Dr. Renate Rohde
Zur Geschichte der
bibliothekswissenschaftlichen
Ausbildung in Berlin
Inhalt:
1. Bibliothekswissenschaftliche
Ausbildung bis 1955
Die erste Professur für "Bibliothekshilfswissenschaften"
Preußens und Deutschlands wurde 1886 an
der Universität Göttingen eingerichtet
und von Karl Dziatzko (1842-1903) wahrgenommen.
Ein wichtiger Meilenstein bei der Professionalisierung
des wissenschaftlichen Bibliothekars war der vom
15. Dezember 1893 datierte und am 1. April 1894
in Kraft gesetzte preußische "Erlaß
betreffend die Befähigung zum wissenschaftlichen
Bibliotheksdienst bei der Königlichen Bibliothek
zu Berlin und den Königlichen Universitäts-Bibliotheken".
Er ermöglichte mittels Volontariat und bibliothekarischer
Abschlußprüfung den Einbau der wissenschaftlichen
Bibliothekslaufbahn in die übrigen laufbahnrechtlichen
Bestimmungen für höhere Beamte.
Danach folgte mit einigen Neuerungen der einschlägige
Ministerial-Erlaß vom 13. Januar 1912.<1>
Für die Ausbildung in Berlin ist der §
5, Abs. 2 wichtig, darin heißt es:
" Behufs theoretischer Ausbildung
im Bibliothekswesen hat jeder Volontär entweder
ein Jahr an den bei der Universität Göttingen
gehaltenen bibliothekarischen Vorlesungen und
Übungen oder an den Bibliothekskursen teilzunehmen,
welche in Abständen von zwei Jahren je ein
Winterhalbjahr hindurch an der Königlichen
Bibliothek in Berlin stattfinden."
Diese Winterkurse konnten allerdings nicht stattfinden,
da der Königlichen Bibliothek durch ihren
Umzug in das neue Gebäude Unter den Linden
(die Einweihung war März 1914) alle Kräfte
gebunden waren.
Danach unterbrach der Erste Weltkrieg alle reformerischen
Tätigkeiten bezüglich bibliothekarischer
Ausbildung.
Die Professur in Göttingen konnte nach der
Pensionierung des letzten Inhabers, Richard Pietschmann
(1851-1923), nicht mehr besetzt werden. Es fand
sich kein Nachfolger, deshalb wurde diese Professur
1921 an die Berliner Universität übernommen.
Auch hier fand sich kein Bewerber. 1924 strich
die Universität im Rahmen der allgemeinen
Abbaumaßnahmen diese Professur.
Seit Beginn der 20er Jahre führte die Preußische
Staatsbibliothek (ehemals Königliche Bibliothek)
zur theoretischen Ausbildung der Volontäre
praktisch-theoretische Hauskurse durch. Die Volontäre
gingen durch alle Abteilungen des Hauses und erhielten
daneben täglich eine Stunde theoretischer
Unterweisungen.
Prof. Dr. Fritz Milkau
Fritz Milkau (1859-1934), bis 1925 Generaldirektor
der Preußischen Staatsbibliothek, engagierte
sich für die Ausbildung des Berufsnachwuchses.
Er wurde 1925 Honorar-Professor an der Berliner
Universiät. Da für eine Ausbildung Lehr-
und Handbücher unentbehrliche Grundlage sind,
nahm Milkau das Projekt eines Handbuches der Bibliothekswissenschaft
in Angriff. Im Vorwort stellte er die Frage: "Bibliothekswissenschaft?
Gibt es denn so etwas? Ja, das Handbuch der Bibliothekswissenschaft
muß doch wohl glauben, daß es so etwas
gibt, und wenn es auch nicht gerade darauf ausgeht,
den Zweifler zu bekehren, so ist es doch sicher,
ihn zum mindesten davon zu überzeugen, daß
es mindestens praktische Gründe gibt, die
die hier gewählte Benennung des Gegenstandes
rechtfertigen." <2>
Unter Bibliothekswissenschaft verstand er "...
ziemlich allgemein die Summe aller Bemühungen
..., die sich auf die Erkenntnisse und wissenschaftliche
Durchdringung des Buchwesens im weitesten Sinne
des Wortes richten, also
- der Schrift von den ältesten Ideogrammen
über die Probleme der Paläographie
und des Frühdrucks weg bis zur Tiemann-Fraktur
und zum Helioplanverfahren, weiter
- des Buches, seiner Form und seines Schmucks,
seiner Verzeichnung und seiner Verbreitung von
den Papyrusrollen des Alten Reiches herab bis
zu den neuesten Erzeugnissen des Buchvertriebs
und
- schließlich der Bibliotheken von
den Tontafeln Kujundschiks bis zu den Millionendepots
mit ihrem Großbetrieb wie andererseits
zur winzigen Wanderbibliothek des flachen Landes."
<3>
1928 wurde dank Milkaus Initiative eine neue
"Ordnung für die Annahme, Ausbildung
und Prüfung der Anwärter für den
wissenschaftlichen Bibliotheksdienst" erlassen.
Für Annahme und Prüfung der Volontäre
war der Beirat für Bibliotheksangelegenheiten
zuständig.
Entsprechend der neuen Ordnung sollte das zweite
Ausbildungsjahr obligatorisch am Bibliothekswissenschaftlichen
Institut und an der Preußischen Staatsbibliothek
absolviert werden.
Das Bibliothekswissenschaftliche Institut an
der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
nahm im Wintersemester 1928/29 seine Tätigkeit
auf. Sein Gründer und Institutsdirektor war
Fritz Milkau. Die Wirksamkeit des Institutes wurde
mit Interesse im In- und Ausland verfolgt.
Eingang der Preußischen Staatsbibliothek
in Berlin
Detaillierte Angaben zu Lehrinhalten und Abschlußarbeiten
finden sich bei Renate Rohde. <4>
1933 erkrankte Milkau, 1934 starb er.
Die Universitätschronik 1932/35 teilte kurz
und bündig mit:
"Ende des Sommersemesters 1933 trat
der Direktor des Instituts, Generaldirektor i.
R. Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Milkau, in
den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde der
Erste Direktor der Staatsbibliothek, Prof. Dr.
Jacobs, ernannt. Am 23. Jan. 1934 starb Geheimrat
Milkau. Ende des Sommersemesters trat Prof. Dr.
Jacobs in den Ruhestand. Ein Nachfolger wurde
bisher nicht ernannt."
Aus vielerlei Gründen überlebte das
Institut seinen Schöpfer nicht:
- Verursacht durch die Weltwirtschaftskrise,
wurde ministeriell die Zahl der Volontäre
stark reduziert.
- Die Universiätsverwaltung war an dem
kleinen Bibliothekswissenschaftlichen Institut
mit seiner ausschließlich postgradualen
Ausbildungsform nicht interessiert.
- Das Institut war Werk nur eines Mannes. Es
gab weder einen geeigneten Vertreter noch engagierte
Nachfolger. Milkau bezeichnete seinen designierten
Nachfolger als "angesagten Gegner des Instituts".
- Die Staatsbibliothek war der Meinung, die
theoretische Ausbildung der Volontäre problemlos
im eigenen Hause weiterführen zu können.
<5>
In den folgenden Jahren war die Bibliothekswissenschaft
nicht institutionalisiert.
Horst Kunze, Wiederbegründer des Instituts
1955, bewertete die Vorgängereinrichtung:
"...aus diesem Institut hätte
sich schon in den 30er Jahren eine höhere
Form der Ausbildung für Deutschland herausbilden
können, als wir sie bis 1945 gehabt haben."
<6>
Die theoretische Ausbildung der Volontäre
für den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
wurde an die Preußische Staatsbibliothek
übernommen. Von den 11 Lehrkräften,
die im Wintersemester 1933/34 am Bibliothekswissenschaftlichen
Institut lehrten, waren 7 Mitarbeiter der Staatsbibliothek.
Die Lehrveranstaltungen der Universitätslehrer
wurden ersatzlos gestrichen. Verantwortlich für
die Ausbildung war - wie auch schon zuvor - der
Beirat für Bibliotheksangelegenheiten. An
ihn wurden sowohl die Anträge zur Aufnahme
ins Volontariat als auch die auf Prüfungszulassung
gestellt.
Die Bibliotheken, die Volontäre für
das erste Ausbildungsjahr übernommen hatten,
waren verpflichtet, dem Beirat über deren
Eignung für den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
zu berichten.
Die Akten des Beirates (seit 1936 Reichsbeirat)
geben Auskunft über die Anzahl der Bewerber,
die davon zum Volontariat Zugelassenen sowie über
ihre Abschlußprüfungen und die Themen
ihrer Hausarbeiten.
Nicht immer wurden auch Bewerberinnen berücksichtigt.
So teilte der Beirat 1935 mit: "Bei
der Fülle der vorliegenden, gut qualifizierten
männlichen Bewerber mußten die Anträge
der 3 Bewerberinnen unberücksichtigt bleiben."<7>
Das bedeutet, daß die Frauen nur eine Chance
gehabt hätten, wenn sie besser als die Männer
qualifiziert gewesen wären.
Die Prüfungskommission für die bibliothekarische
Fachprüfung bestand über die Jahre aus
dem Vorsitzenden (Generaldirektor der Preußischen
Staatsbibliothek und Vorsitzenden des Beirates,
Prof. Dr. Krüß [1879-1945]) und zwei
Mitgliedern (dem Ersten Direktor der Preußischen
Statsbibliothek, bis 1934 Prof. Dr. Jacobs [1868-1940],
ab 1935 Dr. Becker [1883-1949], und dem Direktor
der Universitätsbibliothek Bonn, Prof. Dr.
von Rath [1881-1948]) sowie seit 1935 einem Kommissar
des Ministers, Staatsoberbibliothekar (später
Ministerialrat) Dr. Kummer.
Die mündliche Abschlußprüfung
betrug je Prüfling 65 Minuten.
Es wurde wie folgt geprüft:
Fach |
Prüfer
|
Dauer
in Minuten |
Bibliographie |
von Rath |
10 |
Buchdruck, Buchhandel, Einband |
von Rath |
10 |
Bibliotheksgeschichte |
Becker |
10 |
Bibliotheksverwaltung und
Katalogisierung |
Becker |
10 |
Handschriftenkunde und Schriftgeschichte |
Becker |
10 |
Sprachen insgesamt |
|
10 |
davon Französisch |
Krüß |
(3) |
davon Englisch |
Krüß |
(3) |
davon Italienisch |
Becker |
(3) |
NS-Weltanschauung |
Kummer <8>
|
5 |
<9>
Die Prüfungsnote ergab zusammen mit der
bewerteten Hausarbeit das Gesamtprädikat.
Sprachen wurden nur bis einschließlich
1938 geprüft.
Ab 1939 fanden Notprüfungen gleichen Inhalts
wie die regulären Prüfungen statt. Diese
Notprüfungen wurden bei Bedarf auch für
nur einen oder zwei Volontäre durchgeführt.
Insgesamt sind in den Jahren 1933 bis 1944 von
der Prüfungskommission 87 ausgebildete Volontäre
geprüft worden. Sie waren entweder Anwärter
für den staatlichen Bibliotheksdienst oder
freie Volontäre, sog. "Nichtanwärter".
Die letzte nachgewiesene Fachprüfung fand
am 26.10.1943 für nur einen Prüfling
statt. Die Prüfungskommission bestand aus
den üblichen Mitgliedern bis auf Prof. Dr.
von Rath, der für Notprüfungen nicht
mehr zur Verfügung stand und dessen Amt jeweils
ein Direktor der Staatsbibliothek übernahm.
Auf eine Hausarbeit wurde in vorliegendem Fall
verzichtet, weil der Prüfling bereits Professor
war. <10>
Was die Hausarbeitsthemen in den Jahren 1933-1944
anbelangt, so ist fachlich eine relative Ausgewogenheit
zu verzeichnen:
Themengruppe |
Anteil |
Bibliotheksverwaltung |
18,64 % |
Bibliotheksgeschichte |
18,64 % |
Bibliographie und Wissenschaftskunde |
12,34 % |
Historische Buchkunde (einschl.
Buchkunst) |
12,34 % |
Fach- und Spezialbibliotheken
sowie
einzelne Sammlungen u. Spezialabteilungen |
12,34 % |
Gegenwärtiges Bibliothekswesen |
11,11 % |
Handschriftenkunde |
3,70 % |
Buchhandel |
2,46 % |
Sonstige (Literaturgeschichte,
Sprachwissenschaft) |
8, 64 % |
Die Gruppe "Sonstige" resultiert daraus,
daß es auf Antrag möglich war, veröffentlichte
wissenschaftliche Arbeiten als Examensarbeiten
von der Prüfungskommission anerkennen zu
lassen.
Während die Beiratsakten, die die Volontäre
und ihre Fachprüfungen betreffen, sich in
der Staatsbibliothek zu Berlin befinden, bewahrt
das Institut für Bibliothekswissenschaft
der Humboldt-Universität die Hausarbeiten
der Volontäre auf.
Zunächst wurde noch gemäß der
Ordnung für die Annahme, Ausbildung und Prüfung
vom 30. Juli 1928 <11>,
die hauptsächlich Milkaus Werk war, verfahren.
Danach war die nachfolgende "Ausbildungs-
und Prüfungsordnung für den wissenschaftlichen
Bibliotheksdienst vom 18. August 1938"<12>
Grundlage.
Entsprechend dieser für das ganze Deutsche
Reich verbindlichen Ordnung konnten die Volontäre
für das zweite theoretische Ausbildungsjahr
auch an die Bayerische Staatsbibliothek überwiesen
werden, wenn das erste Ausbildungsjahr an einer
Universitätsbibliothek, an einer der beiden
Landesbibliotheken (Dresden, Stuttgart) oder an
der Deutschen Bücherei abgeleistet worden
war (§ 2, Abs. 2).
Mit der organisatorischen Durchführung der
Ausbildung war weiterhin der Reichsbeirat für
Bibliotheksangelegenheiten betraut worden (§
3, Abs. 1).
Nach dem Krieg machte sich natürlich ein
spürbarer Mangel an wissenschaftlichen Bibliothekaren
bemerkbar. So berichtete Joris Vorstius [1894-1964]
über den Stand in der ehemaligen Preußischen
Staatsbibliothek, jetzt "Öffentliche
Wissenschaftliche Bibliothek", nachmalig
Deutsche Staatsbibliothek: "Von den 65 Beamten
des höheren Dienstes bei Kriegsende waren
am 1. Januar 1946 nur noch 10, also nur rund 15%
übrig geblieben. Um so gebieterischer erhob
sich die Notwendigkeit, einen Nachwuchs wissenschaftlich
ausgebildeter Bibliothekare zu schaffen, der den
wenigen im Amt verbliebenen Kräften zur Seite
treten konnte. Der erste Schritt dazu erfolgte
im Jahre 1946, indem in den Etat der am 1. Oktober
1946 eröffneten Öffentlichen Wissenschaftlichen
Bibliothek sieben Stellen für sogenannte
"Assistent-Doktoranden" eingesetzt wurden.
Durch diese ein wenig ungewohnt erscheinende Bezeichnung
sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß
es sich nicht um bloße Anwärter - Bibliotheksreferendare
nach der früheren Terminologie - handelte,
sondern um Mitarbeiter, die der Not der Zeit entsprechend
sofort an den Aufgaben des Tages tatkräftig
mitarbeiten sollten." <13>
Zunächst nahmen die aufgenommenen "Assistent-Doktoranden"
an den Kursen für den gehobenen Bibliotheksdienst
teil. Sie besuchten auch die von Joris Vorstius
an der Berliner Universität im Sommersemester
1947 gehaltenen zweistündigen Vorlesungen
zum Thema "Einführung in das Studium
der Bibliothekswissenschaft". Bibliothekswissenschaft
war für Vorstius "die Lehre von der
bibliothekarischen Literaturauswertung".
<14>
Die praktische Ausbildung erfolgte in der Öffentlichen
Wissenschaftlichen Bibliothek.
Eine klarer Rahmen wurde der Ausbildung mit der
vorläufigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
vom 16.4.1947 gesteckt. <15>
Darüber berichtete Vorstius:
"Die Öffentliche Wissenschaftliche
Bibliothek wurde in dieser Ordnung zur Ausbildungszentrale
für den nördlichen Teil der sowjetischen
Besatzungszone (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg)
bestimmt. Die Struktur der Anwärterausbildung
blieb in den Grundzügen gegenüber der
Vorkriegszeit unverändert. Auch in Zukunft
soll die Ausbildung sich an ein durch Doktor-
und Staatsexamen abgeschlossenes Hochschulstudium
anschließen und wie bisher zwei Jahre umfassen,
ein praktisches Jahr an einer Universitätsbibliothek
und ein vorwiegend theoretischen Studien gewidmetes
zweites Jahr, das an der Öffentlichen Wissenschaftlichen
Bibliothek in Berlin abzuleisten ist."
<16>
Nach dieser Prüfungsordnung wurden 1948
die ersten Prüfungen abgehalten. Insgesamt
wurden bis 1950 nach dieser Ordnung 16 wissenschaftliche
Bibliothekare ausgebildet und geprüft.<17>
Die Lehrinhalte teilte Vorstius mit.<18>
Lesenswert ist in diesem Zusammenhang ein Aufsatz
von Albert Predeek. <19>
Darin legt er seine Auffassung von der Bibliothekswissenschaft
dar:
"Die Bibliothekswissenschaft untersucht
die Entstehung, Entwicklung, den Betrieb und die
Tätigkeit der Bibliotheken als Träger
der literarischen Tradition, als wissenschaftliche
oder volkstümliche Anstalten, als Einrichtungen
zur Verbreitung von Wissen, Kultur und Bildung,
als Faktoren des sozialen, politischen und wirtschaftlichen
Geschehens, als Objekte der Verwaltung, des Rechts
und der Technik. Die Quellen der Bibliothekswissenschaft
sind unmittelbar: die Gebäude und ihre Einrichtungen,
die Bücherbestände, die Kataloge, die
Betriebsziffern, die Geschäftsberichte und
-geschichten; mittelbar: die Literär- und
Gelehrtengeschichte, die Wissenschafts-, Kultur-
und Geistesgeschichte sowie die allgemeine Geschichte.
Hilfswissenschaften sind alle anderen Wissenschaften,
in erster Linie und in besonderem Maße Buch-
und Schriftgeschichte, Buchdruck- und Buchhandelswesen,
Bibliographie und Statistik. Die Bibliothekswissenschaft
umfaßt sowohl die theoretische als auch
die praktische Seite des Bibliothekswesens ..."
Ab 1951 wurde die Ausbildung zum wissenschaftlichen
Bibliothekar nur an der Öffentlichen Wissenschaftlichen
Bibliothek durchgeführt. Dazu heißt
es in dem Zehnjahresbericht (1946-1955) der Deutschen
Staatsbibliothek:
"Die Anwärter nahmen nach abgelegtem
Staatsexamen drei Monate an einer gesellschaftspolitischen
Vorausbildung teil, gingen 9 Monate in die Praxis
an eine der als Ausbildungsbibliotheken zugelassenen
wissenschaftlichen Bibliotheken und kehrten dann
für 12 Monate an die Öffentliche Wissenschaftliche
Bibliothek zur Absolvierung einer theoretisch-praktischen
Ausbildung zurück. Die Ausbildung schloß
mit der Ablegung der Fachprüfung vor der
Prüfungskommission für den wissenschaftlichen
Bibliotheksdienst ab. Der Vorsitzende der Prüfungskommission
ist der Hauptdirektor der Deutschen Staatsbibliothek
(Prof. Dr. Horst Kunze, r.r.). Bis zum Ende der
Berichtszeit (d.i.1955) sind vier Referendarlehrgänge
durch diese Ausbildung gegangen und 66 Anwärter
haben ihre Prüfung abgelegt. Noch zwei Lehrgänge
werden nach dieser Ausbildungsform ausgebildet
werden. Dann wird diese Ausbildungsform abgebrochen,
da inzwischen die Fachrichtung Bibliothekswissenschaft
begründet und das Institut für Bibliothekswissenschaft
bei der Humboldt-Universität eingerichtet
worden ist." <20>
Seit 1951 war die beim Staatssekretariat für
Hochschulwesen der DDR angesiedelte Bibliothekskommission
für Ausbildungsfragen mit der konzeptionellen
Vorbereitung einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für wissenschaftliche Bibliothekare beschäftigt.
Die Kommission hatte sich das Ziel gesteckt, die
"volle Anerkennung der Bibliothekswissenschaft
als Universitätslehrfach" zu erreichen.
2. Das Institut für
Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität
ab 1955
2.1. Allgemeine Entwicklung
Das Institut für Bibliothekswissenschaft
der Humboldt-Universität hat mithin seinen
Vorläufer in dem 1928 von Fritz Milkau begründeten
und 1934 geschlossenen Bibliothekswissenschaftlichen
Institut der Berliner Universität.
Im Studienjahr 1953/54 wurde an der Philosophischen
Fakultät der Humboldt-Universität zu
Berlin zunächst eine Fachrichtung Bibliothekswissenschaft
neu eingerichtet. Vorarbeiten dazu hatte die 1951
beim Staatssekretariat für Hochschulwesen
gegründete Bibliothekskommission für
Ausbildungsfragen mit einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die Ausbildung wissenschaftlicher Bibliothekare
geleistet und damit der "Bibliothekswissenschaft
als Universitätslehrfach" zu voller
Anerkennung verholfen. <21>
1954 beschloß die Philosophische Fakultät
ein Bibliothekswissenschaftliches Institut zu
gründen. Es sollte seinen Sitz in der Universitätsstr.7
im Hause der Deutschen Staatsbibliothek haben.
Über die Aufgabenstellung des Instituts
für Bibliothekswissenschaft heißt es
in der Gründungsurkunde vom 1.11.1955: "Das
Institut hat die Aufgabe der Förderung von
Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Bibliothekswissenschaft
sowie der Erziehung der Studenten zu wissenschaftlicher
Arbeit und ihrer Vorbereitung auf die Berufspraxis
in Übungen und Seminaren."
Fakten und Daten zur Institutsentwicklung sind
der von Friedrich Nestler und Gertrud Pannier
erarbeiteten "Chronik ..." , die in
ihren vier Ausgaben die Jahre 1955 bis 1995 erfaßt,
zu entnehmen und für nachfolgenden Text teilweise
auch entnommen worden. <22>
Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Kunze
Zum kommissarischen Direktor des Instituts wurde
der Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek,
Prof. Dr. Horst Kunze <23>,
ernannt, zu seinem Stellvertreter Prof. Dr. Joris
Vorstius.
Zum 10jährigen Institutsjubiläum hielt
Horst Kunze, oft als "Nestor der Bibliothekswissenschaft
in der DDR" bezeichnet, einen Rückblick.
<24>
1966 wurde eine neue Institutsabteilung "gesellschaftswissenschaftliche
Information und Dokumentation" (Leitung:
Prof. Dr. Josef Koblitz [1913-1989]) begründet
und das Institut in "Institut für Bibliothekswissenschaft
und wissenschaftliche Information" umbenannt.
Koblitz hatte sich zum Verhältnis der Bibliotheks-
zur Informations-/Dokumentationswissenschaft folgendermaßen
geäußert:
"Das Bibliothekswesen und die Information
und Dokumentation sind einerseits durch so viele
Spezifika gekennzeichnet, daß von zwei verschiedenen
Arbeitsgebieten gesprochen werden muß, andererseits
so nahe miteinander verwandt, daß sie neben
einer Reihe anderer Arbeitsgebiete ein und demselben
Praxisbereich, der Fachinformation zugeordnet
werden können. Analog verhält es sich
mit den Wissenschaften dieser beiden Arbeitsgebiete,
der Bibliothekswissenschaft und der Informations-
und Dokumentationswissenschaft. Diese integriert
beide Wissenschaften mit den diesen - und allen
anderen Wissenschaftsdisziplinen der Informationswissenschaft
- gemeinsamen Bestandteilen, weshalb sie bei der
inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung
der Lehre und Forschung beider Wissenschaften
entsprechend berücksichtigt werden muß."<25>
Infolge der 3. Hochschulreform gab sich das Institut
1969 eine neue Struktur. Es wurden die beiden
Fachbereiche Bibliothekswissenschaft und Informations-/Dokumentationswissenschaft
(je ein Lehrstuhl) sowie eine Abteilung Weiterbildung/Fernstudium
geschaffen. Diese Abteilung war zuständig
für die Planung und organisatorische Durchführung
des postgradualen Studiums der Informations-/Dokumentationswissenschaft,
des postgradualen Studiums Bibliothekswissenschaft
sowie des Fernstudiums Bibliothekswissenschaft.
Der Mitarbeiterstab wurde vergrößert
und es wurden zwei stellvertretende Direktoren
berufen, einer zuständig für Erziehung
und Ausbildung, der andere für Forschung.
In der Nachfolge Horst Kunzes wurde 1969 Prof.
Dr. Werner Dube Insitutsdirektor.
1972 wurde Prof. Dr. habil. Helmut Kubitschek
zum Direktor berufen.
Zum 20jährigen Bestehen des Instituts 1975
brachte Heft 6 des Zentralblattes für Bibliothekswesen
ausschließlich Beiträge von Institutsmitarbeitern.
Hierdurch wurde die bibliothekarische Öffentlichkeit
sowohl über die Institutsentwicklung als
auch über die Forschungs- und Lehrtätigkeit
unterrichtet. <26>
Die Veränderungen des Jahres 1990 beschrieb
Friedrich Nestler:
"Das Frühjahr 1990 ist gekennzeichnet
durch entscheidende Veränderungen am Institut
wie an der gesamten Humboldt-Universität.
Zuerst erfolgte die Konstituierung eines unabhängigen
Studentenrates. Im März wählten die
Mitarbeiter und die Studenten einen zehnköpfigen
Institutsrat, bestehend aus drei Hochschullehrern,
drei Oberassistenten bzw. Assistenten, drei Studenten
und einer Angehörigen des technischen Personals.
Der Institutsrat wählte einen neuen Direktor
sowie dessen Stellvertreter, die nach Bestätigung
durch den Rektor der Humboldt-Universität
seit dem 2. April 1990 im Amt" waren."<27>
Der in geheimer Wahl gewählte neue Institutsdirektor
war Doz. Dr. sc. Friedrich Nestler.
In dieser Zeit wurden erste Kontakte mit dem
Institut für Bibliothekswissenschaft und
Bibliothekarausbildung der Freien Universität
geknüpft.
Entsprechend einem Konzilsbeschluß vom
13.12.1990 waren zum Zwecke der Universitätserneuerung
bis zum 25.1.1991 in den einzelnen Einrichtungen
Personal- und Strukturkommissionen (PSK) zu wählen.
Die PSK des Instituts für Bibliothekswissenschaft
und wissenschaftliche Information war bis Anfang
1992 tätig. Als auswärtiger Hochschullehrer
wirkte Prof. Dr. Paul Kaegbein, emerierter Lehrstuhlinhaber
für Bibliothekswissenschaft, von der Universität
zu Köln mit.
Entsprechend dem Gesetz zur Ergänzung des
Berliner Hochschulgesetzes (ErgGBerlHG) vom 18.7.1991
wurde gemäß § 9 auch für
das Institut für Bibliothekswissenschaft
und wissenschaftliche Information eine Struktur-
und Berufungskommission (SBK) berufen. In Abschnitt
1 heißt es zu den Aufgaben der SBK, daß
sie " Vorbereitung von Entscheidungen über
die Neustrukturierung von Forschung und Lehre
sowie ... Vorbereitung von Habilitationsentscheidungen
und von Berufungsvorschlägen..." zu
treffen habe.
Die "SBK Bibliothekswissenschaft" konnte
erst am 22. September 1992 als eine der letzten
Struktur- und Berufungskommissionenen der Humboldt-Universität
ihre Arbeit aufnehmen. Sie bestand aus fünf
Vertretern der Humboldt-Universität und drei
auswärtigen Professoren. Den Vorsitz führte
Prof. Dr. Paul Kaegbein.
Die Informationswissenschaft wurde an der Humboldt-Universität
auf Beschluß der Landeshochschulstrukturkommission
(LHSK) vom Juli 1992 nicht mehr weitergeführt.
Sie sollte aber weiterhin an der Freien
Universität vertreten bleiben.
Aus diesem Grunde trägt das Institut laut
einem Kuratoriumsbeschluß seit 1993 wieder
den Namen "Institut für Bibliothekswissenschaft".
Weiterhin empfahl die LHSK die Integration des
Instituts für Bibliothekswissenschaft und
wissenschaftliche Information der Humboldt-Universität
und des Instituts für Bibliothekswissenschaft
und Bibliothekarausbildung der Freien Universität
zu einem neuen "Institut für Bibliothekswissenschaft".
Dem hatte der Akademische Senat der Humboldt-Universität
im November 1992 zugestimmt.
Im Januar 1993 wurde eine "Gemeinsame Kommission
zur Zusammenführung des Instituts für
Bibliothekswissenschaft und Bibliothekarausbildung
der Freien Universität und des Instituts
für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche
Information der Humboldt-Universität"
(GK) gegründet. Sie bestand aus Mitgliedern
der beiden betroffenen Universitätsinstitute
sowie aus Mitgliedern der Struktur- und Berufungskommission
und tagte regelmäßig. Zusätzlich
bildeten Mitglieder beider Institute spezielle
fachliche Arbeitsgruppen.
Entsprechend der Kooperationsvereinbarung wurde
die Fusion beider bibliothekswissenschaftlicher
Institute zum 1.10.1994 vollzogen.
Der Sitz aller Mitarbeiter des gemeinsamen Institutes
ist seit Juli 1995 in Berlin-Mitte, Dorotheenstr.
26.
Die SBK hatte die drei dem Institut 1992 vom
Kuratorium (vor Arbeitsbeginn der SBK) zugestandenen
Professuren öffentlich ausgeschrieben. Die
aus der Vielzahl der Bewerber (insgesamt 51) Ausgewählten
hielten im Juli 1993 vor der Berufsöffentlichkeit
im Festsaal der Staatsbibliothek Unter den Linden
ihre Vorträge.
Zum 1.4.1994 wurde die erste auf öffentlicher
Ausschreibung beruhende Professorenstelle mit
Prof. Dr. Walther Umstätter besetzt.
Neben dieser Aufgabe oblag es der SBK, Vorschläge
an die Personalabteilung zu geben, wie das Hochschulpersonalübernahmegesetz
(HPersÜG) vom 11.6.1992 nach Zuweisung der
gegenüber dem tatsächlichen Personalbestand
zahlenmäßig stark reduzierter Soll-Stellen
entsprechend dem Kuratoriumsbeschluß vom
7.2.1992 am Institut realisiert werden könnte.
Die Kommission erarbeitete einen Struktur- und
Ausstattungsplan als Basis für die Bibliothekswissenschaftliche
Lehre und Forschung. Unter anderem wurde auch
eine fachspezifische Magisterprüfungs- sowie
eine Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach
Bibliothekswissenschaft erarbeitet.
Zum 31.3.1994 sah das Gesetz zur Ergänzung
des Berliner Hochschulgesetzes die Beendigung
der Tätigkeit aller SBKs und ihre Auflösung
vor. Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle
Professorenstellen besetzt waren, stellte daher
die SBK Bibliothekswissenschaft am 29.3.1994 ihre
Arbeit ein.
2.2. Ausbildung
Die bibliothekarischen Berufsgruppen mit Hochschulabschluß,
wie sie am Institut für Bibliothekswissenschaft
der Humboldt-Universität ausgebildet worden
waren, sowie ihre Berufsbezeichnungen stellte
Erwin Marks <28> zusammenfassend
dar.
Die alljährlich abgehaltenen wissenschaftlichen
Studentenkonferenzen gaben Auskunft über
den Ausbildungsstand. Sie standen jeweils unter
einem besonderen Thema, z.B. 1980:
"Praxiswirksamkeit der Ausbildung von Fern-
und postgradualen Studenten";
1982: "Praxiswirksamkeit studentischer Ausbildungsergebnisse
im Fern-, Direkt- und postgradualen Studium".
Die vom Institut vergebenen bibliothekarischen
Bildungsabschlüsse (Wissenschaftlicher Bibliothekar,
Diplom-Bibliothekar, Fachbibliothekar) wurden
per Beschluß der Kultusministerkonferenz
vom 26/27. März 1992 als gleichwertig dem
zweiten Staatsexamen für den höheren
Bibliotheksdienst anerkannt.
Das Institut bildete für alle Bereiche des
Bibliothekswesens den akademischen Nachwuchs aus.
Sowohl in wissenschaftlichen und Fachbibliotheken
als auch in Öffentlichen Bibliotheken und
ministeriellen Einrichtungen fanden die Absolventen
ihre Tätigkeitsfelder.
2.2.1. Ausbildungsziel(e)
Das Ausbildungsziel ist ganz allgemein abhängig
vom jeweiligen Berufsbild.
Zu den Berufsbildern im Bereich des Bibliothekswesens
äußerte sich Karla Schmidt 1985 in
ihrer Dissertation. <29>
Sie beschrieb die Ausbildungsziele vor allem
im Hinblick auf die berufstypischen Aufgabenbereiche
in der bibliothekarischen Praxis, die nach der
Vereinheitlichung der Berufsstruktur im Bibliothekswesen
der DDR zur Grundlage für die Erarbeitung
neuer, einheitlicher Ausbildungsdokumente dienten.
<30>
2.2.2. Allgemein
gesetzliche Grundlagen, Studiendokumente
Gesetzliche Grundlagen für die Ausbildung
waren die ministeriell bestätigten Studiendokumente.
Hauptsächlich wurde in der Fachrichtung
Bibliothekswissenschaft nach folgenden Studienplänen,
Studienordnungen, Lehrprogrammen und Prüfungsordnungen
gearbeitet:
- Studienplan für die Grundstudienrichtung
Bibliothekswissenschaft Fernstudium zur Ausbildung
an Universitäten und Hochschulen der DDR.
- Berlin : Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen,
1975. - 9 S.
- Studienplan für das postgraduale Studium
Bibliothekswissenschaft : als verbindlicher
Studienplan für das postgraduale Studium
an Universitäten und Hochschulen bestätigt.
- Berlin: Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen, 1975.
- 10 S.
- Studienplan für die Grundstudienrichtung
Bibliothekswissenschaft (Nomenklatur-Nr. 57
001) : als verbindlicher Studienplan für
die Ausbildung an der Humboldt-Universität
zu Berlin bestätigt. - Berlin : Min. f.
Hoch- u.Fachschulwesen, 1982. - 19 S. Er enthält
Vorgaben für das Direkt- und für das
Fernstudium.
- Lehrprogramme für die einzelnen Lehrgebiete
zur Ausbildung in der Grundstudienrichtung Bibliothekswissenschaft.
Berlin, 1978 - 1982. Sie wurden ministeriell
"als verbindliches Lehrprogramm für
die Ausbildung an der Humboldt-Universität
zu Berlin bestätigt".
- Anordnung über die Durchführung
von Prüfungen an Hoch- und Fachschulen
sowie den Hoch- und Fachschulabschluß
: Prüfungsordnung ; vom 3. Januar 1975.
- In: Gbl. Teil I, Nr. 10. - S. 183-191
- Studienordnung für den Magisterteilstudiengang
(MTSG) Bibliothekswissenschaft als Haupt- und
Nebenfach an der Humboldt-Universität zu
Berlin; verbindlich ab 1.10.1994.
- Fachspezifische Prüfungsbestimmungen
für den Magisterteilstudiengang (MTSG)
Bibliothekswissenschaft als Hauptfach (HF) und
als Nebenfach (NF); verbindlich ab 1.10.1994.
- Magisterprüfungsordnung der Humboldt-Universität
(MAPO HUB) : 9. Mai 1994. - (Amtliches Mitteilungsblatt
/ Humboldt-Universität zu Berlin ; 1994,
16)
2.2.3. Lehrinhalte
Die Lehrprogramme der Grundstudienrichtung Bibliothekswissenschaft
der Jahre 1978 bis 1982 enthielten folgende Lehrinhalte
innerhalb der einzelnen Lehrgebiete:
Allgemeine Bibliothekswissenschaft; Arbeit mit
Bibliotheksbenutzern; Arbeit mit dem Kulturellen
Erbe; Bestände/Kataloge; Bibliographie; Buchkunde;
Geschichte des Bibliothekswesens; Information
und Dokumentation; Informationsverarbeitung; Leitung,
Planung und Organisation der Bibliotheken der
DDR; Mathematik und Wissenschaftsgeschichte, -theorie,
-klassifikation und -organisation.
Diese Lehrinhalte galten sowohl für das
Direkt- als auch für das Fernstudium. Für
beide Ausbildungsformen waren in den Lehrprogrammen
sowohl die Pflichtstunden als auch die relevante
Literatur angegeben.
Die Lehrtätigkeit wurde fast ausschließlich
von festangestellten Institutsmitarbeitern ausgeübt.
Diese konnten Kontinuität und Aktualität
bei der Vermittlung der Lehrinhalte gewährleisten,
zumal bei der Mehrzahl der Kollegen das Lehr-
mit dem Forschungsgebiet identisch war.
Praktika waren thematisch in die Lehre integriert,
waren fester Ausbildungsbestandteil und wurden
vom Lehrkörper betreut.
Studentische Austausch-Auslandspraktika bereicherten
die Lehre, besonders in Zusammenarbeit mit dem
Krupskaja-Kulturinstitut in Leningrad und mit
der Karls-Universität zu Prag. Im Gegenzug
wurden den ausländischen Studenten der Bibliothekswissenschaft
der jeweiligen Partnereinrichtung Exkursionen
zu Bibliotheken der DDR ermöglicht.
2.2.4. Einzelne
Studiengänge
2.2.4.1. Referendarausbildung
Diese Ausbildungsform war Nachfolgerin der in
Abschnitt 1 beschriebenen Volontärausbildung
für den höheren Bibliotheksdienst.
Die Referendarausbildung wurde 1946-1957
durchgeführt, vor Gründung des Instituts
an der zunächst "Öffentliche Wissenschaftliche
Bibliothek" genannten Deutschen Staatsbibliothek.
Sie dauerte zwei Jahre, Zulassungsvoraussetzung
war ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium.
Die Prüfung wurde vom staatlichen Prüfungsausschuß
abgenommen. Die Absolventen waren berechtigt,
die Berufsbezeichnung "Wissenschaftlicher
Bibliothekar" zu führen.
Im Juli 1957 wurde diese Ausbildungsform mit
Verabschiedung des 6. Referendarlehrgangs eingestellt.
2.2.4.2.
Fachreferentenausbildung
Die Fachreferentenausbildung war eine Externenausbildung,
die parallel zur Berufstätigkeit durchlaufen
werden konnte. Ein abgeschlossenes wissenschaftliches
Hochschulstudium war Voraussetzung dazu. Die Teilnehmer
waren bereits in Bibliotheken tätig.
Diese zweijährige Ausbildungsform begann
im Juli 1961 mit einem
"Qualifizierungskurs für Externe (Fachreferentenausbildung)".
Der reguläre "1. Ausbildungslehrgang
für Externe (Fachreferentenausbildung)"
begann 1963, der 2. 1965 und der 3. 1968. Insgesamt
hatte diese externe Fachreferentenausbildung einen
viermaligen Durchlauf.
Die Absolventen dieses Studienganges waren wie
die des Studienganges Referendarausbildung berechtigt,
die Berufsbezeichnung "Wissenschaftlicher
Bibliothekar" zu führen.
2.2.4.3.
Kombinationsstudium
1. Bibliothekswissenschaft
Mit Gründung des Instituts wurde zunächst
das Kombinationsstudium, nämlich das Studium
der Bibliothekswissenschaft und eines Spezialfaches
(alle an der Universität gelehrten Fächer
waren möglich), eingeführt. Die Vor-
und Nachteile bzw. Schwierigkeiten dieser Ausbildungsform,
die sich generell bewährt hatte, resümierte
Horst Kunze.<31> Als
Vorteile nannte er:
- Beibehaltung der deutschen Ausbildungstradition.
- Anerkennung der Bibliothekswissenschaft als
Hochschuldisziplin.
- Enge Verbindung des bibliothekswissenschaftlichen
Studiums mit dem Studium eines Spezialfaches
von Beginn der Studienzeit an.
- Enge Verbindung des kombinierten Studiums
an einem Bibliothekswissenschaftlichen Institut
und am Orte einer großen wissenschaftlichen
Bibliothek.
- Überwindung der traditionellen Enge vorwiegend
philologisch-historisch vorgebildeter Hochschulabsolventen
durch Einbeziehung naturwissenschaftlicher Spezialfächer.
- Maximal enger Kontakt mit der bibliothekarischen
Praxis durch Lokalisierung des neuen Instituts
an oder in einer großen wissenschaftlichen
Bibliothek.
Für das Fach Bibliothekswissenschaft standen
weit weniger Stunden zur Verfügung als für
die Spezialfächer.
"Daß das bibliothekswissenschaftliche
Studium durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen
und die Humboldt-Universität zum Range einer
Fachrichtung erhoben wurde, ergab sich zu diesem
Zeitpunkt zwangsläufig aus dem damaligen
Stand der Hochschulreform, nach dem es prinzipiell
keine "Nebenfächer", sondern nur
noch Fachrichtungen im Verband der einzelnen Fakultäten
gab."<32>
Im Studienjahr 1954/55 wurden die ersten Studenten
(1. - 3. Matrikel) immatrikuliert. Es fanden zunächst
Vorlesungen zur Wissenschaftsgeschichte (Prof.
Dr. Joris Vorstius), zur Funktion und zu den Arbeitsmethoden
wissenschaftlicher Bibliotheken (Prof. Dr. Horst
Kunze) und zur Geschichte des Buchwesens (Prof.
Dr. Willi Göber) statt.
Im Jahre 1955 wurde regulär die 4. Matrikel
Kombinationsstudium immatrikuliert. Die Ausbildung
(Bibliothekswissenschaft und Spezialfach) dauerte
planmäßig fünf Jahre und endete
mit dem Staatsexamen in beiden Fächern. Die
erfolgreiche Absolvierung berechtigte zur Anstellung
als Fachreferent in wissenschaftlichen Bibliotheken.
Die Berufsbezeichnung "Wissenschaftlicher
Bibliothekar" wurde erst nach einer anschließenden
zweijährigen Assistentenzeit und der Anfertigung
einer Assistentenhausarbeit erworben.
Im Jahre 1957 legten die ersten fünf Absolventen
des Instituts (1. Matrikel) das Staatsexamen für
den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst ab. Die
Institutschronik berichtete unter dem 28.6.1957
zum Staatsexamen:
"Es umfaßt die mündliche
Abschlußprüfung in den Fächern
Bibliotheksverwaltungslehre, Buchkunde einschließlich
Handschriften- und Inkunabelkunde, Wissenschaftsgeschichte,
Bibliographie und Bibliotheksgeschichte sowie
eine Klausurarbeit und den Nachweis über
Sprachkenntnisse in Lateinisch, Englisch, Französisch
und Russisch."
1969 wurde für die 10.-14. Matrikel die
Pflichtassistentenzeit aufgehoben.
Mit der Hauptprüfung der 14. Matrikel Kombinationsstudium
Bibliothekswissenschaft, deren Ausbildungzeit
auf vier Jahre verkürzt worden war, endete
1972 diese Ausbildungsform.
Die Absolventen des Kombinationsstudiums (1954-1972)
waren gleichfalls berechtigt, die Berufsbezeichnung
"Wissenschaftlicher Bibliothekar" zu
führen.
2. Informations-/Dokumentationswissenschaft
Die 1. Matrikel Kombinationsstudium Informations-/Dokumentationswissenschaft
in Verbindung mit einem Spezialfach wurde 1966
angenommen. Dieses Studium dauerte fünf Jahre
und führte nach bestandenem Staatsexamen
zur Berufsbezeichnung "Informator mit Hochschulabschluß".
In diesem Studiengang wurden vier Matrikeln ausgebildet,
er wurde 1974 eingestellt.
2.2.4.4. Vollstudium Bibliothekswissenschaft
(Direktstudium)
Über das 1968 neu eingerichtete bibliothekswissenschaftliche
Vollstudium handelte Erwin Marks. <33>
Bevor das bibliothekswissenschaftliche Vollstudium
eingeführt wurde, hatte die Kommission
für Berufsnachwuchs und Weiterbildung des
Deutschen Bibliotheksverbandes an zahlreiche größere
Bibliotheken des gesamten Bibliothekswesens
der DDR und an die regionalen Gruppen innerhalb
des Bibliotheksverbandes einen " Fragebogen
zu Grundfragen eines bibliothekswissenschaftlichen
Vollstudiums" verschickt. Außerdem
wurden schriftliche Stellungnahmen erbeten.
Friedrich Nestler stellte die Konzeption dieses
Studienganges der bibliothekarischen Berufsöffentlichkeit
vor. Er unterstrich, daß dieses Studium
nicht das Kombinationsstudium ersetzen solle,
sondern als zweiter Studiengang neben ihm eingerichtet
würde. Denn dieses Vollstudium "ermöglicht
einerseits die Verbesserung der Ausbildung von
Hochschulkadern für die wissenschaftlichen
Bibliotheken und wird zugleich die erste deutsche
Hochschulausbildung für wissenschaftliche
Kader des Netzes der Allgemeinen Öffentlichen
Bibliotheken sein."
Als Beispiele möglicher Arbeitsgebiete für
die künftigen Absolventen nannte Nestler:
- "Leitende Bibliothekare für
die wissenschaftlich-methodische Anleitung und
Koordinierung in Bibliotheksnetzen (z.B. in
Universitätsbibliotheken, in der Akademiebibliothek,
in Bezirksbibliotheken).
- Leiter von Benutzungsabteilungen größerer
Bibliotheken (z.B. Landesbibliotheken, große
Bezirksbibliotheken, große Fachbibliotheken).
- Leitende Bibliothekare in großen
Stadtbibliotheken bzw. großen Hauptbibliotheken
städtischer Netze.
- Leiter von Zentralbibliotheken.
- Leiter von Einrichtungen mit allgemeinen
bibliographischen Aufgaben.
- Leiter von Erwerbungsabteilungen großer
Bibliotheken.
- Leiter von Kreisbibliotheken.
- Wissenschaftliche Mitarbeiter in zentralen
Institutionen und Organisationen des Bibliothekswesens
(z.B. Zentralinstitut für Bibliothekswesen,
Methodisches Zentrum für wissenschaftliche
Bibliotheken).
- Fachdozenten an bibliothekarischen Fachschulen."
<34>
Nestler stellte in seinem Aufsatz die Sicht der
wissenschaftlichen Bibliotheken in den Vordergrund.
Von seiten der öffentlichen Bibliotheken
hatte Erich Siek diesen Studiengang beleuchtet.<35>
Die 1. Matrikel dieses bibliothekswissenschaftlichen
Vollstudiums (ohne Spezialfach) wurde 1968 immatrikuliert.
Das Studium dauerte vier Jahre und schloß
mit der Hauptprüfung, die die Einzelgebiete
Marxismus-Leninismus, Allgemeine Bibliothekswissenschaft,
Bibliographie und Arbeit mit den Nutzern umfaßte,
ab.
Nach Anfertigung und öffentlicher Verteidigung
einer Diplomarbeit vor der Diplomkommission, in
der Regel bestehend aus einem Vorsitzenden, dem
Betreuer der Diplomarbeit und einem Beisitzer,
konnte der akademische Grad eines Diplom-Bibliothekars
erworben werden.
Die Absolventen fanden ihre Arbeitsfelder in
allen Zweigen des Bibliothekswesens, des öffentlichen
wie auch des wissenschaftlichen, in Fachbibliotheken
sowie in zentralen Einrichtungen des Bibliothekswesens.
Viermal wurde für diesen Studiengang immatrikuliert,
letztmalig 1971, danach trat eine achtjährige
Pause ein.
Erst 1979 wurde das bibliothekswissenschaftliche
Vollstudium als Direktstudium wieder aufgenommen.
Über Ausbildungsziele und -inhalte sowie
über die im gesamten Bibliothekswesen der
DDR bestehenden Einsatzmöglichkeiten der
Absolventen berichtet eGünter Fröschner.<36>
In diese Ausbildung waren sogenannte "Jugendobjekte"
integriert. So wurde im Oktober 1980 ein Vertrag
zwischen dem Institut und dem Stadtbezirk Berlin-Marzahn
über die Mitarbeit von Direktstudenten beim
Aufbau und bei der Entwicklung der Kinder- und
Jugendbibliothek geschlossen.
Diese Studienform lief 1990 mit den Diplomverteidigungen
der 7. Matrikel aus.
Die 1988 immatrikulierten Studenten konnten 1992
ein Zweitfach hinzuwählen und in dieser Fächerverbindung
im Magisterstudiengang zu Ende studieren.
Anläßlich des 35jährigen Institutsbestehens
zog der damalige Direktor, Friedrich Nestler,
Bilanz über das Direktstudium.<37>
2.2.4.5.
Postgraduales Studium Informations- und Dokumentationswissenschaft
Der zweijährige postgraduale Studiengang
Informations- und Dokumentationswissenschaft wurde
1969 eingerichtet.
Daran teilgenommen haben Mitarbeiter aus Informations-/Dokumentationeinrichtungen,
die bereits über einen Hoch- oder Fachschulabschluß
aus anderen Studienrichtungen verfügten.
Die Ausbildung war in Form eines Fernstudiums
(mit Konsultationstagen am Institut bzw. an der
Außenstelle in Leipzig) organisiert. Das
Studium schloß mit der Berufsbezeichnung
"Fachinformator" ab. <38>
Die letzte Matrikel, die 13., lief unter der Bezeichnung
"Universitäres Zusatzstudium Information/Dokumentation"
und beendete im März 1994 ihr Studium. Insgesamt
haben 588 Studenten dieses Studium erfolgreich
abgeschlossen.
2.2.4.6.
Postgraduales Studium Bibliothekswissenschaft
Das zweijährige postgraduale Studium der
Bibliothekswissenschaft wurde 1976 eingeführt.
Es stand in der alten Ausbildungstradition des
wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes; denn die
Voraussetzung für die Teilnahme war ein bereits
abgeschlossenes Hochschulstudium auf einem anderen
Wissenschaftsgebiet sowie praktische Tätigkeit
im Bibliothekswesen.
Die Studienform war eine Kombination aus Fernstudium
mit Präsenztagen am Institut. Das postgraduale
Studium, abgeschlossen mit mündlicher Abschlußprüfung
und einer vom Gutachter zu benotenden Abschlußarbeit,
führte ergänzend zu der bereits vor
diesem Studium vorhandenen Berufsbezeichnung zum
"Fachbibliothekar". Es lief bis 1993.
Der neunten und letzten Matrikel wurden am 19.10.1993
die Zeugnisse überreicht. Insgesamt haben
311 Teilnehmer dieses Studium erfolgreich absolviert.
2.2.4.7.
Fernstudium Bibliothekswissenschaft
Das Fernstudium Bibliothekswissenschaft wurde
1971 eingeführt. Die Ausbildung dauerte zunächst
vier Jahre und entsprach in Inhalt und Anforderung
dem Vollstudium der Bibliothekswissenschaft als
Direkt(Präsenz)studium.
Zulassungsvoraussetzungen waren die Hochschulreife
(erbracht durch Abitur oder Fachschulabschluß)
sowie mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit
im Bibliothekswesen. Für diese Studienform
gab es erheblichen Bedarf aus der Praxis.
Bibliothekare mit Fachschulabschluß, die
leitende Tätigkeiten in den unterschiedlichen
Zweigen des Bibliothekswesens ausübten oder
sich darauf vorbereiteten, hatten sich zahlreich
beworben, so daß in den ersten Jahren nicht
alle Bewerber berücksichtigt werden konnten.
Die große Leistungsbereitschaft dieser
Studenten zeigte sich an der Qualität der
Beleg- und Diplomarbeiten.
Das Fernstudium war zuerst auf vier Jahre angelegt,
1976 wurde es um ein halbes Jahr verlängert
und eine Spezialisierung als Wahlpflichtveranstaltung
ab dem 8. Semester angeboten (Arbeit mit dem kulturellen
Erbe; Bibliographie; Leitung, Planung und Organisation
der Bibliotheken der DDR; Information/Dokumentation).
Die letzte (12.) bibliothekswissenschaftliche
Matrikel hat ihr verkürztes Studium im Dezember
1993 beendet.
In den Jahren 1971-1993 haben insgesamt 354 Fernstudenten
(im allgemeinen in der Praxis erfolgreich tätige
Fachschulbibliothekare) ihr Studium mit dem ersten
akademischen Grad "Diplom-Bibliothekar"
abgeschlossen und damit die formale Voraussetzung
erlangt, zu promovieren.
Über das Fernstudium hat Erika Marks berichtet.
<39>
Für alle Lehrgebiete der Bibliothekswissenschaft
und der Informations-/Dokumentationswissenschaft
ist Lehrmaterial, zumeist in Gestalt von Lehrbriefen,
erarbeitet worden.
Die für das Fernstudium erarbeiteten Lehrmaterialien,
über 60 selbständige Arbeiten, sind
titelmäßig zusammengestellt worden.
<40>
Zur einheitlichen Gestaltung der Lehrmaterialien
wurde ein Werkstandard von Institutsmitarbeitern
erarbeitet. <41>
2.2.4.8.
Magisterstudium
Im September 1990 wurden erstmalig 46 Studenten
des neu eingerichteten Magisterstudienganges der
Bibliotheks- und der Informationswissenschaft
in Kombination mit einem zweiten Hauptfach bzw.
mit zwei Nebenfächern immatrikuliert.
Die 1988 immatrikulierten Direktstudenten des
Vollstudiums Bibliothekswissenschaft konnten ihr
Studium als Magisterstudium mit einem hinzugenommenen
Zweitfach als M. A. beenden.
Zum Sommersemester 1993 wurde das Magister-Nebenfach
Bibliothekswissenschaft von der Freien Universität
Berlin an die Humboldt-Universität überführt.
1994 wurden die Studienordnung und fachspezifischen
Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang
Bibliothekswissenschaft als Hauptfach und Nebenfach
in Kraft gesetzt. <42>
2.3. Weiterbildungs-
und Ausstellungstätigkeit
Das Institut veranstaltete regelmäßig
Weiterbildungsseminare für leitende Mitarbeiter
des Informationssystems Wissenschaft und Technik
sowie des Bibliothekswesens.
Von 1980-1989 fanden im universitätseigenen
Schulungsheim in Wendisch-Rietz 14 zweiwöchige
bzw. einwöchige Weiterbildungsseminare für
leitende Mitarbeiter des Informationssystems Wissenschaft
und Technik und 9 für leitende Mitarbeiter
des Bibliothekswesens statt.
Eine weitere Seite der Institutswirksamkeit in
die Öffentlichkeit hinein waren Ausstellungen,
für die Institutsmitarbeiter Drehbücher
schrieben sowie Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten
leisteten. Fünf Ausstellungen zur Wissenschafts-
und Kulturgeschichte konnten, z. T. auch im Ausland,
gezeigt werden.<43>
2.4. Konferenzen,
Symposien
Das Institut für Bibliothekswissenschaft
hat bald nach seiner Gründung internationale
Kontakte aufgebaut und gepflegt. Institutsmitarbeiter
nahmen an der "Ersten Internationalen Konferenz
über die bibliothekarische Hochschulausbildung"
teil, die 1958 am Katheder für Bibliothekswesen
der Karlsuniversität zu Prag stattfand.
Das Berliner Institut richtete 1962 die "Zweite
Konferenz der bibliothekswissenschaftlichen Hochschulen
und Institute in den sozialistischen Ländern"
über "Gegenstand und Methoden der Bibliothekswissenschaft
unter besonderer Berücksichtigung der Bibliothekswissenschaft
als Hochschuldisziplin " aus.<44>
Im November 1960 wurde anläßlich der
150-Jahr-Feier der Humboldt-Universität eine
Vorkonferenz durchgeführt, zu der allen geladenen
Teilnehmern - Fachkollegen aus den Bibliotheken
der DDR - vorher die vom Institut ausgearbeiteten
Thesen zugestellt worden waren.<45>
Der von der Konferenz verabschiedete Thesentext
wurde veröffentlicht.<46>
"Das Ergebnis dieser zweiten Konferenz
bestand nicht nur in einer Klärung des Gegenstandes
der Bibliothekswissenschaft, sondern auch in einer
Übereinstimmung der Meinungen der Vertreter
der sozialistischen Länder über die
Einzelgegenstände der Bibliothekswissenschaft,
einschließlich der Terminologie. Sie befruchtete
unmittelbar die grundsätzliche Arbeit unseres
Institutes bis in die Studienplanung hinein. Darüber
hinaus ist sie ein grundsätzlicher Beitrag
zu den Grundfragen der Bibliothekswissenschaft
heute - und damit von internationaler Bedeutung."
<47>
Die Konferenz verabschiedete folgende Formulierung
zum Gegenstand der Bibliothekswissenschaft:
- "Die Bibliothekswissenschaft untersucht
die gesellschaftlichen Funktionen der Bibliotheken
unter den jeweiligen historischen Bedingungen
und hat die Aufgabe, ausgehend von der marxistisch-leninistischen
Lehre von der Kulturrevolution, die Prinzipien
für die gesellschaftliche Nutzung der Literatur
zum Zwecke der aktiveren Unterstützung
der kommunistischen Erziehung und der Entwicklung
der sozialistischen Kultur und Wissenschaft
auszuarbeiten.
- Die Bibliothekswissenschaft als Lehrfach
umfaßt:
- Bibliothekslehre (d.h. Leserkunde,
Bestände und Kataloge, Struktur und
Funktion des Bibliothekswesens),
- Bibliotheksgeschichte, Bibliographie
und Buchkunde, ferner
- Wissenschaftskunde, und zwar entweder
selbständig oder in Verbindung mit
der Fachbibliographie.
- Den Kern der Bibliothekswissenschaft
bildet die Bibliothekslehre, weil in ihr unmittelbar
der gesellschaftliche Auftrag der Bibliotheken
zum Ausdruck kommt.
- Im Mittelpunkt bibliothekarischer Theorie
und Praxis stehen Leser und Buch.
- Für die Bibliothekswissenschaft
in den einzelnen Ländern bestehen neben
den allgemeinen Grundlagen auch spezifische,
die sich aus den nationalen Gegebenheiten ableiten."<48>
Acht Jahre später, auf der 36. IFLA-Konferenz
von 1968, hat sich Werner Dube, damals Institutsdirektor,
der Frage der Bibliothekswissenschaft gewidmet.
Er verstand darunter "das aus der bibliothekarischen
Praxis erwachsende, sich ständig erweiternde
System der Erkenntnisse über die funktionellen,
strukturellen und sonstigen Eigenschaften der
Bibliotheken, über ihre Arbeitsweise und
ihre Arbeitsmittel. Dieses System bildet in Gestalt
von Begriffen, Kategorien, Gesetzen und Hypothesen
die theoretische Grundlage der bibliothekarischen
Tätigkeit, die ständig von der Praxis
überprüft wird. Es befindet sich in
Wechselwirkung mit anderen Wissenschaften und
ermöglicht unter sozialistischen Bedingungen
die wissenschaftlich begründete Planung und
Leitung der Bibliotheksarbeit." <49>
Auch speziellen Bibliotheksproblemen widmete
sich das Institut, so veranstaltete es 1959 die
"Theoretische Konferenz zu Fragen der Sachkatalogisierung".
Der Stellvertretende Direktor für Forschung,
Rolf Haake, bezeichnete Schwerpunktthemen und
nannte als Forschungsaufgabe, "den
Gegenstand beider Wissenschaften darzustellen,
das in Einzeldarstellungen vorhandene Wissen zu
einem Wissenskomplex zusammenzuschließen,
darauf aufbauend neue Erkenntnisse zu gewinnen
und das Gesamte theoretisch zu durchdringen".
<50>
Im November 1982 fand die Internationale wissenschaftliche
Konferenz des Instituts zum Thema "Methodologische
Probleme der Bibliothekswissenschaft und der Informations-
und Dokumentationswissenschaft" statt.
Anläßlich der Frühjahrsberatung
1983 der IFLA-Sektion "Bibliothekstheorie
und -forschung" in Berlin meldete sich das
Institut mit einigen Beiträgen zu Wort. <51>
Anläßlich seines 30jährigen Bestehens
hielt das Institut im April 1985 die regelmäßig
stattfindende internationale Konferenz der Hochschuleinrichtungen
für die Ausbildung von Bibliothekaren und
Informatoren der sozialistischen Länder zur
Thematik "Forschungsprofil und Forschungsergebnisse
der Hochschuleinrichtungen zur Ausbildung von
Bibliothekaren und Informationsfachkräften
: das Humboldtsche Prinzip der Einheit von Lehre
und Forschung" ab. <52>
2.5. Forschung
und Forschungskoordinierung
Horst Kunze hatte bereits 1965 auf die Forschungsaufgaben
der Institutsmitarbeiter verwiesen:
" Zu den Forschungsaufgaben im weiteren
Sinne der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts
verweisen wir auf das Verzeichnis ihrer Publikationen...,
nicht ohne zusätzlich zu bemerken, daß
für die Assistenten die Promotionspflicht,
für den Dozenten die Habilitationspflicht
und für alle die Verpflichtung zu Herausgabe
von Lehrmaterialien besteht." <53>
In späteren Jahren haben die Mitarbeiter
des Instituts nach erfolgreich verteidigter Dissertation
in der Regel an einem an der Humboldt-Universität
(Institut für Hochschulbildung) neu eingerichteten
postgradualen Studium der Hochschulpädagogik
teilgenommen. Dieses Studium wurde mit einer schriftlichen
Hausarbeit, einer mündlichen Prüfung
und einer Lehrprobe abgeschlossen. Es war zusammen
mit einem am Institut durchzuführenden wissenschaftlichen
Kolloquium die Voraussetzung für die Erlangung
der Facultas docendi, die allgemein alle Lehrkräfte
des Instituts zu erwerben gehalten waren.
Forschungsseminare für Promovenden wurden
1966 eingerichtet. Seit 1969 konnten Absolventen
mit ausgezeichneten Studienergebnissen ein Forschungsstudium,
das zur Promotion führte, aufnehmen.
Das erste am Institut durchgeführte Promotionsverfahren
war 1965 das von Friedrich Nestler. <54>
Die am Institut geschriebenen und verteidigten
Abschlußarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen
A und Dissertationen B (Habilitationsschriften)
sind in der Institutschronik nach 15 Sachgruppen
gegliedert, verzeichnet.
Diese Gliederung gibt im wesentlichen die Struktur
der Lehrgebiete wieder.
Ferner gibt es ein Verzeichnis der Dissertationen
und Abschlußarbeiten zum Bibliotheks- und
Buchwesen der Jahre 1960-1980. <55>
Das Institut wurde 1977 auf Grund der "Anordnung
über die Koordinierung der bibliothekswissenschaftlichen
Forschung in der DDR" zur Koordinierungsstelle
für die bibliothekswissenschaftliche Forschung
in der DDR ernannt, nachdem die Bibliotheksverordnung
vom 31.5.1968 dazu in § 16(19) die Basis
geschaffen hatte:
"Die bibliothekswissenschaftliche
Forschung hat die wissenschaftlichen Grundlagen
für die Gestaltung, Leitung und Organisation
der bibliothekarischen Arbeit auszuarbeiten. Hauptaufgabe
der bibliothekswissenschaftlichen Forschung ist
die Schaffung eines wissenschaftlichen, auf die
Erfordernisse der bibliothekarischen Praxis und
die Qualifizierung der bibliothekarischen Fachkräfte
gerichteten Vorlaufes..."
Die Koordinierungstätigkeit des Instituts
wurde auf der IFLA-Konferenz 1981 bestätigt:
Zwecks Koordinierung wurden neun (später
zehn) inhaltliche Forschungsrichtungen oder -schwerpunkte
konzipiert. Für jeden Forschungsschwerpunkt
wurde ein Forschungsbeirat eingerichtet, dem die
jeweils führenden Experten angehörten.
Das Institut für Bibliothekswissenschaft
und wissenschaftliche Information war zunächst
für die Leitung zweier Forschungsbeiräte
verantwortlich:
"Rolle, Platz und Funktion der Bibliotheken
in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft"
und "Bestands- und Katalogprobleme",
später folgte als dritter "Bibliotheksgeschichte".
Alle zwei Jahre wurde dem Beirat für wissenschaftliches
Bibliothekswesen und wissenschaftliche Information
beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen
der DDR über die Ergebnise der gesamten bibliothekswissenschaftlichen
Forschung berichtet und es wurden ihm Vorschläge
für die weitere Forschung unterbreitet. <56>
Die Forschungstätigkeit der Institutsmitarbeiter
wurde von Jürgen Freytag, Stellvertretendem
Direktor für Forschung, erläutert:
"In den meisten der zehn Forschungsbeiräte
im Bibliothekswesen der DDR sind Mitarbeiter des
IBI tätig, und einige werden von ihnen geleitet,
ohne daß deren Forschungsgegenstände
damit zu den Forschungsprofilen des Instituts
gehören. Auch die Themen für Graduierungsarbeiten
können natürlich nicht auf die Forschungsprofile
des Instituts beschränkt werden, sondern
umfassen das ganze Spektrum der Forschung auf
den Gebieten Bibliotheks- und Informations-/Dokumentationswissenschaft.
Die Gesamtforschungsleistungen unserer Mitarbeiter
sind also größer als die Summe der
Ergebnisse aus unseren Forschungsprofilen. Die
Forschung wäre nicht möglich ohne die
Nutzung hochschulspezifischer Reserven wie Forschungskapazitäten
von Studenten aller Studienformen und -richtungen
sowie Graduierungsarbeiten." <57>
Die Veröffentlichungen der Institutsmitarbeiter
sind in der "Chronik ..."nachgewiesen,
unterteilt in
- selbständige Veröffentlichungen,
- Aufsätze, Beiträge, Berichte
- Rezensionen,
- Herausgebertätigkeit, größere
Übersetzungen,
- Mitarbeit an Nachschlagewerken, Informationsdiensten,
Zeitschriften.
|