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Umlauf, Konrad, Materialien zum Bibliotheksmarketing (Vorlesungsskript). Berlin: Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin 2000.
Teil 1 = http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h62/index.html
Teil 2 = http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h62/index2.html
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Teil 4 = http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h62/index4.html
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Teil 6 = http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h62/index6.html
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Document Delivery (Dokumentlieferdienste)
7.2.7 Virtuelle und digitale Bibliotheken
8.2 Bibliothekarische
Entgeltpolitik
Konjunktanalyse
(conjoint analysis) zur Ermittlung der akzeptierten Entgelthöhe
multivariates Verfahren (Messung mehrerer Merkmale gleichzeitig, d.h. unter Berücksichtigung ihrer Interdependenzen) zur Quantifizierung nicht direkt messbarer metrischer Größen anhand ordinaler Merkmale
1. Definition der Produktmerkmale und ihrer Ausprägungen (kaufrelevant, vom
Anbieter beeinflussbar und realisierbar, voneinander unabhängig,
kompensatorische Ausprägungen)
2. Formulierung der relevanten Stimuli = Kombination je einer Ausprägung mit
den übrigen Produktmerkmalen in je einer Ausprägung
3. Probanden bilden ein Ranking der Stimuli
4. Statistische Auswertung der Rankings unter der Fragestellung, welche
Ausprägungen in Kombination mit welchen anderen Ausprägungen welchen Platz auf
der Ranking-Skala belegen (Nutzwerte)
Beispiel:
|
Merkmal |
Ausprägungen | |||
| Bestellservice | vom Arbeitsplatz aus | in der Bibliothek ohne Beratung | in der Bibliothek mit Beratung | |
| Lieferservice | an den Arbeitsplatz | Abholung in der Bibliothek | ||
| Lieferzeit | 4 Stunden | 48 Stunden | 10 Tage | 30 Tage |
| Gebühr | 5,00 DM | 10,00 DM | 20,00 DM | 40,00 DM |
Beispiele für Stimuli (Bei 4 Merkmalen mit je 3 Ausprägungen ergeben sich 43 64 Stimuli):
|
Stimulus A |
|
| Bestellservice | in der Bibliothek ohne Beratung |
| Lieferservice | an den Arbeitsplatz |
| Lieferzeit | 10 Tage |
| Gebühr | 20,00 DM |
|
Stimulus B |
|
| Bestellservice | in der Bibliothek ohne Beratung |
| Lieferservice | Abholung in der Bibliothek |
| Lieferzeit | 48 Stunden |
| Gebühr | 5,00 DM |
Ergebnis für Konstruktion eines Dokumentlieferdienstes an der UB
Düsseldorf:
1. Der wichtigste Einflussfaktor ist der Preis mit 58 % Anteil an der gesamten
Präferenzbildung, aber Unterschiede je nach Gruppe (Wissenschaftler,
Studenten).
2. Der zweitwichtigste Einflussfaktor ist die Lieferzeit mit 32 % Anteil an der
gesamten Präferenzbildung.
Studierende bewerten das Bündel Lieferung in 48 Stunden, Bestellung in der Bibliothek, Abholung in der Bibliothek mit 7,00 DM, wobei die Verlängerung der Lieferzeit auf 10 Tage die Zahlungsbereitschaft auf 4,00 DM sinken lässt.
8.2.3 Wirkungen und politische
Argumente
Gebührenerhebung, Quelle: Deutsches Bibliotheksinstitut
| Ortsgrößengruppe nach der Ein- wohnerzahl |
Öffentliche Bibliotheken (Bibliothekssysteme) | |||||
1995 |
1994 |
|||||
insgesamt |
mit Benutzergebühren |
insgesamt |
mit Benutzergebühren |
|||
absolut |
in Prozent |
absolut |
in Prozent |
|||
| über 400.000 | 31 |
11 |
35,5 |
30 |
12 |
40,0 |
| 100.000 bis 400.000 | 119 |
55 |
46,2 |
118 |
47 |
39,8 |
| 50.000 bis 100.000 | 137 |
62 |
45,3 |
137 |
51 |
37,2 |
| 20.000 bis 50.000 | 447 |
140 |
29,5 |
466 |
128 |
27,5 |
| bis 20.000 | 1371 |
308 |
22,5 |
1390 |
289 |
20,8 |
| insgesamt | 2132 |
576 |
27,0 |
2141 |
527 |
24,6 |
9.12
Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
9.12.1 Ziele, Inhalte
Sponsoring-Mustervertrag Sponsoringvertrag
Name der Bibliothek vertreten durch Anschrift Firmenname vertreten durch Anschrift § 1 Vertragspartner II stellt zur Förderung von
Vertragspartner I zweckgebundene finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Gegenzug
verpflichtet sich Vertragspartner I den/das Firmennamen/Firmenlogo an geeigneter Stelle
gut sichtbar zu plazieren und/oder in geeigneter Weise zu erwähnen (Werbung). Näheres
regelt § 3. § 2 § 3 Vertragspartner I verpflichtet sich im Gegenzug folgende
Werbung für Vertragspartner II in den Räumen der Bibliothek/ a.a. Ort
.............................................................................................................................................
für die Dauer:.........................................................................
zu gewährleisten. § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 Vertragspartner
I........................................ Vertragspartner
II........................................
http://www.zlb.de/projekte/sponsor.htm
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Zwischen
Vertragspartner I
und
Vertragspartner II
Die Vertragspartner vereinbaren zum Zwecke des Sponsoring nachfolgende Leistung/en auf
Gegenseitigkeit:
Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhalts
Vertragspartner II überweist bis zum ............................. Vertragspartner I
einen Geldbetrag in Höhe von ..........,.. DM
................................................................................... (in
Worten) auf das Konto Nr ................................... , Bank
..................................................................., BLZ
.............................., unter Angabe des Zweckbindungsvermerks:
zur
Verwendung...................................................................................................................
Die für die vereinbarte Werbemaßnahme benötigten Materialien, Abbildungen, Software,
Träger etc werden auf Kosten des Vertragspartner II Vertragspartner I rechtzeitig i.S.
des § 3 zur Verfügung gestellt.
Die Vertragspartner I überlassenen Werbemittel dürfen nur zu dem in diesem Vertrag
vereinbarten Zweck verwandt werden. Weitere oder andere Nutzungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Vertragspartner II.
Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, daß durch die Verwendung der
überlassenen Werbemittel auf, an oder in Produkten/ Eigentum von Vertragspartner I
Vertragspartner II keine Rechte an den Produkten/ Eigentum, insbesondere Urheber- und/oder
Wettbewerbsrechte erwirbt.
Vertragspartner I übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg. Die Haftung durch
Vertragspartner I für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung
gestellten Werbemitteln, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch
Beschäftigte des Vertragspartners I verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist im beiderseitigen Einvernehmen
aufgehoben werden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch Vertragspartner II ist nur
unter Wahrung einer Frist von ............................................. vor dem
gesponserten Ereignis möglich, soweit Vertragspartner I noch keine vertraglichen
Bindungen im Vertrauen auf diesen Vertrag eingegangen ist. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder recht-lichen
Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Vertrags-bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich
vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst
gleich-kommende Regelung zu ersetzen.
Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungserklärungen haben
der jeweils anderen Vertragspartei zumindest mit eingeschriebenem Brief zuzugehen.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Gerichtsstand ist (Sitz der Bibliothek)
Ort, den.........................
Ort, den.........................
9.10 Zielgruppen der ÖA u. Werbung
9.10.4 Formale Benutzergruppen
= formal definiert durch eine Adresse oder eine Adressensammlung und somit direkt ansprechbar.
9.10.5 Informelle Benutzergruppen
= Teil der allgemeinen Benutzerschaft, an die man durch Selbstselektion und Wahl des Informationskanals der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit herankommt (z.B. Senioren, Kakteenliebhaber).
Zitat aus: Kerr (1999), George: Kundenbindung in Öffentlichen Bibliotheken. Gütersloh: Verl. Bertelsmann Stiftung, S. 42 = http://www.stiftung.bertelsmann.de/publika/download/index.htm :
= beabsichtigte Beeinflussung von marktrelevanten Einstellungen und Verhaltensweisen ohne formellen Zwang unter Einsatz von Werbemitteln (z.B. Prospekten) und bezahlten Medien.
Abbildung 21 ekz-Plakate = Beispiel für ein Plakat, das diese Kriterien mit Einschränkung erfüllt.
1. Handlungen,
2. Einfache prägnante Bilder,
3. Komplexe Bilder,
4. Konkrete Begriffe,
5. Abstrakte Begriffe.
Emotionale Stimuli werden vor allem
vermittelt durch (Prioritätenfolge):
1. Handlungen (vor allem Berührung),
2. Musik,
3. Geräusche, Stimmlage,
4. Gerüche (z.B. Kaffeeduft),
5. Bilder, besonders Gesichter, Beispiel: Abbildung 77 Bibliothekszeitung
der Stadtbibliothek Ludwigsburg 1986
6. Worte.
Emotionale Werbung = wenig Information über das Produkt, hauptsächlich emotionale Reize, Beispiel: Abbildung 25 Marlboro