entscheidung des Arbeitskreises richtig war, fast ausschließlich
erklärte Gegner der Gebühr zu Wort kommen zu lassen. Es
wäre – ohne dass man sich solche Positionen gleich zwingend
zu Eigen machen muss – durchaus spannend gewesen zu erfahren,
ob die Gebühr auch heute noch entschiedene bibliothekarische
Verteidiger – etwa im Stile eines Heinrich Obberg –
findet (und auf welche Argumente diese sich stützen) oder ob
sie tatsächlich – wie weiter oben angesprochen –
bloß stillschweigend als inzwischen durch die Praxis etabliert[Fn6]
bzw. als angeblich unausweichlich hingenommen wird.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Band
ein wichtiges Thema anspricht. Bei dessen Behandlung wäre er
stellenweise durchaus noch ausbaufähig. Dass dieser Ausbau
in den kommenden Jahren geschieht, das Gebührenthema den Weg
zurück in die Fachdebatte der Bibliothekare findet, wäre
zu wünschen.
Fußnoten
[Fn 1] vgl.
dazu z.B. Locher, Lieselotte: Die Bibliothekare bitten zur Kasse.
- Ein Überblick über die Gebühren in Öffentlichen
Bibliotheken. In: BuB 55(2003) S. 637-642 oder Scharmann, Ute: Gebührendiskussion
zwecklos [sic!] - Die Stadtbibliothek Wuppertal macht gute Erfahrungen
mit dem Kassenautomaten. In: BuB 59(2007) S. 162f. (zurück)
[Fn
2] Reisser, Michael: Die Gebührenfrage. In: BuB 55(2003) S.
600 (zurück)
[Fn
3] „Lesen - Der neue Luxus.“
Session im Rahmen des 95. Deutschen Bibliothekartages in Dresden,
23.3.2006 (zurück)
[Fn
4] Zur fachlichen Kritik an einer solchen Vorgehensweise vgl. etwa
Flemming, Arend: Im Slalom um die Haushaltslöcher. - Zukunftsorientierte
Finanzierung Öffentlicher Bibliotheken. In: BuB 57(2005) S.
629-635, hier S. 631 (zurück)
[Fn
5] vgl. dazu den weiter oben zitierten Beitrag von Scharmann (zurück)
[Fn
6] vgl. dazu etwa die Einschätzung Konrad Umlaufs in ders.
(Hg.): Bestandsaufbau auf neuen Wegen. BuB spezial. Bad Honnef 1999,
hier S. 4. Umlauf vertritt dort die These, mit der Benutzungsgebühr
verhalte es sich ungefähr so wie mit der Freihand in den späten
50er-Jahren. Nachdem eine argumentative Klärung des Problems
in der Fachliteratur nicht erreicht worden sei, hätten Praktiker
einfach begonnen durch ihre Einführung in den Bibliotheksalltag
Fakten zu schaffen, die inzwischen kaum noch revidierbar scheinen.
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