| Die Versorgung der Blinden
und hochgradig Sehbehinderten mit Literatur und gedruckter Information
in Deutschland: Situationsbericht und eine problematische Zukunftsvision
von François
Van Menxel (info)
Von der Öffentlichkeit, sogar von vielen blinden und hochgradig
sehbehinderten Lesern immer noch weitgehend unbemerkt, vollzieht
sich zurzeit ein tiefer Wandel in den deutschen Blindenbüchereien.
Mit der Gründung des Vereins „Medibus e.V.“ im
Herbst 2004, der die bis dahin existierenden „Arbeitsgemeinschaften“
der deutschsprachigen Blindenhörbüchereien bzw. Blindenschriftbibliotheken
und -druckereien ablöste und der auch die Integration anderer
Medienproduzenten vollzogen hat, kann man sogar von dem Beginn einer
neuen Ära für die gesamte Versorgung dieses Personenkreises
mit Literatur und gedruckter Information sprechen. Diese Veränderungen
und die daraus resultierenden Konsequenzen sollen hier knapp dargestellt
werden. Ebenso soll ein möglicher Weg aufgezeigt werden, den
Literaturzugang für Blinde, Sehbehinderte und weitere benachteiligte
Personen zu verbessern.
Ein internationaler Vergleich bei der Literaturversorgung
für diesen Personenkreis mit einigen anderen europäischen
Ländern wie z.B. Schweden und den Niederlanden, ist für
Deutschland nicht schmeichelhaft. Die Vorgabe des Grundgesetzes
(Art. 3 und 5, sinngemäß: „freier Zugang ohne Diskriminierung
zu allgemein zugänglichen Informationsquellen“) für
behinderte Personen wird nicht in die Realität umgesetzt[Fn1].
Dafür können folgende Gründe genant
werden:
Im Unterschied zum öffentlichen Bibliothekswesen, ist es seit
den 1950er Jahren in Deutschland den Blinden und hochgradig Sehbehinderten
überlassen, sich selbst um ihre Literaturversorgung und den
Zugang zu gedruckten Informationen zu kümmern. Die Länder
gewähren wohl eine finanzielle Hilfe, aber diese ist bei weitem
nicht ausreichend. Angesichts der hohen Produktionskosten der spezifischen
Medien für Blinde und Sehbehinderte ist konsequenterweise der
Zugang zu Literatur und gedruckter Information für diesen Personenkreis
noch stark verbesserungswürdig. Auch wenn sich seit der Gründung
von Medibus und seit der Anwendung der digitalen Tontechnik die
Situation entspannt hat, stehen immer noch zu wenig Titel zur Verfügung,
die Auswahl ist sehr gering, und weist manchmal erhebliche Qualitätsmängel
auf.
Die Betroffenen haben sich an unseren „deutschen“
Zustand gewöhnt. Für die Unzulänglichkeiten wird
die komplizierte föderative Struktur verantwortlich gemacht,
die traditionell knappen „öffentlichen“ Mittel,
die ehrenamtliche Vereinsstruktur und zunehmend auch die vielen
Kürzungen der Mittel im kulturellen und sozialen Bereich. Dagegen
wird stolz auf das bisher Erreichte verwiesen, auf einen Titelbestand
z.B. von knapp 50.000 Hörbüchern und auf eine meistens
gute Service-Leistung. Jeder weiß zwar, dass die bisherige
Organisation, einer Blindenhörbücherei als freier Verein,
eine sehr zerbrechliche Form ist (man denke an das klanglose Verschwinden
der Süddeutschen Blindenhörbücherei in Stuttgart
2004!), man rechnet aber weiterhin auf das Wohlwollen der Länder
und die Träger der Blindenhörbüchereien hoffen auf
die Hörerhilfe in Form von steigenden Spenden.
Viele neue Lösungsvorschläge – falls
diese überhaupt geäußert werden – werden als
Utopie gewertet und nicht weiter verfolgt. Jeder, der in einer Blindenhörbücherei
Verantwortung trägt, ist durch die gegenwärtige Struktur
stark mit eigenen Aufgaben belastet, es bleibt kaum Möglichkeit
der Information neben den Sorgen der eigenen Institution. Doch es
könnte so aussehen, dass sich jetzt in diesen Jahren eine neue
Chance bietet, die Gesamtsituation der Literaturversorgung für
Blinde und Sehbehinderte neu zu überdenken, zu stabilisieren
und entscheidend zu verbessern. Diese Chance ergibt sich durch die
Dynamik, die der neue Verein Medibus nach sich zieht. Der Verfasser
dieser Zeilen, der übrigens nur in seinem eigenen Namen schreibt,
möchte die Verantwortlichen, die Multiplikatoren, die Betroffenen
selbst zu einer Bedenkzeit und zum Ergreifen dieser Chance aufrufen.
Das was Medibus schon in einer kurzen Zeit verwirklicht
hat und was dieser Verein sich quasi als Programm oder Vision vorgenommen
hat, ist viel versprechend. Darum verdient Medibus die Unterstützung,
das Mitdenken und das Mitreden von allen Instanzen, seien diese
direkt betroffen oder nicht. Die nachfolgenden Überlegungen
begrenzen sich auf die Blindenhörbüchereien begrenzt.
Die ergänzende Thematik der Punktschriftbibliotheken und -druckereien
und der anderen Medienproduzenten für Blinde und Sehbehinderte
könnte analog begonnen werden. Dabei ist zu bedenken: nur eine
kleine Minderheit der blinden und hochgradig sehbehinderten Personen
ist der Punktschrift kundig. Der aktuelle Boom der kommerziellen
Hörbücher löst die Leseprobleme der Blinden und Sehbehinderten
nicht, weil die Handhabung eines kommerziellen Hörbuches auf
Audio-CD für eine blinde Person schwerlich ohne fremde Hilfe
möglich ist. Außerdem gibt ein kommerzielles Hörbuch
nur selten die literarische Vorlage vollständig wieder.
Was ist nun seit dem Herbst 2004 geschehen? In einer
relativ kurzen Zeit und mit der Wirkung von Medibus haben sich in
zwei Punkten bedeutsame, bis jetzt nicht genügend bekannte
Veränderungen in der Welt der Hörbüchereien ereignet.
Zum einen ist die bis dato erforderliche Einholung einer Genehmigungspflicht
beim Inhaber des Copyrights für eine Hörbuchproduktion
seit 2004 entfallen. Der Gesetzgeber hat im September 2003 das Urheberrecht
in diesem Sinn verändert, so dass die Hörbüchereien
zeitnah nach Erscheinen des Schwarzdruckes mit der Produktion der
Hörfassung beginnen können, ohne lästige oder unbeantwortete
Rückfragen beim Verlag. Die gesetzlich vorgesehene Einschaltung
von VG Wort bleibt ein Fehler. Hieraus ergeben sich einige bedauerliche
Restriktionen. Wer aber Produktionsprobleme der Hörbüchereien
erlebt hat, fühlt sich in einer neuen Epoche.
Eine zweite, sehr positive Veränderung ist die
Verwirklichung eines schon seit Jahrzehnten vorhandenen Desiderates
vieler Leser bzw. Hörer: Die einfache und direkte Möglichkeit
der Nutzung eines Zentralkataloges der deutschsprachigen Hörbücher
für Blinde. Mit der entscheidenden Hilfe der BLISTA in Marburg
gibt es seit Herbst 2006 diese Möglichkeit. Ein Onlinekatalog
mit einer sehr einfachen und adäquaten Suchoberfläche
gibt den aktuellen Bestand der Hörbücher und deren Standort
wieder. Auch wenn diese Möglichkeit nur für PC-Benutzer
besteht, ist es doch die einzig mögliche Form eines Zentralkataloges
bei einem sich täglich verändernden Titelbestand von knapp
50.000 Hörbuchtiteln. Noch in diesem Jahr werden die Punkschriftbücher
in den Bestand dieses Zentralkatalogs integriert.
Der neue Verein kann also schon zwei wesentliche Erfolge
verbuchen, aber für die künftigen Jahre hat sich Medibus
noch mehr vorgenommen: Ein Programm soll die Literaturversorgung
der Blinden und Sehbehinderten noch weiter radikal verändern
und verbessern. Zunächst soll die bisherige regionale Hörbuchausleihe
aufgehoben werden. Bisher wenden sich die Hörer der einzelnen
Regionen bzw. der Bundesländer an „ihre“ jeweilige
Hörbücherei. Strenge Grenzen werden nicht gesetzt. Jeder
Hörer kann frei entscheiden, welcher Hörbücherei
er sich anschließt, aber die bisherigen öffentlichen
Zuschüsse für die einzelnen Büchereien beruhen noch
auf einer föderalen Aufteilung der Leser/Hörerschaft.
Ab 2010 kann „jeder Hörer im deutschsprachigen Raum auf
jedes Buch ohne zusätzliche Kosten in einfacher Weise und schnell
zugreifen“. Konsequenzen dieses Ziels sind: Der Hörer
muss sich ab 2010 nicht mehr an seine „regionale“ Hörbücherei
wenden, um einen bestimmten Titel auszuleihen, sondern kann direkt,
unabhängig von seinem Wohnort das erwünschte Buch anfordern.
Dies schließt überflüssige Formalitäten und
auch lange Wartezeiten für den Hörer aus, ist aber schon
Teil der aktuellen Wirklichkeit: einerseits ist die Praxis der sog.
Fernleihe jetzt schon relativ einfach und die Hörbüchereien
sind in dieser Hinsicht sehr hilfsbereit, andererseits sind die
Hörbüchereien durch die digitale Technik nun in der Lage,
ein Hörbuch „on demand“ ohne Wartezeiten zu kopieren
und auszuleihen, egal ob es sich um einen Bestseller oder um ein
Fachbuch handelt, unter der Voraussetzung, dass das angeforderte
Buch als Hörbuch bereits vorgelesen wurde. Grundsätzlich
soll der Zugang für Blinde und hochgradig Sehbehinderte zu
jedem Buch leicht ermöglicht werden. Dies ist wirklich neu,
bedeutet aber auch endlich die Verwirklichung der Forderung im Grundgesetz
„freier Zugang zur Literatur und gedruckter Information ohne
Diskriminierung“.
Bei solchen ehrgeizigen Zielen kann man staunen und
skeptisch bleiben, aber auch fragen: „Ja, warum eigentlich
nicht?“ Die neuen digitalen technischen Mittel haben ein neues
Zeitalter eröffnet und warum sollen nicht alle Institutionen
an diesem gemeinsamen Ziel mitwirken? Medibus kann als positiver
Katalysator wirken und ungeahnte Energien frei setzten. Aber damit
diese Vision zu einer dauerhaften, stabilen Wirklichkeit werden
kann, muss mehr getan werden. Die echten und wahren Träger
dieser Vision, nämlich die Blindenhörbüchereien,
in ihrem nüchternen ungesicherten Dasein, mit ihrer eigenen
Geschichte und ihren Schwächen, aber auch mit ihrem Schatz
an Erfahrungen und mit ihrem Sinn für die Hörerwünsche,
sollten in die Entscheidungsfindung und in die Verwirklichung dieser
Vision integriert werden.
Was alle Hörbüchereien gemeinsam haben,
ist die sehr eingeschränkte finanzielle Basis. Diese Basis
ist vollkommen unzureichend. Das ist bekannt. Sie ist nicht einmal
rechtlich abgesichert, weil die öffentlichen Zuschüsse
von einem Tag zum anderen gestrichen werden könnten. Das ist
weniger bekannt. Ob öffentliche Zuschüsse oder schlecht
kalkulierbare Spenden, beide sind permanente Unsicherheitsfaktoren.
Der Zugang zur Literatur geht über den kostspieligen Weg der
Umsetzung des Schwarzdruckes und hierzu gehören erhebliche
finanzielle Mittel. Erinnern wir uns daran, dass die Vision die
Kostenfreiheit des Literaturzugangs postuliert! Dieser finanzielle
Aspekt der Wirklichkeit sollte in den Visionen von Medibus (auf
den Weg dorthin!) bewusst und ausdrücklich mitreflektiert werden.
Die Blindenhörbüchereien sind grob nach Bundesländern
organisiert, die Zuschüsse sind für diese regionalen Hörer
zweckgebunden und die Verwendung muss jährlich nachgewiesen
werden.
Diese Realität darf nicht einfach ignoriert werden,
wenn in der Vision von Medibus die unmittelbare kostenlose Ausleihe
bei einer beliebigen Hörbücherei als Ziel angestrebt wird.
Und es ist hier unerheblich, ob die Hörer aus sehr unterschiedlichen
Ländern das Portal „ihrer“ Hörbücherei
benutzen, um Hörbücher von überall auszuleihen, aus
Gründen des einfachen Services. In der Konsequenz heißt
das, dass die Vision von Medibus für einige Hörbüchereien
sehr gefährlich werden könnte. Es könnte Probleme
mit den finanziellen Zuschüssen geben, wenn nicht vorher Rücksprache
gehalten wird, wie die Verwaltung der Länder diese Änderung
betrachtet. Wenn dies nicht geschieht, könnten sich einige
Länder brüskiert fühlen und die Förderung einstellen.
Oben wurde die zweite Vision erwähnt, die sich Medibus als
Fernziel gesetzt hat: Jedes Buch sollte leicht zugänglich gemacht
werden. Ob dies nun für den Bereich Sachbuch mit synthetischer
Sprache geschehen könnte, oder für die Belletristik mit
einfühlsamer menschlicher Stimme – auf jeden Fall sind
auch hier wieder erhebliche finanzielle Ressourcen aufzuwenden,
um dieses Ziel zu erreichen. In der jetzigen Lage der Hörbüchereien
bleibt es vollkommen utopisch, dieses Ziel nur annähernd zu
erreichen.
Ob Länderbindung der Zuschüsse oder grundsätzlich
nicht ausreichende finanzielle Ressourcen der Hörbüchereien
– dies sind ernsthafte Probleme, die zu lösen sind, um
die Visionen von Medibus zu verwirklichen. Ein Gespräch ist
unabdingbar, ein Gespräch mit allen Instanzen! Die neuen digitalen
Mittel, die eine veränderte Situation geschaffen haben, können
Anlass dazu sein, Hörbüchereien ein neues Gesicht und
eine neue Organisation zu geben, eventuell bis hin zur Integration
in das System der öffentlichen Bibliotheken. Das Gespräch
mit allen beteiligten Entscheidungsträgern wird aber nicht
in einer einmaligen Tagung oder Konferenz zum Erfolg führen.
Die bisherige Verwurzelung der einzelnen Hörbüchereien
in ihrer eigenen Geschichte, auch finanziell gesehen(!), ist hierfür
viel zu stark.
In vielen, vielen kleinen Schritten mit allen Beteiligten
in kleineren Gremien müssen die jeweiligen Positionen, Grenzen,
Desiderate ausgelotet werden, um abzuwägen, wie die Gesamtvision
von Medibus verwirklicht werden könnte. Wünschenswert
wäre die Schaffung eines Sonderbeauftragten der Hörbüchereien
(oder einer entsprechenden Funktion) bei einem passenden Bundesamt
in Berlin: Eine neutrale Persönlichkeit aus dem kulturellen
oder sozialen Leben, der die Aufgabe hätte – unter Beteiligung
aller Betroffenen – ein Programm und einen Kalender aufzustellen,
um die Ziele von Medibus umzusetzen. Hier wäre eine staatliche
Verantwortung (auf Bundesebene oder turnusmäßig auf Länderebene)
als Kontrollinstanz wichtig, um eine minimale oder ausgleichende
Förderung der Länder zu etablieren. Alternativ oder ergänzend
ist eine bedeutsamere Rolle von Medibus denkbar.
Der Verein könnte zwischen den Ländern vermitteln
und die Förderung der einzelnen Länder besser steuern.
Durch seine vermittelnde Rolle könnten auch die Leistungsunterschiede
der einzelnen Hörbüchereien – im Sinne einer modernen
Effizienz aus einem zentralen Topf – gerecht ausgeglichen
werden, wobei der Verein die Verantwortung für die Produktionen
und deren Organisation übernehmen könnte.
Diese Vision von Medibus, die im Grunde lediglich
die Verwirklichung des Grundgesetzes bedeutet, könnte sogar
wesentlich beschleunigt werden, wenn die einzelnen Hörbüchereien
– von permanenten finanziellen Unsicherheiten befreit –
endlich planen und sich viel mehr um die Hörbuchproduktionen
kümmern könnten: In allen Bundesländern, in jeder
Großstadt, wären unter der Betreuung der regionalen Hörbücherei
kleine Produktionseinheiten verstreut zu etablieren (etwa Mietwohnungen
oder örtliche kundige Sprecher mit PC ausgestattet). Dies könnte
das bisherige Produktionsvolumen leicht verzehnfachen. Allerdings,
und hier schließt sich wiederum der Kreis, dies ist nicht
ohne finanzielle Basis zu verwirklichen (man denke z.B. schon alleine
an die Sprecherhonorare!).
Aber ist die Zeit nicht gekommen, den Blinden und
Sehbehinderten endlich die Versorgung mit Literatur und gedruckter
Information zu gewährleisten, die ihnen zusteht? Diese Forderung
ist schon sehr alt, aber eine neue Epoche ist inzwischen angebrochen:
Die technischen Mittel sind nun vorhanden, und der Gesetzgeber hat
der Diskriminierung von Behinderten ein Ende gesetzt. Es ist keine
Schande mehr, von „Nachteilsausgleichen als notwendige Voraussetzung
für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“
zu sprechen. Hier gilt es nun, kreativ zu sein, die gewohnten Wege
zu verlassen und zusammen die programmatischen Ziele von Medibus
zu verwirklichen.
Dieser Aufsatz wurde in leicht veränderter
Form zunächst in Horus, Heft 3 (2007), S. 124-127 veröffentlicht.
[Fn 1] Für
weitere Einzelheiten zu den Problemen und Leistungen der Blindenbüchereien
vgl. Siems, Suzanne: Öffentliche Bibliothek für Blinde
– Blinde in öffentlichen Bibliotheken. In: Kaden, Ben;
Kindling, Maxi: Zugang für Alle. Soziale Bibliotheksarbeit
in Deutschland. Berlin 2007, S. 94 – 109 und Menxel, François
Van: Die Blindenhörbüchereien in Deutschland. Sozialer
Auftrag und strukturelle Defizite, ebd. S. 110 – 132 (zurück)
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