| WEITBLICK | Nr. 4 (1997) |
| RUNDBLICK |
DISKUSSIONSFORUM ZUM KOOPERATIVEN BIBLIOTHEKS-VERBUND BERLIN-BRANDENBURG
Stellungnahme des Bibliotheks-Servicezentrums
Baden-Württemberg
(Teil 2)
Zentrale Katalogisierung im Verbundkatalog
Die Grundsatzentscheidung der deutschen Bibliotheken, die Urkatalogisierung aller in einem Verbund zusammenarbeitenden Bibliotheken in diesem Verbundkatalog vorzunehmen und dabei gleichförmige Regeln für alle Teilnehmer anzuwenden, ist eine grundlegende Voraussetzung für die effiziente Arbeitsorganisation und Benutzerbedienung. Jade dezentrale Katalogisierung, die nachträglich maschinell zusammengeführt wird, verteuert die Bearbeitung wie die Benutzerbedienung und behindert die Benutzer, wenn sie sich in den bibliothekarischen Datenbanken selbst bedienen. Diese Thesen sollen im folgenden erläutert werden:
Bearbeitung/Katalogisierung:
Die Katalogisierung in einem einheitlichen Datenbestand, in dem alle Daten
nach den gleichen Regeln und nach diesen Regeln vollständig erfaßt
sind, ermöglicht jeder Bibliothek, gefundene Katalogisate für die
Bearbeitung zu nutzen, ohne diese nochmals überprüfen zu müssen.
Die konsequente Urkatalogisierung in einem Datenverbund stellt sicher, daß
mit dem geringsten Rechercheaufwand für den Bearbeiter stets die Datenbank
für die Bearbeitung genutzt wird, die den größten Titelbestand
hat, der unmittelbar ohne weitere Überprüfung und Bearbeitung genutzt
werden kann. Jede Fremddatenübernahme in einen eigenen Katalog, auch
wenn die Daten von bester Qualität sind, erfordert es,
jeden Datensatz einzeln zu überprüfen, ob er den Regeln entspricht,
die im eigenen Katalog gelten,
sämtlichen Bestandteile, die in Normdateien vorliegen, auf Identität
zu überprüfen,
alle Verknüpfungen herzustellen und
Titeldaten, die aus mehreren Datensätzen bestehen, in mehreren Arbeitsschritten zu übernehmen.
Alle die Arbeitsschritte sind bei originärer Katalogisierung in der zentralen Datenbank nur einmal von dem Erstkatalogisierer zu leisten. Alle weiteren Teilnehmer, die Bestand an diesem Titel melden, brauchen nur noch ihre lokalen Daten anzuhängen. Ob die lokal über den Besitznachweis hinaus zusätzlich erforderlichen Daten lokal oder zentral gespeichert oder verwaltet werden, ist für die Arbeitsorganisation zweitrangig.
Bei dezentraler Katalogisierung erfordert die Zusammenführung der dezentral erstellten Daten eine Dublettenkontrolle beim maschinellen Zusammenführen der Daten. Bei der derzeitigen Nutzungsrate ist zu erwarten, daß etwa drei Viertel der dezentral erstellten Katalogisate Dubletten zu in der zentralen Datenbank vorhandenen Titelaufnahmen sind. Bei allen Titeln die ein zweites oder weiteres Mal in der Verbunddatenbank nachgewiesen werden ist die gesamte Katalogisierungsarbeit vermeidbar. Hinzu kommt, daß nach allen Erfahrungen mit dem maschinellen Zusammenführen unabhängig voneinander erstellter "identischer" Titel nicht zuverlässig sichergestellt werden kann, daß alle Bestandsnachweise eines Titels an einer Titelaufnahme zusammengeführt werden.1 Diese Titeldubletten schwemmen den Datenbestand unnötig auf und erschweren Bearbeitern wie Benutzer die Arbeit. Ein schönes Beispiel hierfür ist der VK (Verbundkatalog maschinenlesbarer Bibliothekskataloge). Dieser wird maschinell ohne Redaktion aus den maschinenlesbaren Katalogen der deutschen Bibliotheksverbünde zusammengeführt mit der Folge, daß trotz Anwendung gleicher Regeln in den einzelnen Katalogen die Titelaufnahmen zu identischen Buchtiteln nur teilweise zusammengeführt werden können. Da Titel aus Texten bestehen und Texte immer interpretationsfähig sind, sind Abweichungen in den Ansetzungen, d.h. in der Formulierung der suchbaren Worte, auch bei Anwendung identischer Regeln in verschiedenen Katalogen nicht vermeidbar. Die unterschiedlichen Wortformulierungen führen dann zu unterschiedlichen, maschinell erzeugten Suchbegriffen. Dieses Problem läßt sich durch eindeutige Titelidentnummern beheben. Da die Library of Congress seit vielen Jahren eindeutige Titelidentnummern vergibt, besteht dieses Problem in den Vereinigten Staaten nicht in diesem Ausmaß.
Die Rationalisierung in den Bibliotheken in den letzten Jahren beruht zum großen Teil genau auf der Möglichkeit, eigene Katalogisierung einzusparen. Eine kürzlich in der Bibliothek der Universität Konstanz durchgeführte Erhebung ergab, daß bis zu achtzig Prozent der nachzuweisenden Titel bereits in der Datenbank vorhanden sind. Bei fünfundfünfzig Prozent der anzuschaffenden Bücher erfolgt gar keine Titelüberprüfung mehr, da die für die Bestellung genutzte Verbundtitelaufnahme bereits ein fertiges Katalogisat ist, das keiner Nachbearbeitung mehr bedarf.
Bearbeitung/Erwerbung:
Der Nachweis bereits der bestellten Titel im zentralen Datenbestand ist die Voraussetzung der vom Unterhaltsträger geforderten landesweiten Erwerbungsabstimmung. Diese ist nur realisierbar, wenn die Verifizierung aller Beschaffungen der Partnerbibliotheken arbeitsökonomisch durchführbar ist.
Retrokatalogisierung:
Die maschinenlesbare Erfassung der älteren Bibliotheksbestände ist in den Verbundkatalogen, die möglichst keine Titeldubletten aufweisen, erheblich kostengünstiger als in den Katalogen, die größere Mengen Titeldubletten enthalten. Sobald Titeldubletten vorhanden sind, steigt der Rechercheaufwand. Bei größeren Mengen qualitativ unterschiedlicher aber annähernd identischer Titeldaten steigen die qualitativen Anforderungen an das Personal, das die Retrokatalogisierung durchführt.
Fernleihe:
Der vollständige Verbundkatalog mit möglichst allen Titeln in der Fernleihregion und mit sauberen Titeldaten d.h. jeder Titel ist nach Möglichkeit nur einmal vorhanden und alle Exemplarnachweise zu diesem Titel sind mit diesem verknüpft ist die Grundlage der effizienten Arbeit der Fernleihe und schnellen Bedienung der Benutzer, unabhängig davon, ob sich der Benutzer über Fernbestellung selbst bedient oder sich von seiner Bibliothek via Fernleihe bedienen läßt.
Sind die Titel nicht vollständig nachgewiesen, erfordert es zeitaufwendige Nachrecherchen in den in der Region vorhandenen lokalen Bibliothekssystemen, um festzustellen, wo der am schnellsten erreichbare Bestand des gewünschten Titels zu bekommen ist. Sind Titel dezentral nachgewiesen, muß hier nach einer Recherche, die über die Gesamtbestände der dezentral nachgewiesenen Titel erfolgte und bei der der Titel nicht gefunden wurde, in jedem Einzelfall nochmals nachrecherchiert werden, ob der Titel nicht doch in einem der über die Region verstreuten Teilbestände vorhanden ist aber wegen geringer Abweichungen in den Suchbegriffen nicht gefunden werden konnte, bzw. ob weitere in den Einzelbeständen nachgewiesene Titel mit dem im Gesamtbestand gefundenen Titeln identisch sind. Dieses ist eine typische Arbeitsstruktur bei der Suche in unterschiedlichen Quellen im Internet, die nicht miteinander abgeglichen sind und wo auch keine Chance zum Datenabgleich besteht. Ein gutes Beispiel ist die Recherche im Karlsruher Virtuellen Katalog, in dem man bei einer Suchanfrage in den verschiedenen Katalogen unterschiedlich vollständige Ergebnisse erzielt, obwohl alle nach dem selben Regelwerk erstellt sind. Und die Rechercheergebnisse des Karlsruher Virtuellen Kataloges sind nur deshalb trotzdem gut, weil die Datenbanken, in denen recherchiert wird, Verbundkataloge sind, die soweit möglich Dublettenfrei aufgebaut sind. Der zentrale Nachweis der in dezentralen Bibliotheken (Seminar-, Institutsbibliotheken) vorhandenen Bestände ist auch dann sinnvoll, wenn sie nicht ausleihbar sind. Wenn dezentrale Bibliotheken dezentral katalogisieren, ist der zentrale Nachweis nicht gesichert. Der Benutzer kann nicht wissen, in welchen Bibliotheken der gesuchte Titel noch nachgewiesen ist. Im Zweifel beschafft er sich ein Buch aus einer entfernten Bibliothek, obwohl dieser Titel in einer Bibliothek um die Ecke vorhanden ist. Wenn ausleihbarer Bestand nicht in den Bibliotheken vorhanden ist, die schnell liefern können, kann die Bibliothek, die den Fernleihauftrag bekommen hat, ihren Nutzer darauf hinweisen, daß er alternativ auf die spät erfolgende Lieferung warten oder in erreichbarer Entfernung das Buch wenigstens einsehen kann.
Diese beiden Kernpunkte lassen es geraten erscheinen, die dezentrale Katalogisierung, die immer zu einer Fragmentierung der Nachweissituation führt, so weit wie möglich zu vermeiden.
Ob die zentrale Katalogdatenbank datentechnisch auf einem Rechner liegt oder eine verteilte Datenbank ist, ist für die Bearbeitung ohne Bedeutung. Wesentlich ist für den Bearbeiter wie für den Benutzer, daß diese Datenbank im Arbeitszugriff für ihn eine Datenbank ist und er nicht in mehreren Datenbeständen parallel arbeiten muß.
Selbstbedienung der Benutzer:
Die Bibliothekskataloge dienen nicht nur den Bibliotheken als Arbeitsinstrument. Sie dienen in erster Linie der Benutzerbedienung. Wenn die Benutzer sich selbst bedienen, die Bibliotheken aber Kataloge anbieten, die unnötigen Rechercheaufwand erfordern, weil die Bibliotheken dezentrale, nur schwer koordinierbare Katalog führen, verringern die Bibliotheken zwar Ihren eigenen Aufwand. Der Rechercheaufwand der Benutzer steigt und die Rechercheergebnisse werden schlechter. Die Kosten, die die Bibliotheken dabei einsparen, entstehen in viel größerem Umfang bei den Benutzern durch größeren Zeitaufwand und entgangene Suchergebnisse. Die Reduzierung der eigenen Kosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Kosten der Nutzer ist zwar für die Bibliothek kostensparend, für die Gesamtheit der wissenschaftlichen Bibliotheksnutzung und Informationsbeschaffung nicht effizient.
Verbundkatalog als zentrales Erschließungsinstrument bibliothekarischer Daten:
Die Verbundkataloge dienen heute nicht nur als Nachweis gedruckter Bestände in den Bibliotheken. In zunehmendem Umfang sind mit den Daten der Kataloge weiterführende Daten wie Inhaltsverzeichnisse, Abstracts und Volltexte verbunden, die über die Kataloge erschlossen werden. Mit wachsender Dezentralisierung der Kataloge und der damit einhergehendenDifferenzierung der Rechercheinstrumente steigt auch der Aufwand, diese weiterführenden Inhalte direkt über die Datennetze zu nutzen.
Normdateien und Verbundkataloge
Die weitgehende Nutzung von Normdateien, die nach Möglichkeit nur an einer Stelle gepflegt werden dient der weiteren Arbeitsminimierung. Deshalb ist es inkonsequent, auf der einen Seite die Nutzung der Daten der Library of Congress oder des OCLC, der weltweit größten "Normdateien" für Titel zu verlangen und andererseits in der Pflege und Nutzung von Normdateien "Innovationshemmer"2 zu sehen. Diese vorbeugende Normierungsarbeit ist die Voraussetzung für effiziente Arbeitsstrukturen in der Bearbeitung wie in der Benutzerbedienung. Die amerikanischen Bibliotheken nutzen für ihre dezentrale Katalogisierung die mit einem immensen Aufwand erstellten zentralen Datenbanken der Library of Congress3 und des OCLC. Über diese beiden Datenbanken wird das gesamte Titelmaterial normiert und für alle anderen Bibliotheken bereitgestellt. Diese zentrale Redaktionsarbeit bedient sich der in anderen Ländern erstellten Titeldaten in der gleichen Form wie in den deutschen Katalog-Verbunddatenbanken die Fremddaten genutzt werden.
Der wesentliche Unterschied ist, daß es in den Vereinigten Staaten zwei zentrale Katalogdatenbanken gibt, die zusammenarbeiten, während in Deutschland mehr als ein halbes Dutzend Verbunddatenbanken unabhängig voneinander parallel geführt werden, in denen nicht einmal alle Universitätsbibliotheken nachgewiesen sind. Eine weitere Reduzierung dieser Redundanzen ist bei der heutigen Technik durch Zusammenführung mehrerer deutscher Verbunddatenbanken in einer gemeinsamen Datenbank möglich. Im Jahr 1996 wurden im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund etwa eine halbe Million Titelaufnahmen neu erstellt und 100.000 Fremddaten (der Deutschen Bibliothek, der British Library und der Library of Congress) in den Verbundkatalog übernommen. Der Nachweis von mehr als eineinhalb Millionen Bänden konnte ohne jede Bearbeitung der Titeldaten in die Verbunddatenbank eingebracht werden. Würden zwei Verbünde dieser Größenordnung zusammengeführt, hätte es ausgereicht, die neuen Titelaufnahmen und die Fremddatenübernahmen nur einmal statt zweimal zu bearbeiten. Die Bearbeitung von sechshunderttausend Titeldaten wäre entfallen und die Datennutzungsrate von siebzig auf fünfundachtzig Prozent angestiegen. Würden die Bibliotheken lokal katalogisieren statt im Verbund, müßte in jedem Katalogdatenbestand jede Datenübernahme einzeln bearbeitet werden. Bei jährlich mehr als zwei Millionen Bestandsmeldungen im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund bedeutet dies, daß die derzeit in diesem Verbund arbeitenden Bibliotheken bei dezentraler Katalogisierung ohne gemeinsame übergeordnete Verbunddatenbank jährlich mehr als eineinhalb Millionen Titeldatenübernahmen zusätzlich bearbeiten müßten.
Die Datenbestände der deutschen Verbundkataloge sind für die Kataloge der beteiligten Bibliotheken Normdatenbanken, die es erlauben, die gesamte lokale Katalogisierung dadurch zu ersetzen, daß man nur einen geringen Teil der Titel je Bibliothek selbst bearbeitet, diese Bearbeitung aber durch die kooperative Struktur der Verbundkataloge allen Beteiligten zugute kommt.
Die Normdateien haben für die Datenbereiche der Verbunddatenbanken, die aus den Normdateien übernommen werden, die gleiche Funktion wie die Verbunddatenbanken für die lokalen Bibliothekskataloge. Leider gibt es historisch und durch die Sprachen bedingt weltweit mehrere Normdateien für gleiche Inhalte wie zum Beispiel Personennamen und Körperschaften. Wenn die internationalen Bemühungen Erfolg haben, werden auch diese zusammengeführt und künftig kooperativ erstellt. Damit könnte der Gesamtaufwand der Bibliotheken für die Katalogisierung weiter reduziert werden.4
Arbeitseffizienz in der Katalogisierung
Vergleich amerikanischer und deutscher Leistungskoeffizienten
Der Vergleich vordergründig gleicher Arbeitsabläufe in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen ist immer schwierig, da aus den vorliegenden Daten meist nicht erkennbar ist, welche anderen Bereiche dem betrachteten Arbeitsvorgang zuarbeiten und für welche weiteren Arbeitsschritte der betrachtete Arbeitsschritt in welchem Umfang Vorarbeiten liefert.
In dem oben zitierten Beitrag von König wird die Meinung vertreten, amerikanische Arbeitsstrukturen seien effizienter als die in Mitteleuropa üblichen. Diese Bewertung wird durch einige Zahlen "belegt", die so aus dem Zusammenhang gerissen sind, daß ein Nachvollziehen der daraus gewonnenen Ergebnisse und der aus den Ergebnissen abgeleiteten Bewertungen nicht möglich ist.
Als Betriebswirt und für die Arbeitsorganisation zuständiger Bibliothekar einer Bibliothek, die seit Jahren ihre Arbeitsorganisation ständig den sich wandelnden Anforderungen anpaßt, interessiert mich die tatsächliche Effizienz unterschiedlicher Arbeitsstrukturen. Da wir in der Bibliothek der Universität Konstanz die Arbeiten so integriert haben, daß man die Zeit für die Katalogisierung nicht mehr getrennt messen kann, können wir die genannten Aufwandszahlen für die Katalogisierung nicht mit unseren Daten vergleichen. Deshalb habe ich die von König genannten Daten so umgerechnet, daß sie vergleichbar werden.
Im folgenden werden die von König genannten Werte der Carnegie Mellon University in Pittsburgh und der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt verglichen. Um die Jahresleistungen der Katalogisierung beider Bibliotheken miteinander vergleichen zu können, werden sämtliche Angaben auf Titelaufnahmen je Stunde und dann auf Minuten je Titelaufnahme umgerechnet. Dazu ist erforderlich, die Anzahl der Arbeitsstunden je Mitarbeiter zu kennen. Geht man davon aus, daß je Arbeitsjahr etwa 1.600 Arbeitsstunden geleistet werden (das Finanzministerium Baden-Württemberg rechnet mit 1548), kann man die genannten Jahres- und Stundenleistungen der jeweiligen Mitarbeiter umrechnen und vergleichen.
| Carnegie Mellon Univ. | StUB Frankfurt | ||
| Katalogisierte Einheiten je Jahr | 60.000 |
85.000 |
|
| Mitarbeiter | |||
| Fachpersonal | 4 |
11 |
|
| Hilfskräfte | 10 |
0 |
|
| Gesamt | 14 |
11 |
|
| Titelaufnahmen | |||
| je Jahr und Fachkraft | 15.000 |
7.727 |
|
| je Jahr und Hilfskraft | 6.000 |
0 |
|
| Titelaufnahmen | |||
| je Stunde je Fachkraft | 9,37 |
4,82 |
|
| je Stunde je Hilfskraft | 3,75 |
||
| Minuten je Titelaufnahme | |||
| Fachkraft | 6,40 |
12,44 |
|
| Hilfskraft | 16,00 |
|
|
| Gesamt | 22,40 |
12,44 |
|
Dieser Vergleich zeigt, daß die Mitarbeiter der Carnegie Mellon University in Pittsburgh je Titelaufnahme 22,4 Minuten aufwenden, während die Bibliothekare in Frankfurt dafür nur 12,44 Minuten aufwenden. Die Pittsburgher Mitarbeiter brauchen also fast zehn Minuten oder achtzig Prozent mehr Zeit für eine Titelaufnahme als die Frankfurter Bibliothekare. Dabei sind die in der Katalogisierung beschäftigten "Hilfskräfte" in Pittsburgh wie in allen großen amerikanischen Bibliotheken durchweg Akademiker.5
Die unterschiedlichen Ergebnisse hängen sicherlich auch mit der Qualität der vorliegenden und genutzten Daten und mit der unterschiedlichen Arbeitsorganisation zusammen. Sollten die Gesamtkosten je Titelaufnahme in Pittsburgh nicht höher sein als in Frankfurt, dürften die durchschnittlichen Personalkosten je Person für die vier Fachkräfte und Zehn Hilfskräfte in Pittsburgh nur fünfundfünfzig Prozent der durchschnittlichen Personalkosten der elf Fachkräfte in Frankfurt ausmachen. Denn die Mitarbeiter in Pittsburgh dürften für 22,4 Minuten nicht mehr Geld bekommen als die Bibliothekare in Frankfurt für 12,44 Minuten. Auch arbeiten die deutschen Arbeitnehmer angeblich weltweit die geringste Stundenzahl je Jahr. Wenn die amerikanischen Mitarbeiter mehr Arbeitsstunden im Jahr leisten als die deutschen, verschiebt sich das Verhältnis weiter zugunsten der deutschen Arbeitsergebnisse, da in der vorliegenden Berechnung für die deutschen und die amerikanischen Mitarbeiter der deutsche Jahresstundensatz angenommen wurde.
Aufgabenwandel
Was können die Bibliotheken tun, um die künftigen Anforderungen Ihrer Benutzer effizient zu bedienen?
Die Sammlung, Vermittlung und Bereitstellung von Literatur und Information wird auch künftig die zentrale Aufgabe der Bibliotheken sein. Wie bisher wird eine wesentliche Aufgabe die Bereitstellung von Materialien vor Ort sein. Die Bereitstellung muß unter Nutzung aller Möglichkeiten der modernen Technik und zeitgemäßer effizienter Organisation erfolgen.
Die Bibliotheken werden künftig sehr viel heterogeneres Material bereitstellen müssen als bisher. Die gedruckten Materialien werden nicht verschwinden, aber sie werden einen anderen Stellenwert bekommen. Gleichwertig wird die Bereitstellung nicht gedruckter Materialien in unterschiedlichen Formen sein. Dazu gehört auch die Bereitstellung zur Benutzung und dauerhafte Sicherung der nur elektronisch vorliegenden Dokumente, die in steigender Anzahl in den Hochschulen entstehen. Die Bibliotheken mit ihrer auf Dauer angelegten Organisationsstruktur können diese Daueraufgabe besser leisten als die Wissenschaftler, deren Interessengebiete und Tätigkeitsfelder vergleichsweise schnell wechseln.
Dabei ist die Hilfe zur Selbsthilfe eine zentrale Aufgabe der Bibliotheken. Jeder geübte Benutzer wird sich in seinem Fachgebiet besser auskennen als die meisten Bibliothekare. Doch die Aufgabe der Bibliotheken ist es, in allen Fächern und für alle Informationen die richtigen Zugänge und Ansatzpunkte zu wissen und diese den interessierten Benutzern vermitteln zu können. Der Bibliothekar wird zum "Spezialisten für das Allgemeine", der jedem Benutzer dann weiterhilft, wenn dieser außerhalb seines Fachgebietes Informationen braucht, die er nicht selbst findet. Mit dem zunehmenden Angebot unterschiedlicher Medien und dem exponentiell wachsenden Bestand relevanter Informationen wird diese Aufgabe immer wichtiger und aufwendiger.
Um diese Aufgabe, die Hilfe zur Selbsthilfe, quer über aller Fachgebiete hinweg leisten zu können, müssen die Bibliotheken ihre Hilfsmittel, und dazu gehören auch die Kataloge, benutzerfreundlich anbieten und kostengünstig erstellen. Dazu brauchen die Bibliotheken stabile technische Infrastrukturen, die vielleicht nicht immer auf dem allerneuesten Stand der künftig erwarteten Entwicklung sind, die aber ausgetestet und technisch effizient sind und als Grundlage einer modernen Arbeitsorganisation dienen. Die Effizienz der internen Bearbeitung muß steigen, damit diese mit weniger Aufwand bei steigender Qualität geleistet werden kann. Die freizusetzenden Arbeitskapazitäten werden dann dazu eingesetzt, die wachsenden, nicht gedruckten Informationsmengen den Benutzern ebenso zur Verfügung stellen zu können wie bisher die gedruckten Materialien.
Adalbert Kirchgäßner
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1 vgl: Dierig, Thomas, Silke Horny, Karin Söllner: Untersuchungen zur Einführung eines Allgemeingültigen Bibliographischen Codes (ABC) beim Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (SWB-Verbund), IN: ABI-Technik 11.1993, Seiten 173-189. (zurück)
2 vgl.: Hebgen, Michael: Quo vadis Deutsches Bibliothekssystem. IN: Wirtschaftsinformatik 38.1996, Seite 337. (zurück)
3 vgl.: Thomas, Sarah E.: Kooperation der Library of Congress mit deutschen Bibliotheken im Erschließungsbereich. IN: ZfBB Sonderheft 66, Frankfurt am Main 1997, Seiten 266-272. (zurück)
4 vgl.: Tillcu, Barbara B.: Gemeinsame internationale Ausgangsdaten für Normsätze: standardisierte Sucheinstiege. IN: ZfBB Sonderheft 66, Frankfurt am Main 1997, Seiten 273-282 (zurück)
5 vgl. Mallmann-Biehler, Marion: Katalogisierung und Verbundnutzung in den USA. IN: Bibliotheksdienst 26. 1992, Seiten 492-507, hier Seite 493. (zurück)
Deutsche Regeln: Isoliert und unzeitgemäß?
Zur Isolation:
Die deutschen Regeln sind in der Tat isoliert, da die Daten nicht ohne massive Nacharbeit getauscht werden können, zumindest nicht mit Datenbanken, die hochqualifizierte bibliographische Nachweise und Normdateien führen. Bibliothekarische Daten werden auf Grund von Regeln erstellt, in Formaten erfaßt und mit Austauschformaten transportiert. EDV-Systeme müssen diese Formate verarbeiten können. Um die unterschiedliche Entwicklung d.h. die Isolations zu erklären und zu verstehen, muß die Historie der Regel- und Formatentwicklung bemüht werden: 1961 und 1969 wurden von der IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions) und der UNESCO Konferenzen abgehalten, die die Bemühungen um den internationalen Datenaustausch in den sog. "Statement of Principles" resp., den International Standard Bibliographic Descriptions ISBD" festschrieben.
Die deutschen Regeln RAK (Regeln für Alphabetische leider nicht Automatische Katalogisierung) entstanden auf Grund dieser Empfehlungen und hielten sich im großen und ganzen daran, während die Anglo-American Cataloging Rules mit Ausnahme der ISBD sehr viel stärker die angloamerikanische Tradition berücksichtigten. Die internationale Anpassung der deutschen Regeln, die sich insbesondere in der Namensansetzung (Staatsbürgerschaftsprinzip) ausdrückt, ist einer der Hauptgründe der Isolierung: Wenn heute von internationaler Praxis die Rede ist, meint man in der Regel die anglo-amerikanische.
Um die angesprochene Hierarchisierung zu kommentieren, muß ein kurzer Blick auf die sog. Austauschformate MARC (Machine Readable Cataloging) und MAB (Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken) geworfen werden: Die nationalen Austauschformate sind auf der Basis der Weitergabe nationalbibliographischer Daten oder als nationaler Katalogkartendienst entstanden. Das gilt für US-MARC (resp. UK-MARC) ebenso wie für MAB. Sie stellen nicht anderes als die Transportsysteme für Listen- und Kartenkataloge dar. Bei MAB sind sehr viel stärker Strukturen zu erkennen, die eher EDV-Gesichtspunkte haben. Ohne die Kategorien im einzelnen zu untersuchen, läßt sich festhalten, daß sich MAB in wesentlichen Teilen von MARC entfernt, indem es untergeordnete Einheiten (z.B. Bände) in getrennten Sätzen darstellt, die sog. Hierarchisierung. Die jeweilige Lösung betrachtet man daraufhin die Regel ist besonders kurios, da man nach AACR viel eher auf die Idee einer hierarchischen Darstellung hätte kommen können. Die Amerikaner betreiben um das deutlich zu sagen hier einen Etikettenschwindel: sie erfassen auch Bände, aber jeweils (und dadurch vielfach) auf der lokalen Ebene, da sie ja die physischen Einheiten der Ausleihe bedienen müssen. In Deutschland wird die viel beschimpfte Hierarchisierung einmal auf Verbundebene vollzogen, auf deutsch die Einzelbände "hierarchisiert" nachgewiesen.
Diese Strukturunterschiede haben in der Tat verhindert, daß amerikanische EDV-Systeme sich auf dem deutschen Markt bewegen können. Dies ist besonders bedauerlich, da dieamerikanischen Systeme in sehr viel höherem Maße den neuesten Stand der Technik berücksichtigen.
In das deutsche Regelwerk noch zeitgemäß...?
Unzeitgemäß sind die deutschen und amerikanischen Regelwerke ebenso wie ihre Transportsysteme MARC und MAB. Wenn denn internationaler Datenaustausch als höchstes Gut anzusehen ist, gilt es schleunigst Kompromisse zu finden: Die Expertengruppe RAK des Deutschen Bibliotheksinstituts hat diese Situation erkannt und aus der zunächst zwar notwendigen aber ausschließlichen Forderung nach Online-Anpassung des Regelwerks einen Spagat zwischen Anpassung an AACR und Online-Ansprüchen begonnen. Das verstärkte Interesse der amerikanischen und britischen Kollegen am Datenaustausch sowie ein Projekt REUSE (Nachnutzung) der Göttinger Staats- und Universitätsbibliothek mit OCLC (Online Computer Library Center in Dublin Ohio) haben diese Bemühungen maßgeblich unterstützt.
Die EG-RAK hat bereits einen großen Teil der problematischen Regelunterschiede untersucht und ist in einigen wesentlichen Punkten bereits soweit, Lösungsverschläge der künftigen "Regelwerkskonferenz" unterbreiten zu können. Die wesentlichen Unterschiede liegen in der unterschiedlichen Namensansetzung von Personen, Körperschaften und Titeln, in der Hierarchisierung (i.e. Anlegung von Bandsätzen) und in der unterschiedlichen Transliteration.
Für alle Namensdaten gibt es nur eine Lösung: eine internationale Namensdatei real oder virtuell d.h. Namen werden entweder in eine existierende Namensdatei eingebracht unter Kenntlichmachung der nationalen Form oder nationale Dateien tauschen ihre Daten über eine Identnummer. Es müßten dann beim Datentausch automatisch die jeweilige nationalsprachige Form inklusive aller anderen Formen als Suchbegriffe transportiert werden.
Können als nationale Namensformen in einen International Authority File eingebracht werden, muß keine Regelkonformität in der Ansetzung bestehen. Es müssen "lediglich" die Entitäten zueinander passen, d.h. jeder angesetzte Name muß einer Einheit in dem gerade entstehenden Anglo-American Authority File entsprechen. Die Folge für die RAK wäre die Unterscheidung gleichnamiger Namen bei Bedarf ("Individualisierung") in Analogie zu AACR. Die Entscheidung zur Individualisierung ist eine bibliothekspolitische Frage in Deutschland. Aus vordergründiger Sparpolitik hat man in Deutschland die Namensansetzung vereinfacht", d.h. u.a. die 2. Vornamen abgekürzt was inzwischen revidiert ist und gleiche Namen für unterschiedliche Personen nicht differenziert. Dies führt dazu, daß deutsche Namen nicht automatisch in eine internationale Datei passen. Es muß also der bibliothekspolitische Wille zur Individualisierung von Personennamen und Teilnahme an einer internationalen Datei von verantwortlichen Bibliothekaren dokumentiert werden.
Ähnliches gilt für Körperschaftsnamen: Hier ist nur die Lage schwieriger, da Anzahl und Struktur der Körperschaftsnamen erheblich voneinander abweichen. Nach diversen Voruntersuchungen in der EG-RAK haben soeben Kolleginnen der Library of Congress sämtliche RAK-Beispiele von Körperschaftsansetzungen an den amerikanischen Name Authorities abgeglichen. Zur Zeit werden diese Unterschiede von der EG-RAK genau analysiert und Vorschläge zur Einbindung in die internationale Namensdatei erarbeitet.
Diese Veränderungen dieser Regeln sind ebenfalls bibliothekarische Entscheidungen.Will man den Datentausch, sind Veränderungen (die zunächst arbeitsaufwendig sind) eine conditio sine qua non. Die jeweilige Durchführung bei PND (Personennamensdatei in der Deutschen Bibliothek) sowie der GKD (Gemeinsame Körperschaftsdatei bei der Staatsbibliothek in Berlin) wird ein langjähriger Prozeß sein. Er könnte aber beim Neuzugang von Daten beginnen, wie dies auch in der Kooperation der British Library und der Library of Congress gemacht wird.
Die Expertengruppe RAK hat sich inzwischen auch intensiv um die Angleichung der Ansetzung von Titeln bemüht und bereits für die meisten Schwierigkeiten Lösungen gefunden, die außerdem einer stärkeren Berücksichtigung der Online-Welt entgegenkommt. Auch diese Regeländerungen werden der Regelwerkskonferenz vorgelegt und könnten sofort in die Tat umgesetzt werden. Die Altdaten könnten überwiegend maschinell umgesetzt werden. Wegen der anstehenden Ablösung der Verbundsysteme wäre hier ein schnelles Handeln erforderlich.
Über die Hierarchisierung muß mit den amerikanischen und britischen Kollegen verhandelt werden. In der amerikanischen Öffentlichkeit herrscht deutliche Unzufriedenheit über die fehlenden Bandsätze auf der bibliographischen Ebene.
Für die Transliteration müssen technische Lösungen gefunden werden. Die Wirtschaftsinformatiker können vielleicht besser beurteilen, ob unterschiedliche Transliterationsmethoden durch künstliche Intelligenz umgesetzt werden können. Sicher wird der Einsatz von Unicode in Zukunft diese Problem minimieren.
Es bleibt zu hoffen, daß die bibliothekspolitischen Entscheidungen bald getroffen werden auf Grund der von der EG-RAK gemachten Vorschläge zum Datentausch: Die bevorstehende Einrichtung der sog. Regelwerkskonferenz gibt hier zu Hoffnung Anlaß. Weitere langjährige Untersuchungen, z.B. von Regelwerks- und Formatunterschied, sollten diesen Prozeß nicht aufhalten. Es muß dringend gehandelt werden.
Monika Münnich